Erbbaurechtsvertrag Wilbers-Gelände
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2023
Beschlossen — einstimmig
am 05. Oktober 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, beigefügten Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 70/37 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Domänenverwaltung – zu schließen. Das besagte Gelände ist von der Gemeinde gepachtet und es sollte ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden, um diese Pacht, das dortige Gewerbe, sowie zukünftige Pläne für das Gelände zu sichern. Letzte Änderungen werden dem Anwalt zu finalen Erstellung vorgelegt. Die wesentlichen Punkte liegen vor.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog will das bislang nur per Pachtvertrag genutzte Wilbers-Gelände künftig auf Basis eines Erbbaurechtsvertrags nutzen. Ein Erbbaurecht gibt der Gemeinde mehr rechtliche Sicherheit, etwa wenn das Grundstück bebaut oder als Sicherheit für ein Darlehen eingesetzt werden soll. Die Kosten ändern sich nicht: Der Erbbauzins entspricht dem bisherigen Pachtpreis. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, den Vertrag mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems abzuschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Abstimmung im Rat. Sie durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat (Herbst 2023).
Hintergrund
Die Gemeinde hat die Liegenschaften auf dem ehemaligen Wilbers-Gelände 2016 übernommen. Dabei blieb das Grundstück zunächst nur per Pachtvertrag gesichert — ein Erbbaurecht, das der Gemeinde stärkere Rechte einräumt, wurde nicht abgeschlossen. Eine Überprüfung ergab, dass der bloße Pachtvertrag die Gemeinde in bestimmten Situationen benachteiligen kann. Die Verwaltung hat gemeinsam mit dem Domänenamt alle nötigen Vorarbeiten erledigt. Im Zuge der Vermessung wird auch ein Teil der angrenzenden Schutzdüne in das Grundstück einbezogen, um ausreichende Grenzabstände für eine künftige Bebauung zu sichern.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für die Insulaner:innen entstehen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, da der Erbbauzins den bisherigen Pachtpreis nicht übersteigt. Die rechtliche Umstellung stärkt jedoch die Position der Gemeinde bei möglichen künftigen Investitionen oder Bauvorhaben auf dem Gelände. Das betrifft die Allgemeinheit indirekt, weil die Gemeinde damit handlungsfähiger für Entwicklungen auf diesem Grundstück wird.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wilbers-Gelände ist bisher nur per Pachtvertrag gesichert, ein Erbbaurecht besteht noch nicht
- Ein Erbbaurecht gibt der Gemeinde mehr Rechtssicherheit, etwa bei Bauvorhaben oder Darlehensabsicherung
- Der künftige Erbbauzins entspricht dem aktuellen Pachtpreis — keine Mehrkosten für die Gemeinde
- Im Zuge der Vermessung wird ein Teil der angrenzenden Schutzdüne in das Grundstück einbezogen
- Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, den Erbbaurechtsvertrag mit der Domänenverwaltung Weser-Ems abzuschließen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/089/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-881 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog kauft die Immobilien des Wilbers-Geländes samt Inventar aus einer Insolvenzmasse und übernimmt gleichzeitig den laufenden Pachtvertrag mit dem Land Niedersachsen. Vertragspartner auf Verkäuferseite ist die insolvente Wundervolle Ferien GmbH, vertreten durch Insolvenzverwalter Michael Waculik. Der Rat soll dem ausgehandelten Kaufvertrag sowie der Übernahme des Pachtvertrags mit dem Domänenamt Oldenburg zustimmen.
Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob die Erbbaurechtsverträge im Wohngebiet Slurpad und Lütt Slurpad angepasst werden müssen. Das Gebiet wurde vor rund 25 Jahren als Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen geschaffen — mit 40-jähriger Erbbaurecht-Laufzeit, die nun ausläuft. Der Bauausschuss diskutiert offene Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungsregeln und Spekulationsschutz, ohne heute einen Beschluss zu fassen.
Die Gemeinde Spiekeroog will neben der neuen Rettungswache gleichzeitig ein Wohngebäude für Dauerwohnraum errichten. Die Baukosten für den Wohnanteil schätzt das Architekturbüro auf rund 1,8 Mio. Euro. Als Alternative zur kommunalen Eigenrealisierung prüft die Verwaltung ein PPP-Modell — dabei baut und besitzt ein privater Träger das Gebäude auf einem Erbbaugrundstück und verpachtet es für 40 Jahre an die Gemeinde. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine Ausschreibung für dieses Modell vorzunehmen und die architektonischen Vorgaben als Planungsgrundlage festlegen.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine Gebühr von 4.747,20 Euro an die NBank zahlen, um öffentliche Fördermittel für ein gemeindliches Wohnbauprojekt zu sichern. Die NBank hat die Reservierung der Fördermittel bestätigt und gleichzeitig diesen Einplanungsbescheid erhoben. Die Deckung soll aus dem Verkaufserlös eines gemeindlichen Grundstücks erfolgen. Der Rat wird gebeten, die Zahlung zu beschließen.