Berufung von Ehrenbeamten
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Januar 2018
Beschlossen — einstimmig
am 18. Januar 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beruft Herrn Claas Warenski als Gemeindebrandmeister und Herrn Jürgen Rühmann zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister in das in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren. Nach dem Rücktritt von drei Ehrenbeamten wurden auf der Jahreshauptversammlung am 08.01.2018 die Feuerwehrkameraden Claas Warenski und Jürgen Rühmann zu neuen Gemeindebrandmeister bzw. zu dessen Stellvertreter vorgeschlagen. Kreisbrandmeister Gerdes gab bereits seine mündliche Zustimmung zu den Ernennungen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll die Führungsriege der Freiwilligen Feuerwehr neu besetzen. Nach der Abberufung des bisherigen Gemeindebrandmeisters und seiner Stellvertreter wählte die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 8. Januar 2018 neue Kandidatinnen und Kandidaten. Der Rat soll diese Personen für sechs Jahre als Ehrenbeamte berufen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung an den Gemeinderat zur formalen Berufung von Ehrenbeamten im Bereich Brandschutz. Die Vorlage wurde vor der Jahreshauptversammlung erstellt; die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten sollten in der Sitzung nachgereicht werden.
Hintergrund
Das bisherige Ortskommando der Freiwilligen Feuerwehr wurde aufgelöst, nachdem der Gemeindebrandmeister und zwei Stellvertreter abberufen worden waren. Nach niedersächsischem Feuerwehrrecht beruft der Rat die gewählten Führungskräfte als Ehrenbeamte — die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Der Kreisbrandmeister hat der Berufung bereits mündlich zugestimmt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Freiwillige Feuerwehr ist das wichtigste Instrument des Brandschutzes auf der Insel. Eine funktionierende Führungsstruktur ist Voraussetzung dafür, dass die Feuerwehr einsatzbereit bleibt. Die Berufung selbst betrifft Insulaner:innen nicht unmittelbar, sichert aber die Grundversorgung im Notfall.
Die wichtigsten Punkte
- Das bisherige Ortskommando wurde nach Abberufung dreier Ehrenbeamter aufgelöst
- Die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr wählte am 8. Januar 2018 neue Führungskräfte
- Der Rat soll einen Gemeindebrandmeister und bis zu drei Stellvertreter berufen
- Die Berufung erfolgt als Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von sechs Jahren
- Die konkreten Namen lagen bei Vorlagenerstellung noch nicht fest und wurden in der Sitzung ergänzt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/134/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8196 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll Stellvertreter:innen für den Gemeindebrandmeister ernennen. Über Personen und Anzahl der Stellen liegen keine weiteren Angaben vor.
Der amtierende Gemeindebrandmeister ist zurückgetreten; der Rat soll einen neuen Gemeindebrandmeister sowie dessen Stellvertreter ernennen. Die Ernennung ist eine formale Entscheidung des Gemeinderats nach Niedersächsischem Brandschutzrecht.
Der Gemeindebrandmeister und sein 2. Stellvertreter der Freiwilligen Feuerwehr Spiekeroog haben ihre Ämter niedergelegt. Da beide als Ehrenbeamte ernannt wurden, muss der Rat ihre Abberufung formal beschließen. Der 3. stellvertretende Gemeindebrandmeister hat seine Funktion zunächst ruhen lassen; sein Status sollte in der Ratssitzung geklärt werden. Am 8. Januar 2018 war die Jahreshauptversammlung der Feuerwehr geplant, bei der neue Führungskräfte gewählt werden sollten.
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog muss ihren stellvertretenden Gemeindebrandmeister neu besetzen, nachdem der bisherige Amtsinhaber Rühmann plötzlich verstorben ist. Am 26. Februar 2018 wählte eine außerordentliche Mitgliederversammlung einen neuen Kandidaten. Der Rat soll dem Wahlvorschlag folgen und die Person für sechs Jahre zum stellvertretenden Gemeindebrandmeister berufen. Der Name des Kandidaten ist in der veröffentlichten Vorlage nicht genannt.