Glasfaserausbau auf der Insel Spiekeroog | 5 | Entscheidung
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Verwaltung legt dem Rat eine Beschlussvorlage vor, mit der der Glasfaserausbau auf Spiekeroog – einschließlich einer Unterseekabelanbindung ans Festland – förmlich angestoßen werden soll. Geplant sind Gesamtkosten von rund 9,55 Millionen Euro, von denen die Gemeinde einen Eigenanteil von 850.000 Euro trägt; Bund und Land übernehmen zusammen rund 82 % der Kosten. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, das Förderverfahren einzuleiten und bis zum Abschluss eines Kooperationsvertrags mit einem Telekommunikationsunternehmen voranzutreiben.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Bürgermeister Kösters) zur finalen politischen Entscheidung über den geförderten Glasfaserausbau; Beratung im Verwaltungsausschuss am 11.03.2025 und im Rat am 20.03.2025.
Hintergrund
Spiekeroog ist die einzige ostfriesische Insel ohne Glasfaseranbindung ans Festland. Seit 2018/19 hatte sich die Insel gegen einen Ausbau entschieden; ab 2020 wurde das Vorhaben neu aufgegriffen. Nachdem die Niedersächsische Landesregierung im Juli 2023 die Co-Finanzierung überraschend stoppte, ruhte das Projekt – die Förderrichtlinie wurde inzwischen wiedereingesetzt und vom Bund verlängert. Fünf befragte Telekommunikationsunternehmen haben im Branchendialog kein eigenwirtschaftliches Ausbauinteresse angemeldet, da eine Rentabilität ohne Förderung nicht erreichbar ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen und Gäste profitieren direkt: Die derzeitige Internetversorgung über veraltetes Koaxialkabel und störanfälligen Richtfunk ist gefährdet – im schlechtesten Fall könnten rund 60 % der Hausanschlüsse künftig keine Bandbreite über 30 Mbit/s erhalten. Glasfaser würde stabile, skalierbare Internetverbindungen bis zu 10 Gbit/s ermöglichen und damit Wohnen, Arbeiten und Gästeangebot auf der Insel langfristig absichern. Die Gemeinde muss 850.000 Euro Eigenanteil im Haushaltsjahr 2028 einplanen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gesamtkosten werden auf rund 9,55 Millionen Euro geschätzt, davon trägt die Gemeinde Spiekeroog 850.000 Euro
- Bund fördert mit 50 %, das Land mit 25 % (plus 15 % Zusatzförderung für die Festlandsanbindung per Unterseekabel)
- Für die Festlandsanbindung ergibt sich damit eine Förderquote von 90 %, für den Ausbau auf der Insel von 75 %
- Kein privates Telekommunikationsunternehmen hat Interesse am eigenwirtschaftlichen Ausbau angemeldet
- Fertigstellung der Baumaßnahme ist laut Meilensteinplanung für das zweite Quartal 2028 vorgesehen
Relevanz für Insulaner:innen: 8/10
Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/012/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Mai 2026
- Original
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Anlagen (1)
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Wirtschaftsförderung Vorlagen-Nr. 01/012/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.03.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 20.03.2025 Betreff: Glasfaserausbau auf der Insel Spiekeroog | 5 | Entscheidung Sachverhalt: Der Landkreis Wittmund und seine kreisangehörigen Gemeinden investieren seit Jahren in den geförderten Glasfaserausbau, um das Fundament für die fortschreitende Digitalisierung zu schaffen und überall in der Region für attraktive Wohn- und Arbeitsbedingungen zu sorgen. Grundlage hierfür ist die Vereinbarung über die Konzeption, Durchführung und Finanzierung des geförderten Breitbandausbaus im Landkreis Wittmund in ihrer aktuellen Fassung vom 23.11.2022 (Anlage 1). Zu dieser Zielsetzung haben sich Landkreisverwaltung und Politik auch in ihrem auferlegten Leitbild (Leitziel 5) bekannt. Bei der Maßnahme Breitband flächendeckend ausbauen wird zudem darauf hingewiesen, dass „dabei auch die Einwohner und Gäste auf den Inseln mit schnellem Internet versorgt werden müssen“. Die Vereinbarung basiert dabei auf einem 2016 geschlossene Kooperationsvertrag zwischen Landkreis und den Mitgliedsgemeinden (Anlage 2). Während die Festlandsgemeinden vor einigen Jahren den Breitband-Ausbau beschlossen haben und die Realisierung fast abgeschlossen ist, haben sich die Inselgemeinden Langeoog und Spiekeroog 2018/19 gegen einen Breitbandausbau entschieden. Die Maßnahmenumsetzung wurde 2019 mit einem Eigenanteil von ca. 10 Mio. Euro von den Festlandsgemeinden beschlossen und ist in Umsetzung. Im Jahr 2020 wurden das Vorhaben von Spiekeroog aufgegriffen, vor dem Hinblick der perspektivisch abgängigen Internetversorgung über das Koaxialkabelnetz wurde im Dezember 2020 der Beschluss gefasst, dass die Nordseebad Spiekeroog GmbH eine Umsetzung im Zuge der „Glauen-Fecken-Föderung“ im Rahmen des „Betreibermodells“ anstrebt (Anlage 3). Es folgten Abstimmungen mit dem örtlichen TK-Anbieter, im Dezember 2021 wurden die Bestrebungen intensiviert, es fanden umfangreiche Erörterungen statt und eine Projektgruppe – bestehend aus NSB und Gemeinde - wurde installiert. Im Mai 2022 wurde ein Markterkundungsverfahren gestartet (Voraussetzung für die Antragsstellung), ebenso wurde erkannt, dass eine Richtungsentscheidung zwischen den beiden Förderoptionen (Betreiber vs. Wirtschaftlichkeitslückenmodell) vorgenommen werden muss. Der seinerzeit gefasste Beschluss beinhaltet hier keine fundierte Abwägung, zumal erschien die Leistbarkeit der NSB, als TK-Anbieter zu agieren, eher herausfordernd. Ein externer Experte wurde beauftragt (Ratssitzung vom 16.01.2023 - Vorlagen-Nr. 01/013/2013), - 2 - das Ergebnis wurde am 02.03.2023 (Vorlagen-Nr. 01/023/2023) vorgestellt. In Sitzung von 25.05.2023 (Vorlagen-Nr. 01/051/2023) wurde eine Förderantragsstellung beschlossen (Anlage 4+5). Unmittelbar im Nachgang wurde das vorgeschrieben Markterkundungsverfahren (erneut) gestartet, parallel erfolgten intensive Abstimmungen mit dem BZNB und dem LK-Wittmund zur Realisierung einer Festlandsanbindung, da diese zunächst von der Förderkulisse ausgeschlossen war, nach Sicht der Insel jedoch einen wesentlichen Projektbaustein darstellt. Nur wenige Wochen später entschied die Niedersächsische Landesregierung im Rahmen der Haushaltsklausur am 2./3.07.2023, dass die Co-Finanzierung der Breitbandförderung eingestellt wird. Der Eigenanteil würde demnach 50% betragen, was eine Realisierung – unabhängig von der Herausforderung der Festlandsanbindung – nicht möglich macht. Es folgten intensive politische Beratungen auf höchster Ebene, nicht nur Spiekeroog „bedauerte“ die Entscheidung der Landespolitik. Vor wenigen Wochen wurde die Förderrichtlinie wiedereingesetzt und auch vom Bund verlängert. Daher kann nun eine finale Beschlussfassung erfolgen. 1) Förderkulisse Für das beabsichtigte Förderverfahren würde der Landkreis sowie die Gemeinde, so wie es im abgeschlossenen Festlands-Projekt praktiziert wurde, auf das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zurückgreifen. Danach schreibt die Gebietskörperschaft die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabitnetzes für 15 Jahre (Zweckbindungszeitraum) aus. Das bezuschlagte Telekommunikationsunternehmen wird dabei Eigentümer der Infrastruktur und trägt das unternehmerische Risiko. a) Förderkulisse Bund: Grundlage für die Bundesförderung ist die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0)“. Der Förderaufruf für das Jahr 2025 wurde am 23. Januar 2025 bekanntgemacht. Der Fördersatz für dieses Projekt liegt bei 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Zudem kann ein Förderantrag auf Übernahme externer Beratungsleistungen gestellt werden. Hierüber lassen sich bspw. Aufwendungen für die juristische Beratung im Rahmen des Vergabeverfahrens gegenfinanzieren. Der Fördersatz beträgt hierbei 100 % und ist auf eine Gesamtsumme von 50.000 EUR gedeckelt. b) Förderkulisse Land: Grundlage für die Landesförderung ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gigabitnetzen in Grauen Flecken in Niedersachsen (RL Graue Flecken NI). Die Förderquote beträgt grundsätzlich 25 % der zuwendungsfähigen Kosten. Neben der Regelförderung gem. der genannten Richtlinien liegt uns ein Schreiben des Niedersächsischen Wirtschaftsministers Olaf Lies vom 19.12.2024 (Anlage 6) vor, mit dem uns eine zusätzliche Förderung in Höhe von 15 % für sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Zuleitung zur Insel stehen, in Aussicht gestellt wird. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Zuwendungsbescheide ergibt sich demnach - 3 - eine Gesamtförderquote für die Glasfaseranbindung per Unterseekabel an das Festland in Höhe von 90 % sowie für gigabitfähige Erschließungsmaßnahmen auf der Insel Spiekeroog in Höhe von 75 %. 2) (Technische) Ausgangssituation der Gemeinde Spiekeroog: Die Insel Spiekeroog „genießt“ ein negatives Alleinstellungsmerkmal, da sie die einzige ostfriesische Insel ist, die über keine Glasfaseranbindung an das Festland verfügt. Telekommunikationsdienstleistungen können derzeit entweder über die Deutsche Telekom GmbH oder über die Fa. SPIEKEROOGkom GmbH in Anspruch genommen werden. Die Deutsche Telekom versorgt dabei einen Teil der Insel über Kupferkabel - die Fa. SPIEKEROOGkom wiederum nutzt das im Eigentum der Nordseebad Spiekeroog GmbH (NSB) befindliche Koaxialkabelnetz (HFC-Netz) für die TV-Verteilung, Internet und Telefon. Beide Anbieter haben dabei das Problem, dass die jeweiligen Datendurchsätze bereits durch die Richtfunkanbindung stark limitiert sind. Zudem ist die Richtfunktechnik stromintensiv, störanfällig und unterhaltungsintensiv, was der Klimawandel mit seinen zunehmenden Extremwetterlagen in der Zukunft weiter forcieren wird. Neben der Richtfunkverbindung ist auch das in die Jahre gekommene Koaxialkabelnetz auf der Insel ein Problem. Das derzeit genutzte Kabelnetz der NSB wurde in den Jahren 1989/1990 als analoges TV-Verteilnetz geplant und gebaut und in 2007 für die Erbringung von Internet- und Telefondienstleistungen ertüchtigt. Wesentliche Kabelkomponenten, Erdabzweiger, Verstärker etc. haben die vom Hersteller garantierte Lebenszeit bereits überschritten. Viele der Netzelemente, aktive Komponenten wie Verstärker und Überwachungseinheiten sind nicht mehr lieferbar und müssen entweder aus Gebrauchtbeständen oder Reparaturen beschafft werden. Der Aufwand für den störungsfreien Betrieb des Kabelnetzes steigt signifikant an und stellt den Betreiber der Infrastruktur vor immer neue (wirtschaftliche) Herausforderungen. Die Sicherstellung des Dienstangebotes durch die Fa. SPIEKEROOGkom ist darüber hinaus nur noch für einen absehbaren Zeitraum gegeben, da der Geschäftsführer des Unternehmens in naher Zukunft in den Ruhestand treten wird. Eine Nachfolgeregelung ist lt. Aussage des Geschäftsführers getroffen, sie fußt jedoch auf die veraltete Technik. Ein langfristiger und reibungsloser Betrieb wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Das Dienstleistungsangebot auf der Insel Spiekeroog würde sich im „Worst-Case-Szenario“ auf lediglich einen Anbieter (Telekom Deutschland GmbH) reduzieren, der lt. Auswertung des letzten Markterkundungsverfahren (MEV) im Jahre 2023 für rund 60 % der Hausanschlüsse keine Bandbreite von >30 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen kann. Gemeinsam mit Bürgermeister Patrick Kösters steht die Kreisverwaltung seit langer Zeit in Kontakt mit dem Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW) in Hannover, um auf diese besondere Situation aufmerksam zu machen. Exemplarisch für die Vielschichtigkeit der Probleme, die die fehlende Gigabitverfügbarkeit für die Insel mit sich bringt, wird auf das als Anlage 7 beigefügte Schreiben der Gemeinde Spiekeroog vom 23.04.2024 an das MW verwiesen. In diesem Schreiben wurde die fehlende Glasfaseranbindung im Kontext zur mangelnden Mobilfunkabdeckung auf der Insel thematisiert. Hintergrund war seinerzeit, dass das MW im Sommer 2023 plötzlich und unerwartet die Kofinanzierung für den geförderten Glasfaserausbau eingestellt hat und somit andere Lösungsalternativen gesucht werden mussten. Ab Herbst 2023 bis zur Wiederaufnahme der Kofinanzierung fokussierte sich das Thema der Glasfaseranbindung auf die Inanspruchnahme von Mobilfunkrichtlinien auf Bundes- und Landesebene, deren Regelungen für unseren Sachverhalt aber nicht in Betracht kamen 3) Mitverlegungsoptionen / eigenwirtschaftliches Ausbaupotenzial / Satelliteninternet: - 4 - Um die Notwendigkeit einer Förderantragstellung als alternativlose Erschließungslösung zu bewerten, haben die Kreisverwaltung sowie die Gemeinde Spiekeroog verschiedene Möglichkeiten geprüft, bestehende Leitungen oder geplante Infrastrukturmaßnahmen in den Versorgungsbereichen Strom, Wärme und Wasser als Synergien für die Festlandanbindung zu nutzen. Für die einzelnen Teilbereiche ergeben sich hierbei folgende Ergebnisse. a) Strom: Im Rahmen der Erfüllung energiepolitischer Ziele werden zahlreiche Offshore- Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone mit Netzverknüpfungssystemen an das Festland angebunden, damit der dort erzeugte Strom über Landtrassen abgeführt und genutzt werden kann. Nach heutigem Kenntnisstand sind keine Projektierungen bekannt, die einen Trassenverlauf an bzw. unter der Insel Spiekeroog entlang vorsehen. Die Herleitung von Synergiepotenzialen aus dieser Maßnahme wird daher, mindestens kurz- und mittelfristig, ausgeschlossen. Neben den dargestellten Projekten der Übertragungsnetzbetreiber hat die EWE NETZ als örtlicher Verteilnetzbetreiber angekündigt, in den kommenden Jahren massiv in die zukunftsfähige Ertüchtigung des Stromnetzes in unserer Region zu investieren. Auch für alle ostfriesischen Inseln gilt dieses Vorhaben. Konkrete Zeiträume, Maßnahmen und dergleichen sind allerdings noch nicht verbindlich, so dass auch über diese Maßnahmen kurz- bis mittelfristig kein Synergiepotenzial erkennbar ist. b) Wärme: Mit der EWE NETZ wurde das Gespräch bezüglich zweier Erdgashochdruckleitungen gesucht, die die Insel Spiekeroog mit dem Festland verbinden. Eine Mitverlegungsmöglichkeit wurde seitens der EWE aus technischen Gründen ausgeschlossen. c) Wasser: Die Wasserversorgung der Insel Spiekeroog ist vom Festland unabhängig und wird durch eine ausreichend große Süßwasserlinse sichergestellt, bei der insgesamt 6 Förderbrunnen das Wasser zum nahegelegenen Wasserwerk des Oldenburgisch- Ostfriesischen Wasserverbands (OOWV) pumpen. Eine perspektivische Festlandanbindung ist nach Angabe des OOWV geplant. Zum jetzigen Zeitpunkt ergeben sich jedoch keine Synergien/Mitnutzungspotenziale von Infrastruktur. Zusammenfassend ist festzustellen, dass mindestens kurz- bis mittelfristig keine vorhandenen bzw. geplanten Infrastrukturen für die Glasfaseranbindung der Insel mit dem Festland in Frage kommen. Neben der Prüfung von Mitverlegungspotenzialen wurden in den vergangenen Monaten zahlreiche Gespräche mit Telekommunikationsunternehmen (TKU) geführt, um das eigenwirtschaftliche Ausbauinteresse auszuloten. In einem vom 03.12.2024 bis 15.01.2025 durchgeführten Branchendialog, dessen Durchführung der Fördermittelgeber des Bundes in seiner Richtlinie zwingend vorschreibt, um privatwirtschaftliche Ausbauabsichten abzufragen, wurde durch insgesamt 5 TKU (Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG, EWE TEL GmbH, Telekom Deutschland GmbH, epcan GmbH und Vodafone Deutschland GmbH) mit der beigefügten Dokumentation (Anlage 8) angezeigt, dass kein Interesse am Ausbau besteht. Hauptgrund hierfür ist, dass durch die zusätzlichen Investitionen in eine Glasfaseranbindung zwischen Insel und Festland keine Rentabilität erzielt werden kann. - 5 - Ein immer größer werdender Faktor für die Bereitstellung schneller Internetzugänge stellt die Möglichkeit des Satelliteninternets dar. Branchenführer in diesem Wachstumsmarkt ist das dem amerikanischen Tech-Milliardär Elon Musk gehörende Unternehmen Starlink, dass durch die bereits zahlreich vorhandenen und zukünftig ins erdnahe Orbit gesendeten Satelliten aktuell Bandbreiten von bis zu 250 Mbit/s im Download zur Verfügung stellen kann. Für schwer erschließbare Einzellagen bzw. als Übergangslösung kann diese Technologie eine sinnvolle Alternative zu kabelgebundenem Highspeedinternet sein. Als nachhaltiges und zukunftsfähiges Übertragungsmedium bringt Glasfaser im Gegensatz zur Satellitenlösung den großen Vorteil mit sich, die Bandbreitenskalierbarkeit auf bis zu 10 Gbit/s im Download erweitern zu können. In Zeiten des stetig wachsenden Bandbreitenbedarfs ist dies nach Auffassung der Experten ein wesentliches Kriterium, um auf Glasfaser zu setzen. Kritisch zu hinterfragen sind am Beispiel von Starlink darüber hinaus Themen wie: Datenschutz und Cybersicherheit à Glasfaser- bzw. Festnetzprodukte sind mit ihren „Point-to-Point“ Lösungen (Jedes Haus bzw. jede Wohnung wird dabei direkt mit einer eigenen Glasfaser bis zur Vermittlungsstelle verbunden) deutlich sicherer. Service à Vorteil von regionalen Telekommunikationsanbietern wegen der Verfügbarkeit von Ansprechpartnern bei Fragen, Störungen etc. Verlässlichkeit der Technik à Hinter Starlink beispielsweise steckt eine teure Infrastruktur. Da die Lebensdauer der Satelliten sehr gering ist, müssen diese regelmäßig ausgetauscht werden. Wie lange wird das zuverlässig gewährleistet? Verlässlichkeit des Anbieters à Abschaltung von heute auf morgen möglich! 4) Kostenprognose Durch die besondere Konstellation und Einzigartigkeit dieser geplanten Erschließungsmaßnahme ist eine verlässliche Kostenkalkulation schwierig. Vergleichbare Projekte sind weder für die nordfriesischen Inseln, noch für die Inseln in Mecklenburg- Vorpommern bekannt. Nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen hält die Kreisverwaltung den nachstehend dargestellten Kostenrahmen für realistisch. Bezeichnung d. Maßnahme Zuwendungsfähige Ausgaben Förderung Bund Förderung Land Eigenanteil Landkreis Wittmund Eigenanteil Gemeinde Spiekeroog Beratungsleistungen für die juristische Begleitung im Vergabeverfahren 50.000 € 50.000 € 0 € 0 € 0 € Glasfasererschließung der Insel Spiekeroog an das Festland 4.500.000 € 2.250.000 € 1.800.000 € 225.000 € 225.000 € Glasfasererschließung auf der Insel Spiekeroog 5.000.000 € 2.500.000 € 1.250.000 € 625.000 € 625.000 € G e s a m t k o s t e n 9.550.000 € 4.800.000 € 3.050.000 € 850.000 € 850.000 € 5) Projektfortschritt/Meilensteinplanung: - 6 - Sofern es zur Projektumsetzung kommt, streben Landkreis und Gemeinde nachstehend beschriebene Meilensteinplanung an. I. Branchendialog Zeitraum: 03.12.2024 bis 15.01.2025 Status: Erledigt II. Markterkundungsverfahren inkl. Auswertung Zeitraum: 31.01.2025 bis 31.03.2025 Status: In Bearbeitung III. Politische Entscheidung Zeitraum: Ende Q1/2025 Status: In Bearbeitung IV. Beantragung Fördermittel Zeitraum: Q2/2025 V. Ausschreibung für die juristische Begleitung innerhalb des Vergabeverfahrens Zeitraum: Q2 bis Q3/2025 VI. Durchführung des europaweiten Ausschreibungsverfahrens inkl. Zuschlagserteilung Zeitraum: Q4/2025 bis Q3/2026 VII. Planung, Umsetzung und Fertigstellung der baulichen Maßnahme Zeitraum: Q4/2026 bis Q2/2028 Das Niedersächsische Innenministerium hat dem Landkreis Wittmund in der Genehmigungsverfügung für den Haushalt 2025 erneut die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit abgesprochen. Gleichzeitig ermöglicht der Erlass von Innenministerin Behrens vom 17. Oktober 2024 ausdrücklich notwendige Investitionen – selbst wenn diese zu einem Anstieg des Schuldendienstes oder der Liquiditätskredite führen. Dennoch bleibt der Landkreis wirtschaftlich nicht in der Lage, seinen Haushalt in den kommenden Jahren auszugleichen. Auch ein fiktiver Haushaltsausgleich wird aufgrund der aufgebrauchten Überschussrücklage nicht erreichbar sein. Unter diesen haushaltsrechtlich herausfordernden Bedingungen ist eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung geboten. Daher sind Beschlüsse zur Erhöhung bestehender oder zur Einführung neuer freiwilliger Leistungen grundsätzlich kritisch zu bewerten. Eine Ausnahme bildet jedoch der Ausbau des Glasfasernetzes, dem aufgrund seiner strategischen Bedeutung Vorrang einzuräumen ist. Aus haushaltsrechtlicher Sicht erscheint die geplante Maßnahme der Kreisverwaltung daher vertretbar. Die Haushaltssituation auf Spiekeroog ist ähnlich angespannt, auf Grund der Rückstände in den Jahresabschlüssen jedoch nicht vollständig aussagekräftig. Auch für die Gemeinde gilt die Möglichkeit einer Maßnahmenumsetzung von strategisch relevanten Vorhaben. Bezüglich der Einplanung der Eigenanteile in der mittelfristigen Finanzplanung wurde mit dem Landkreis besprochen, dass die Endabrechnung des Spiekerooger Eigenanteils voraussichtlich im Jahr 2028 erfolgen wird. Insofern muss der gesamte Eigenanteil in Höhe von 850.000 Euro für das Haushaltsjahr 2028 eingestellt werden. - 7 - Beschlussvorschlag: Vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landkreis-Wittmund zur Übernahme des Eigenanteils in der hier dargestellten Höhe wird die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen zur Durchführung des Förderverfahrens bis hin zum Abschluss eines Kooperationsvertrages mit dem im Vergabeverfahren bezuschlagten Telekommunikationsunternehmen einzuleiten. Für das Projekt werden Eigenmittel bis zu einer Höhe von 850.000 EUR veranschlagt und in die mittelfristige Haushaltsplanung für das Jahr 2028 aufgenommen. Spiekeroog, den 06.03.2025 (Kösters, Patrick) Abstimmungsergebnis: Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis: Anlage_1_Kooperationsvereinbarung_LK_Gemeinden_2022 Anlage_2_Kooperationsvereinbarung_LK_Gemeinden_2016 Anlage_3_Beschluss _GF_Ges_TOP_23_Breitbandinfrastruktur_2020 Anlage_4_Beschlussvorlage_51-2023 Anlage_5_Präsentation_Ratssitzung Anlage_6_Schreiben_Minister_Lies_vom_19.12.2024 Anlage_7_Schreiben_Gem._Spiekeroog_vom_23.04.2024 Anlage_8_Dokumentation_Branchendialog
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.