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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss zur Zustimmung des Kaufvertrages zu den Immobilien des Wilbers-Geländes und Übernahme des bestehenden Pachtvertrages

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. März 2016

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 31. März 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog genehmigt den vorgelegten Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Spiekeroog und der Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch den Insolvenzverwalter Michael Waculik. Ferner stimmt der Rat der Übernahme des laufenden Pachtvertrages zwischen der Wundervolle Ferien GmbH und dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Domänenamt Oldenburg, zu. RM Bauer möchte wissen, ob die Kühllager schon vermietet sind und ob die Gemeinde dadurch Mietverträge übernehmen würde. BM Piszczan verneint dies. Es gibt eine mündliche Absprache zwischen Herrn Schmidt und Herrn Waculik über die Nutzung des Kühllagers. RM Klasing hat verschiedene Punkte zu dem Sachverhalt. Bei den Kühlzellen sollte geprüft werden, ob nicht noch eine Außenwand (bei einer Teilung) benötigt wird. Hier würden nochmal Kosten anfallen. Aus seiner Sicht ist auch eine mündliche Absprache schon ein Vertrag. Das Dach und die Außenfassade sind nicht mehr gut in Schuss. Eine Erneuerung/Sanierung wird vermutlich in den nächsten 10 Jahren anfallen. Der Kaufpreis ist ihm zu hoch. Aufgrund der Auflage, nach Ablauf des Pachtvertrages das Gelände zurückzubauen, sollte der Insolvenzverwalter froh sein, dass wir ihm das abnehmen möchten. Die Übernahme sollte für die Gemeinde ein Null-Summen-Geschäft werden. Des Weiteren sollte das Gerümpel aus der Halle raus, welches nicht verkauft werden kann. RM Heusipp zeigt sich auch nicht ganz zufrieden. Wir hätten dann ein Wohngebäude, in dem nicht gewohnt werden darf. Die Gemeinde müsste bei Unterverpachtung die Genehmigung des Domänenamtes einholen. In dem bereits vorliegenden Schreiben vom Domänenamt vom 08.03.2016 steht, dass der anschließende Erbbaupachtvertrag eine Laufzeit von 75 Jahren haben soll. Soll ist nicht das Ziel, das ist zu vage. Auch sieht sie das Geschäft als Null-Summen-Spiel. BM Piszczan geht auch einige der o.g Punkte ein. Die Teilung der Kühlzellen ist ohne Probleme möglich. Hierzu wird keine zusätzliche Wand benötigt. Wenn der Pachtvertrag am 31.12.20 endet, wird das Grundstück zuerst dem derzeitigen Pächter angeboten. Wenn wir das Grundstück übernehmen, werden auch die Auflagen zum Rückbau der Gebäude zurückgestellt. Dann hätte die Gemeinde Zeit, mit den Mieteinnahmen des Grundstücks Rücklagen zu bilden. Eine Unterverpachtung müsste dem Domänenamt angezeigt werden, eine explizite Zustimmung ist nicht notwendig. Die derzeitigen Wohnungen könnten als Gewerberäume (z.B. Büros) genutzt werden. Er hat einen 1. Entwurf des Nutzungskonzeptes erstellt. Die Fahrzeuge der Gemeinde könnten untergestellt werden (Einsparung Mietkosten). Das Mehrzweckgebäude bzw. einzelne Parzellen könnte an Gewerbetreibende vermietet werden. Eventl. besteht auch die Möglichkeit einen Jugendraum unterzubringen. Einnahmen könnten durch den Verkauf des Inventars erzielt werden. Die Verhandlungsbasis lag am Anfang im 6-stelligen Bereich. RM Klasing ist trotzdem der Meinung, dieses Grundstück nicht um jeden Preis zu erwerben und ohne die Düne, die das NLWKN möchte, ist nicht mehr viel Außenstellfläche vorhanden. RM Redelfs spricht sich für eine Anpachtung aus, trotzdem sind für Sie die Gebäude und das Inventar zu teuer. RM Heusipp möchte gerne wissen, wer denn den Verkauf des Inventars durchführt? Die Belastung der Verwaltung ist jetzt schon hoch. Sie schließt sich der Meinung an, dass der Verkauf ein Null-Summen-Geschäft werden sollte. Es sollte aus Sicht von RM Germis unbedingt geprüft werden, ob das Inventar oder die Gebäude Teil eines Klageverfahrens sind. Die Frage, die sich RM Gerdes stellt, ob der Kaufpreis schon ausverhandelt ist. Vielleicht ist eine letzte Verhandlung möglich. An dem Termin sollten Teile des Rates anwesend sein. In der Verhandlung sollte dem Insolvenzverwalter auch mitgeteilt werden, dass der Preis zu hoch ist und der Rat einen anderen Interessenten blockieren könnte. Das Risiko der aktuellen Bedingungen ist nicht unerheblich. Aufgrund der getätigten Verhandlung berichtet BM Piszczan, dass der Kaufpreis das unterste Limit ist. Mit dem Verkauf des Inventars könnten ein Teil der Kosten refinanziert werden. Bei dem Pachtvertrag würde die Gemeinde erstmal nur einsteigen. Wir hätten dann aber die Hand auf dem nachfolgend möglichen Erbbaupachtvertrag von 75 Jahren. RM Bauer fragt nach einer Antwort des Landkreises auf das Schreiben vom 08.03.. Wenn die Gemeinde das nutzen will, wie im B-Plan festgehalten, dann sieht der Landkreis keine Probleme. Ihr sind die geforderten 60.000 Euro + MWSt sind zu hoch. Besonders im Hinblick auf die veranschlagten hohen Rückbaukosten für das Gebäude. Es entsteht eine Diskussion ob, noch Verhandlungsspielraum besteht oder der Kauf so abgeschlossen werden sollte. 21:21 Uhr verlässt RM Germis die Sitzung und kehrt 21:23 Uhr zurück.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog kauft die Immobilien des Wilbers-Geländes samt Inventar aus einer Insolvenzmasse und übernimmt gleichzeitig den laufenden Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen. Vertragspartner auf Verkäuferseite ist die insolvente Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch Insolvenzverwalter Michael Waculik. Der Rat soll dem ausgehandelten Kaufvertrag sowie der Übernahme des Pachtvertrags mit dem Domänenamt Oldenburg zustimmen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Folgeberatung nach einem Grundsatzbeschluss vom 11. Februar 2016. Der Rat soll den nun vorliegenden Kaufvertrag formal genehmigen.

Hintergrund

Am 11. Februar 2016 beschloss der Rat bereits grundsätzlich den Erwerb des Wilbers-Geländes (Vorlage 01/007/2016). Die Immobilien gehören zur insolventen Wundervolle Ferien GmbH; der Kaufvertrag wurde mit dem Insolvenzverwalter verhandelt. Das Gelände steht auf Flächen, die vom Land Niedersachsen über das Domänenamt Oldenburg verpachtet werden. Eine Inventarisierung werthaltiger Gegenstände durch die Gemeinde liegt bereits vor.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Gemeinde erwirbt mit dem Wilbers-Gelände eine Liegenschaft auf der Insel, deren künftige Nutzung sich aus diesem Beschluss noch nicht ergibt. Für Insulaner:innen bedeutet der Kauf zunächst, dass kommunales Vermögen eingesetzt wird und die Gemeinde Eigentümerin des Geländes wird. Wie das Gelände künftig genutzt wird, ist dieser Vorlage nicht zu entnehmen.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Gemeinde kauft Immobilien und Inventar des Wilbers-Geländes aus einer Insolvenzmasse
  • Verkäuferin ist die insolvente Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch Insolvenzverwalter Michael Waculik
  • Die Gemeinde übernimmt den laufenden Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen, vertreten durch das Domänenamt Oldenburg
  • Der Grundsatzbeschluss zum Erwerb fiel bereits am 11. Februar 2016
  • Dem Rat liegt der fertige Kaufvertrag (Stand 18. März 2016) zur abschließenden Genehmigung vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/023/2016
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog10. März 2016, 21:07 UhrEntscheidungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog31. März 2016, 22:09 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Zustimmung des Kaufvertrages … — Spiekeroog-Radar