Beschluss über die Wahlleitung der Kommunalwahl 2016
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Vorlage befasst sich mit der Bestimmung der Wahlleitung für die Kommunalwahl 2016 in der Gemeinde Spiekeroog. Der Rat soll beschließen, wer die Wahlleitung übernimmt. Weitere Einzelheiten liegen ohne PDF nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur formalen Bestellung der Wahlleitung für die Kommunalwahl 2016. Es handelt sich um einen gesetzlich vorgeschriebenen Organisationsbeschluss des Gemeinderats.
Hintergrund
Für die Durchführung von Kommunalwahlen schreibt das niedersächsische Kommunalwahlrecht die Bestellung einer Wahlleitung vor. Diese muss rechtzeitig vor dem Wahltermin durch den Rat benannt werden. Näheres zum Verfahren und zu den vorgeschlagenen Personen ist ohne das PDF nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Bestellung der Wahlleitung ist eine verwaltungsrechtliche Voraussetzung für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl 2016. Für Insulaner:innen als Wähler:innen hat diese Formalie keine unmittelbare praktische Auswirkung, ist aber Grundlage für eine rechtssichere Wahl.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die Wahlleitung für die Kommunalwahl 2016 förmlich bestellen
- Die Bestellung ist nach niedersächsischem Kommunalwahlrecht gesetzlich vorgeschrieben
- Nähere Angaben zu vorgeschlagenen Personen liegen ohne PDF nicht vor
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/051/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat soll eine Schiedsperson wählen. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Personen, die außergerichtliche Streitschlichtung übernehmen. Die Wahl erfolgt durch den Rat und bedarf anschließend der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht.
Der Rat soll eine Schiedsperson sowie deren Vertretung wählen. Schiedspersonen vermitteln bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und bestimmten Strafsachen außergerichtlich. Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat.
Der Gemeinderat berät und beschließt über eine Neufassung der Satzung für den Kindergarten Spiekeroog. Die bisherige Satzung wird damit vollständig überarbeitet und durch eine neue Fassung ersetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt im Titel vor, inhaltliche Details der Neufassung sind mangels PDF nicht bekannt.
Der Rat berät und beschließt über die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung für die Gemeinde Spiekeroog. Eine solche Satzung regelt die Verpflichtung von Einwohner:innen zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr, wenn die Sollstärke nicht auf freiwilliger Basis erreicht wird. Ein konkreter Beschlussvorschlag liegt nur im Titel vor; Detailinhalte der Vorlage sind nicht bekannt.