Beratung und Beschluss über den Abschluss eines Pachtvertrages
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde soll einen Pachtvertrag über die 54 Hektar große Gemeindefläche Ostergroen mit einem privaten Antragsteller abschließen. Der Vertrag soll ihm bis zu 21 Pferde-Stellplätze sichern, die durch Kündigung nicht mehr genutzter Gestattungsverträge anderer Pferdehalter frei wurden. Die Verwaltung empfiehlt einen Pachtzins von 40 Euro pro Hektar und schlägt vor, Laufzeit und Preis durch den Rat festlegen zu lassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht zur Beratung im Verwaltungsausschuss am 18. April 2016 und zur Beschlussfassung im Rat am 28. April 2016. Es handelt sich um die Folge eines Ratsbeschlusses vom Juli 2015, der die Verwaltung zur Ausarbeitung eines Pachtvertrages beauftragt hatte.
Hintergrund
Der Rat hatte am 9. Juli 2015 die Verwaltung beauftragt, einen Pachtvertrag über die Fläche Ostergroen zu erarbeiten. Der Antragsteller wollte dabei seine bisherigen 15 Stellplätze erhöhen. Die Nationalparkverwaltung setzte die zulässige Obergrenze auf 21 Pferde fest. Bestehende Gestattungsverträge mit anderen Pferdehaltern, die die Fläche nicht mehr nutzten, wurden einvernehmlich gekündigt, um die 21 Plätze vollständig dem Antragsteller zur Verfügung zu stellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Vertrag regelt die gewerbliche Nutzung einer Gemeindefläche durch einen privaten Pferdebetrieb und betrifft unmittelbar nur den Antragsteller sowie bisherige Pferdehalter auf der Fläche. Für die Gemeindekasse bringt der neue Pachtzins von 40 Euro pro Hektar etwas mehr Einnahmen als der bisher bei einem anderen Betrieb geltende Satz von 36 Euro pro Hektar. Der Vertrag ist nicht übertragbar und gilt ausschließlich persönlich für den Antragsteller.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeindefläche Ostergroen umfasst 54 Hektar und liegt im Nationalpark-Gebiet
- Die Nationalparkverwaltung erlaubt dort maximal 21 Pferde-Stellplätze
- Die Verwaltung empfiehlt einen Pachtzins von 40 Euro pro Hektar
- Laufzeit und Pachtzins stehen im Beschlussvorschlag noch offen und sind vom Rat festzulegen
- Der Pachtvertrag ist nicht auf Dritte übertragbar
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/036/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8131 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll den bestehenden Pachtvertrag über die 5,42 Hektar große Fläche Südergroen neu abschließen. Bisheriger Pächter war das Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover; nach dessen Schließung beantragen Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil nun einen eigenen Pachtvertrag. Geplant ist die Beweidung mit bis zu 4 Pferden von Juni bis September, der Pachtzins würde nach dem geltenden Ratsbeschluss pro Pferd berechnet, also 102 Euro je Tier und Jahr. Der Rat hat über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog kauft die Immobilien des Wilbers-Geländes samt Inventar aus einer Insolvenzmasse und übernimmt gleichzeitig den laufenden Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen. Vertragspartner auf Verkäuferseite ist die insolvente Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch Insolvenzverwalter Michael Waculik. Der Rat soll dem ausgehandelten Kaufvertrag sowie der Übernahme des Pachtvertrags mit dem Domänenamt Oldenburg zustimmen.
Der Rat berät, wie mit dem Pachtvertrag für die Gemeinde-Fläche Südergroen (5,42 ha) weiterverfahren werden soll. Das geschlossene Kindererholungsheim Stranddistel der Stadt Hannover pachtete die Fläche seit 1996; die Stadt Hannover bitte darum, den Vertrag bis zum Tod ihrer zwei verbliebenen alten Pferde fortzuführen. Parallel liegt ein Antrag von Georg Feil und Gabriele Steinfelder-Feil vor, die Fläche ab 01.01.2016 für bis zu vier Pferde zu pachten. Der Rat hat zuvor beschlossen, den alten Vertrag zu kündigen und die Fläche öffentlich auszuschreiben; ein konkreter Beschlussvorschlag fehlt in der Vorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will das bislang nur per Pachtvertrag genutzte Wilbers-Gelände künftig auf Basis eines Erbbaurechtsvertrags nutzen. Ein Erbbaurecht gibt der Gemeinde mehr rechtliche Sicherheit, etwa wenn das Grundstück bebaut oder als Sicherheit für ein Darlehen eingesetzt werden soll. Die Kosten ändern sich nicht: Der Erbbauzins entspricht dem bisherigen Pachtpreis. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, den Vertrag mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems abzuschließen.