Beratung und Beschluss über die Vergabe einer Wohnung in der Liegenschaft Noordertün 1
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020
Beschlossen — mehrheitlich
am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog vergibt die Dauerwohnung WG 1 (4-Zimmerwohnung mit ca. 100 m²) gemäß der Richtlinie aus dem Beschluss 01/45/2017, an den von der FFW benannten Kameraden. RM Redelfs erläutert, dass die Freiwillige Feuerwehr einen Kameraden benannt habe, der die Wohnung im Noodertün mieten möchte.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEine Gemeindewohnung im Noordertün 1 soll neu vergeben werden. Die Verwaltung hat nach internen Stellenbesetzungen keinen eigenen Bedarf mehr an der Wohnung. Die Freiwillige Feuerwehr (FFw) hat einen Kandidaten aus ihren Reihen vorgeschlagen, dem der Rat die Dauerwohnung (4 Zimmer, ca. 100 m²) zuweisen soll.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Vergabe einer gemeindeeigenen Dauerwohnung. Der Rat entscheidet abschließend, da ihm diese Zuständigkeit per früherem Beschluss übertragen wurde.
Hintergrund
Der Rat hat bereits 2017 mit Beschluss zur Vorlage 01/45/2017 festgelegt, dass Wohnungsvergaben in dieser Liegenschaft seiner Entscheidung unterliegen und nach festgelegten Richtlinien ablaufen. Die Verwaltung hatte die Wohnung zunächst intern für Stellenbesetzungen in Betracht gezogen, sieht nun aber keinen eigenen Bedarf mehr. Daraufhin wurde das reguläre Vergabeverfahren eingeleitet und die FFw zur Benennung eines Bewerbers aufgefordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vergabe betrifft unmittelbar die Person, die die Wohnung beziehen wird — ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog. Für die übrige Inselbevölkerung hat die Entscheidung keine direkten Auswirkungen, da es sich um eine interne Belegungsentscheidung der Gemeinde handelt.
Die wichtigsten Punkte
- Die Dauerwohnung WG 1 im Noordertün 1 hat vier Zimmer und rund 100 m² Wohnfläche
- Die Verwaltung hat nach Prüfung keinen eigenen Dienstbedarf an der Wohnung angemeldet
- Die FFw wurde aufgefordert, einen Bewerber zu benennen, und hat einen Kandidaten vorgeschlagen
- Der Rat soll die Wohnung gemäß den Richtlinien aus dem Beschluss von 2017 an den FFw-Kandidaten vergeben
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/055/2020
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
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