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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neuregelung der Vergabe der Wohnungen im Feuerwehrgerätehaus

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2022

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 24. November 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Die Richtlinie präzisiert die Umsetzung des §1, Abs. 7 der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Dienstanweisung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Spiekeroog und über die Zusammenarbeit der Freiwilligen Feuerwehr mit Verwaltung und Gemeinderat vom 08.11.2018. Richtlinie: 1. Die Regelung bezieht sich auf 3 Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus. 2. Die Vergabe / Auswahl der Mieter erfolgt ausschließlich über das Ortskommando (Gemeindebrandmeister, 1. Stellvertreter und 2. Stellvertreter) 3. Zum Vergabeprozess gehört auch die Entwicklung von Vergabe-Kriterien, die durch das Ortskommando eigenständig zu erstellen sind und die eine gerechte Vergabe der Wohnungen erkennen lassen. 4. Eine Vergabe einer Mietwohnung im Feuerwehrgerätehaus an eine Person, die Wohneigentum auf der Insel besitzt, ist ausgeschlossen. 5. Um die Nutzung an den aktiven Feuerwehrdienst auf Spiekeroog binden zu können, hat das Ortskommando geeignete Maßnahmen zu treffen (z.B. Feuerwehrgenossenschaft). 6. Sofern das aktive Mitglied der Feuerwehr gleichzeitig ein bezahlter Mitarbeiter der Gemeinde oder der NSB ist, kann die Wohnung als Werksmietvertrag zum geltenden, reduzierten Mietzins angemietet werden. Der Mietvertrag ist dann an das Angestelltenverhältnis gebunden. Ansonsten wird über die Gemeinde ein regulärer Mietvertrag in Höhe des jeweils geltenden Mietzinses von gemeindeeigenen Wohnungen geschlossen. 7. Der jeweilige Mieter muss mit Hauptwohnsitz bei der Gemeinde Spiekeroog gemeldet sein. 8. Die Ausschreibung ist durch das Ortskommando umgehend nach Freimeldung der Wohnung vorzunehmen, findet das Ortskommando innerhalb einer angemessenen Frist (i.d.R. 3 Wochen ab Ausschreibungsbeginn) keinen geeigneten Mieter, greift der regulärer Vergabeprozess für gemeindeeigene Wohnungen und die Gemeinde entscheidet eigenständig über die Verwendung der Wohnung. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog über die Vergabe der drei gemeindeeigenen Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus entscheidet. Die Definition „Ortskommando“ sowie die in der Vorlage genannten Kriterien zum Vergabeprozess, zur Auswahl der Mieter und zur Mietvertragsart gelten in der Weise, wie in der Vorlage vorgestellt. An diesen Beschluss ist gekoppelt, dass der Ratsbeschluss vom 01.06.2017 aufgehoben wird und der Rat nicht mehr über die Vergabe zu beschließen hat. Der Rat wird in jedem Fall – gleichzeitig mit der Gemeinde – in Kenntnis gesetzt. RV Redelfs sagt, dass es um eine Präzisierung der Regelung gehen würde und nicht um eine Neuregelung. Die Wohnungen sind seinerzeit im Beschluss genannt gewesen und es war unklar, ob auch die frei werdende Wohnung des Rettungsdienstes mit gemeint ist. Sie liest die Regelungen aus der Vorlage vor. RM Baumfalk teilt mit, dass die Punkte und die Vorgehensweise seitens der Feuerwehr begrüßt werden. RV Redelfs weist darauf hin, dass die Feuerwehr-Satzung entsprechend überprüft und ggf. geändert werden soll. BM Kösters wird gegen den Beschluss stimmen, da er sich verpflichtet sieht, konsequent den Erhalt von gemeindlichen Wohnraum zu erhalten. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich genehmigt.

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Das Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr soll künftig eigenständig über die Vergabe der drei gemeindeeigenen Mietwohnungen im Feuerwehrgerätehaus entscheiden. Bisher lag das Recht beim Rat, der die Vorschläge des Ortskommandos berücksichtigen musste. Die Verwaltung schlägt vor, den Ratsbeschluss von 2017 aufzuheben und das Verfahren mit acht klaren Kriterien neu zu regeln.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Folge-Beratung im Verwaltungsausschuss und Rat. Sie ersetzt den Ratsbeschluss vom 01.06.2017 durch eine neu gefasste Vergaberegelung.

Hintergrund

Der Rat hatte 2017 beschlossen, dass er selbst über die Wohnungsvergabe entscheidet, dabei aber die Vorschläge des Ortskommandos vorrangig berücksichtigen soll. In der Praxis führte diese Regelung wegen Auslegungsspielräumen regelmäßig zu längeren Diskussionen. Die Verwaltung schlägt daher eine Neufassung vor, die Zuständigkeiten klar beim Ortskommando bündelt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind aktive Feuerwehrmitglieder, Gemeinde- und NSB-Beschäftigte sowie alle, die auf Spiekeroog eine gemeindeeigene Mietwohnung suchen. Die neue Regelung schließt Personen mit Wohneigentum auf der Insel aus und bindet die Vergabe fest an den aktiven Feuerwehrdienst. Wer kein Feuerwehrmitglied ist, kann eine dieser Wohnungen nur bekommen, wenn das Ortskommando binnen drei Wochen keinen geeigneten Mieter findet.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Feuerwehrgerätehaus hat drei gemeindeeigene Mietwohnungen
  • Das Ortskommando — Gemeindebrandmeister und zwei Stellvertreter — soll die Vergabe künftig allein verantworten
  • Personen mit Wohneigentum auf Spiekeroog sind von der Vergabe ausgeschlossen
  • Hauptwohnsitz auf Spiekeroog ist Pflichtvoraussetzung für alle Bewerber:innen
  • Findet das Ortskommando binnen drei Wochen niemanden, übernimmt die Gemeinde die Vergabe nach dem regulären Verfahren

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/094/2022
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog24. November 2022, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Neuregelung der Vergabe der Wohnungen im Feuerwehrgerätehaus — Spiekeroog-Radar