60.1-01844-23 | 1. Nachtrag Tiny Häuser Lietz
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 16. Februar 2024
Beschlossen — einstimmig
am 16. Februar 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach § 36 BauGB auch zu der beantragten Änderung des Vorhabens (Haus III) und sieht im Übrigen von einer Stellungnahme zu anderen als planungsrechtlichen Aspekten ab. Ratsvorsitzende Redelfs führt kompakt in den Sachverhalt ein, die Vorberatung im Bauausschuss war positiv.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog berät über einen ersten Nachtrag zum Vorhaben Tiny Häuser Lietz. Ein Nachtrag deutet auf eine Änderung oder Ergänzung gegenüber einem früheren Beschluss hin — etwa zu Kosten, Umfang oder Bedingungen des Projekts.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2024 zur Folge-Beratung des Projekts Tiny Häuser Lietz. Es handelt sich um den ersten Nachtrag zu einer bestehenden Vereinbarung oder einem Beschluss.
Hintergrund
Dem Titel nach gab es bereits einen Ausgangsbeschluss oder Vertrag zum Projekt Tiny Häuser Lietz auf Spiekeroog. Ein Nachtrag greift einen laufenden Vorgang auf und modifiziert ihn — zum Beispiel bei veränderten Kosten, neuen Bedingungen oder angepasstem Leistungsumfang. Mangels vorliegendem PDF können Inhalt und Anlass des Nachtrags nicht näher bestimmt werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Tiny-Häuser-Projekte betreffen in der Regel das Wohnangebot auf der Insel und damit potenziell Einheimische, Saisonkräfte oder andere Personengruppen. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht sagen, ob der Nachtrag Kosten, Nutzungsrechte oder andere für Insulaner:innen relevante Punkte verändert.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um den ersten Nachtrag zu einem Vorhaben namens Tiny Häuser Lietz
- Ein Nachtrag ändert oder ergänzt eine bestehende Vereinbarung oder einen früheren Beschluss
- Der genaue Inhalt des Nachtrags ist mangels PDF nicht erkennbar
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2024 und trägt die Bezeichnung 01/001/2024
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/001/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog vergibt den ersten Bauauftrag für das Projekt Achter d'Diek. Für die erweiterten Rohbauarbeiten lagen drei Angebote vor; das günstigste stammte von der Firma Böhling Bauunternehmen GmbH mit einem Pauschalpreis von 865.000 Euro. Der Rat soll den Bürgermeister ermächtigen, diesen Auftrag zu erteilen — sobald Rechnungsprüfung, Finanzierung und Baugenehmigung vorliegen.
Die Gemeinde will das Gebiet 'Achter d' Utkiek' (rund 2,2 Hektar) als neues Wohngebiet erschließen. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, Fachplaner und Fachanwälte einzuschalten, um die nötigen Informationen für eine konkrete Planung zusammenzutragen. Als nächster Schritt ist eine Klausurtagung des Rates im Frühjahr 2019 geplant. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dafür die erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen.
Die Gemeinde plant, die Inselschule räumlich zu erweitern, um den ab 2026 gesetzlich geltenden Ganztagsanspruch für Grundschulkinder zu erfüllen. Gleichzeitig sollen bestehende Raummängel behoben und zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Der Verwaltungsausschuss und der Rat beraten im Dezember 2025 über Raum- und Funktionsprogramm sowie Lage und Ausrichtung des geplanten Baukörpers. Der konkrete Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Der Rat soll grünes Licht geben für einen Neubau auf dem Gelände der Inselschule: Im Erdgeschoss entstehen rund 300 m² Schulfläche für die Ganztagsschule (Küche, Speiseraum, Musikraum u.a.), im Obergeschoss rund 220 m² Wohnfläche für Beschäftigte in öffentlichen Diensten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf grob 4,06 Millionen Euro brutto; die Gemeinde trägt davon rund 2,85 Millionen Euro. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Landkreis Wittmund die Baufreigabe zu erteilen — mit der Bedingung, dass die Wohnungen ins Eigentum der Gemeinde übergehen.