Errichtung eines Hühnerstalles mit Volliere
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. Juli 2021
Beschlossen — einstimmig
am 01. Juli 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 36 i. V. mit § 35 Abs. 2 BauGB und § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs sagt, dass nichts gegen den Hühnerstall sprechen würde. RM Germis fragt, ob man jetzt immer einen Bauantrag für so ein Projekt erstellen muss. RV Redelfs antwortet, dass dies aufgrund der Größe notwendig war. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Jemand möchte im Außenbereich von Spiekeroog einen Hühnerstall mit überdachter Voliere (32 Quadratmeter) errichten. Da das Grundstück außerhalb der Bebauungspläne liegt, beurteilt die Verwaltung das Vorhaben nach dem Baugesetzbuch; öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Genehmigung erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellenden für ein Grundstück im Außenbereich von Spiekeroog, eingebracht von der Verwaltung zur Beschlussfassung durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde und fällt damit unter § 35 BauGB — dort gelten strengere Regeln als im beplanten Bereich. Sonstige Vorhaben sind dort nur zulässig, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist. Zusätzlich greift die Erhaltungssatzung der Gemeinde, die auch Neubauten genehmigungspflichtig macht. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklären.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Beschluss betrifft ein einzelnes Privatgrundstück im Außenbereich und hat keine direkten Auswirkungen auf die übrige Bevölkerung. Für die Nachbarschaft und das Landschaftsbild ist das Vorhaben mit 32 Quadratmetern vergleichsweise klein. Die Verwaltung sieht keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange.
Die wichtigsten Punkte
- Geplant ist ein Hühnerstall mit überdachter Voliere, insgesamt 32 Quadratmeter
- Das Grundstück liegt im Außenbereich, außerhalb aller Bebauungspläne
- Die Zulässigkeit richtet sich nach § 35 Abs. 2 BauGB
- Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung der Gemeinde, die eine Genehmigung vorschreibt
- Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/123/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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