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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon auf einem vorhandenen Mehrfamilienwohnhaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, bis die derzeitige Lage und Nutzung aller sieben Wohnungen durch den Landkreis eindeutig geklärt ist und die Frage geklärt ist, ob die geplante Gaube tatsächlich eine Gaube ist und den Vorgaben entspricht. Auf die Einhaltung der Grunddienstbarkeit soll bestanden werden. RV Redelfs berichtet, dass der Bauausschuss darüber diskutiert hat, ob die dargestellte Gaube, eigentlich als Gaube zu bewerten ist. Das Gremium diskutiert über die Nutzungsberechtigungen der Eigentümer. VM Koffinke erklärt, dass die Grunddienstbarkeit eine privatrechtliche Regelung zwischen der Gemeinde und der Eigentümer darstellen. Diese darf nicht als Bedingung in einem Beschluss genannt sein. Der Beschlussvorschlag wird um den fett markierten Text ergänzt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauvorbescheid für zwei Dachgauben und einen Balkon an einem Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen verweigern. Grund ist eine ungeklärte Nutzungssituation: Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit eingetragen, die Obergeschosswohnungen auf Ferienwohnungsvermietung beschränkt — tatsächlich werden sie aber als Dauerwohnraum genutzt, ohne entsprechende Anmeldung beim Landkreis. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erst zu erteilen, wenn der Landkreis die Nutzung aller sieben Wohnungen eindeutig geklärt hat.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem privaten Antrag auf Bauvorbescheid. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Hintergrund

Das Grundstück (810 m²) liegt im Sondergebiet „Wohnen/Ferienwohnen

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft die Eigentümer:innen und Bewohner:innen des Mehrfamilienhauses direkt. Für die übrigen Insulaner:innen ist der Fall vor allem relevant als Beispiel dafür, wie die Gemeinde die Einhaltung von Ferienwohnungsbeschränkungen kontrolliert.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist ein Bauvorbescheid für zwei Gauben und einen Balkon an einem bestehenden Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen
  • Im Grundbuch steht eine Dienstbarkeit, die Obergeschosswohnungen auf Ferienwohnungsnutzung beschränkt
  • Beim Landkreis sind keine Ferienwohnungen in dem Gebäude gemeldet, obwohl intern eine Vermietung als Ferienwohnung festgestellt wurde
  • Das Dach ist Gemeinschaftseigentum — ein Umbau erfordert einen Beschluss aller Miteigentümer:innen
  • Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern, bis der Landkreis die Nutzung aller Wohnungen klärt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/050/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon auf einem vorhandenen Mehrfamilienwohnhaus — Spiekeroog-Radar