Zum Inhalt springen
Sprache · Language: Deutsch Polski Română English
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erbbaurechtsvertrag Wilbers-Gelände

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Oktober 2023

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Oktober 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beauftragt die Verwaltung, beigefügten Erbbaurechtsvertrag für das Flurstück 70/37 mit dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems – Domänenverwaltung – zu schließen. Das besagte Gelände ist von der Gemeinde gepachtet und es sollte ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden, um diese Pacht, das dortige Gewerbe, sowie zukünftige Pläne für das Gelände zu sichern. Letzte Änderungen werden dem Anwalt zu finalen Erstellung vorgelegt. Die wesentlichen Punkte liegen vor.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog plant offenbar den Abschluss oder die Änderung eines Erbbaurechtsvertrags für das sogenannte Wilbers-Gelände. Ein Erbbaurecht erlaubt es, auf einem fremden Grundstück zu bauen, ohne das Grundstück selbst zu kaufen. Der Rat soll darüber beraten und beschließen.

Einordnung

Sitzungsvorlage der Verwaltung zur Beschlussfassung über einen Erbbaurechtsvertrag für das Wilbers-Gelände auf Spiekeroog. Ob es sich um einen Neuabschluss, eine Verlängerung oder eine Änderung des Vertrags handelt, geht aus dem Titel allein nicht hervor.

Hintergrund

Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF. Das Wilbers-Gelände ist ein auf Spiekeroog bekanntes Grundstück, über dessen Nutzung offenbar ein Erbbaurechtsvertrag abgeschlossen oder angepasst werden soll. Näheres zu Vorgängerbeschlüssen, Vertragsparteien oder Konditionen lässt sich ohne das Vorlagendokument nicht sagen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Erbbaurechtsverträge regeln, wer ein Grundstück wie lange und zu welchen Bedingungen nutzen darf — das kann Wohnen, Gewerbe oder andere Nutzungen betreffen. Ob und wie Insulaner:innen direkt betroffen sind, lässt sich ohne das Vorlagendokument nicht beurteilen.

Die wichtigsten Punkte

  • Es geht um einen Erbbaurechtsvertrag für das Wilbers-Gelände auf Spiekeroog
  • Ein Erbbaurecht gewährt das Recht, auf einem Grundstück zu bauen, ohne es zu erwerben
  • Kein PDF lag vor — Vertragsparteien, Laufzeit und Konditionen sind nicht bekannt
  • Der Rat soll über die Vorlage beraten und beschließen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/089/2023
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
24. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog14. September 2023, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Oktober 2023, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Wichtig für die Insel
Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Änderungsvertrag Erbbaurecht
01/056/2025Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will die Erbbaurechtsverträge im Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad durch einen Änderungsvertrag vereinheitlichen und rechtlich absichern. Alle Verträge erhalten eine einheitliche Laufzeit bis 2085, klare Vergabekriterien für inselansässige Bewohner:innen und eine regelmäßige Anpassung des Erbbauzinses an die Inflation. Zusätzlich wird ein erweitertes Heimfallrecht eingeführt, das bei Täuschung oder missbräuchlicher Nutzung greift. Der Rat soll den Vertragsentwurf billigen und die Verwaltung beauftragen, alle bestehenden Erbbauberechtigten zu informieren.

Wichtig für die Insel
Baugebiet Slurpad / Lütt Slurpad | Rückblick und Diskussion über mögliche vertragliche Anpassungen
01/094/2024Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog prüft, ob die Erbbaurechtsverträge im Wohngebiet Slurpad und Lütt Slurpad angepasst werden müssen. Das Gebiet wurde vor rund 25 Jahren als Modellprojekt für erschwinglichen Dauerwohnraum für Insulaner:innen geschaffen — mit 40-jähriger Erbbaurecht-Laufzeit, die nun ausläuft. Der Bauausschuss diskutiert offene Fragen zu Berechtigungskreis, Nutzungsregeln und Spekulationsschutz, ohne heute einen Beschluss zu fassen.

Wichtig für die Insel
Beratung und Beschluss über die Anpachtung des Gebietes Achter d" Utkiek
01/030/2017Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog will ein Gelände namens 'Achter d' Utkiek' vom Land Niedersachsen pachten, um dort neuen Wohnraum für Insulaner:innen zu schaffen. Das Areal grenzt an das bestehende Neubaugebiet 'Lütt Slurpad' und wurde bereits 2012 im Rahmen des EU-Projekts 'Cradle to Cradle Islands' mit 70 bis 78 Wohneinheiten beplant. Das Land gibt das Grundstück nur als Erbpacht über 75 Jahre ab, um Spekulationen vorzubeugen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, die Pachtkonditionen beim Land zu ermitteln und das Gelände bewerten zu lassen.

Erbbaurechtsvertrag Wilbers-Gelände — Spiekeroog-Radar