Beratung und Beschluss über Lieferung und Erstell. einer neuen Sirenenanl. mit Sprachfunktion auf dem "Frankfurter Haus" und Wiederherstell. einer anderen zur Zeit defekten Sirenenanl. unter Verwendung vorhandener und noch verwertbarer Komponenten
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Oktober 2016
Beschlossen — einstimmig
am 06. Oktober 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Firma Hörmann GmbH, Robert-Bosch-Straße 11 in 21684 Stade, auf Grundlage des von dieser eingereichten Angebotes vom 19.09.2016 mit der Erstellung einer neuen Sirenenanlage auf dem Frankfurter Haus sowie der Wiederherstellung der defekten Sirenenanlage auf der NSB-Werkstatt. Die Deckung der Maßnahme erfolgt insgesamt über die Buchungsstelle 1.2.8.01/0040.7831100- Auszahlung Sirenenanlage Frankfurter Haus. Das Angebot der Firma Hörmann GmbH ist Bestandteil dieses Beschlusses. RV Bücking weist kurz darauf hin, dass beim günstigeren der beiden Angebote die Transportkosten hinzugezogen werden müssten.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gebäude 'Frankfurter Haus' eine neue Sirenenanlage mit Sprachfunktion errichten lassen. Zusätzlich soll eine derzeit defekte Sirenenanlage mit noch nutzbaren Komponenten instand gesetzt werden. Der Rat soll über Lieferung, Errichtung und Wiederherstellung beider Anlagen beschließen.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung mit Beschlussvorschlag über zwei Maßnahmen am Sirenennetz der Insel.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF. Aus dem Titel geht hervor, dass mindestens eine Sirenenanlage auf Spiekeroog derzeit defekt ist. Die neue Anlage auf dem 'Frankfurter Haus' soll zusätzlich eine Sprachfunktion erhalten, die über reine Tonsignale hinausgeht. Ob ein übergeordnetes Konzept zur Überarbeitung des Warnnetzes vorliegt, lässt sich ohne Unterlagen nicht beurteilen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Sirenenanlagen sind ein direktes Mittel der Bevölkerungswarnung für alle Insulaner:innen und Gäste. Funktionsfähige Anlagen sind besonders auf einer Insel ohne schnell erreichbare Festlandhilfe relevant. Eine Anlage mit Sprachfunktion kann konkreter und gezielter warnen als ein reines Tonsignal.
Die wichtigsten Punkte
- Auf dem 'Frankfurter Haus' soll eine neue Sirenenanlage mit Sprachfunktion geliefert und aufgebaut werden
- Eine derzeit defekte Sirenenanlage soll unter Nutzung vorhandener, verwertbarer Teile wiederhergestellt werden
- Der Rat soll über beide Maßnahmen gemeinsam beraten und beschließen
- Ein PDF zur Vorlage lag nicht vor, Kostenschätzungen und technische Details sind daher nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/089/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog berät über die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans. Ein solcher Plan legt Ziele und Maßnahmen für die künftige Entwicklung der Inselgemeinde fest. Der Rat soll einen entsprechenden Beschluss fassen.
Der Rat berät und entscheidet, ob der Jugendraum weiterhin bei der Feuerwehr verbleiben soll. Über einen möglichen Umzug oder alternative Standorte ist aus dem Titel nichts zu entnehmen. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt nicht vor.
Das Feuerwehrgerätehaus auf Spiekeroog soll in mehreren Schritten umgebaut werden, um die Anforderungen des Feuerwehrbedarfsplans zu erfüllen. Geplant sind unter anderem: Entfernung einer Trennwand in der Fahrzeughalle, Erweiterung der Umkleideräume und Spinde, Herrichtung des Alarmeingangs sowie der Ausbau des Wasserrettungsraums. Für einen Teil der Maßnahmen soll ein externes Planungsbüro eine Kostenschätzung erstellen; die dafür nötigen 10.000 Euro sind bereits im Haushalt eingestellt. Bauausschuss und Rat sollen der geplanten Vorgehensweise zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) abschließen. Solche Verträge regeln, wer öffentliche Wege und Leitungsrechte für Versorgungsnetze — etwa Strom, Gas oder Wasser — nutzen darf. Der Rat wird vermutlich um einen Beschluss zum Vertragsabschluss gebeten.