Erbbaurechtsvertrag Wilbers-Gelände
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2023
Beschlossen — einstimmig
am 05. Oktober 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, beigefügten Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 70/37 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Domänenverwaltung – zu schließen. Das besagte Gelände ist von der Gemeinde gepachtet und es sollte ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden, um diese Pacht, das dortige Gewerbe, sowie zukünftige Pläne für das Gelände zu sichern. Letzte Änderungen werden dem Anwalt zu finalen Erstellung vorgelegt. Die wesentlichen Punkte liegen vor.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog plant offenbar den Abschluss oder die Änderung eines Erbbaurechtsvertrags für das sogenannte Wilbers-Gelände. Ein Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück zu bauen, ohne das Grundstück selbst zu kaufen. Der Rat soll darüber beraten und beschließen.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung über einen Erbbaurechtsvertrag für das Wilbers-Gelände auf Spiekeroog. Ob es sich um einen Neuabschluss, eine Verlängerung oder eine Änderung des Vertrags handelt, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF. Das Wilbers-Gelände ist ein auf Spiekeroog bekanntes Grundstück, über dessen Nutzung offenbar ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen oder angepasst werden soll. Näheres zu Vorgängerbeschlüssen, Vertragsparteien oder Konditionen lässt sich ohne das Vorlagendokument nicht sagen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Erbbaurechtsverträge regeln, wer ein Grundstück wie lange und zu welchen Bedingungen nutzen darf — das kann Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen betreffen. Ob und wie Insulaner:innen direkt betroffen sind, lässt sich ohne das Vorlagendokument nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um einen Erbbaurechtsvertrag für das Wilbers-Gelände auf Spiekeroog
- Ein Erbbaurecht gewährt das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne es zu erwerben
- Kein PDF lag vor — Vertragsparteien, Laufzeit und Konditionen sind nicht bekannt
- Der Rat soll über die Vorlage beraten und beschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/089/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad durch einen Änderungsvertrag vereinheitlichen und rechtlich absichern. Alle Verträge erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085, klare Vergabekriterien für inselansässige Bewohner:innen und eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die Inflation. Zusätzlich wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt, das bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung greift. Der Rat soll den Vertragsentwurf billigen und die Verwaltung beauftragen, alle bestehenden Erbbauberechtigten zu informieren.
Ein Antrag auf Grundstücksteilung liegt dem Rat vor. Dabei soll ein bestehendes Grundstück in zwei oder mehr eigenständige Parzellen aufgeteilt werden. Der Rat muss darüber entscheiden, ob er der Teilung zustimmt.
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob die Erbbaurechtsverträge im Wohngebiet Slurpad und Lütt Slurpad angepasst werden müssen. Das Gebiet wurde vor rund 25 Jahren als Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen geschaffen — mit 40-jähriger Erbbaurecht-Laufzeit, die nun ausläuft. Der Bauausschuss diskutiert offene Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungsregeln und Spekulationsschutz, ohne heute einen Beschluss zu fassen.
Die Gemeinde Spiekeroog will ein Gelände namens 'Achter d' Utkiek' vom Land Niedersachsen pachten, um dort neuen Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Das Areal grenzt an das bestehende Neubaugebiet 'Lütt Slurpad' und wurde bereits 2012 im Rahmen des EU-Projekts 'Cradle to Cradle Islands' mit 70 bis 78 Wohneinheiten beplant. Das Land gibt das Grundstück nur als Erbpacht über 75 Jahre ab, um Spekulationen vorzubeugen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Pachtkonditionen beim Land zu ermitteln und das Gelände bewerten zu lassen.