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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon auf einem vorhandenen Mehrfamilienwohnhaus

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. August 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 09. August 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird nicht erteilt, bis die derzeitige Lage und Nutzung aller sieben Wohnungen durch den Landkreis eindeutig geklärt ist und die Frage geklärt ist, ob die geplante Gaube tatsächlich eine Gaube ist und den Vorgaben entspricht. Auf die Einhaltung der Grunddienstbarkeit soll bestanden werden. RV Redelfs berichtet, dass der Bauausschuss darüber diskutiert hat, ob die dargestellte Gaube, eigentlich als Gaube zu bewerten ist. Das Gremium diskutiert über die Nutzungsberechtigungen der Eigentümer. VM Koffinke erklärt, dass die Grunddienstbarkeit eine privatrechtliche Regelung zwischen der Gemeinde und der Eigentümer darstellen. Diese darf nicht als Bedingung in einem Beschluss genannt sein. Der Beschlussvorschlag wird um den fett markierten Text ergänzt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauvorhaben an einem Mehrfamilienhaus verweigern, bis die Nutzungssituation aller sieben Wohnungen geklärt ist. Beantragt wurde die Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon. Bei der internen Prüfung stellte die Verwaltung fest, dass die Nutzung der Obergeschosswohnungen unklar ist: Eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit schreibt Ferienwohnungsnutzung vor, doch beim Landkreis ist keine Ferienwohnung angemeldet. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen, solange der Landkreis die Nutzungslage nicht abschließend geklärt hat.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem privaten Antrag auf Bauvorbescheid für ein Mehrfamilienhaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf - Teil A. Der Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten die Vorlage.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Eine im Grundbuch eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit verpflichtet die Eigentümer:innen, die Obergeschosswohnungen ausschließlich als Ferienwohnungen zu vermieten. Beim Landkreis ist jedoch keine Ferienwohnung gemeldet, und die interne Prüfung ergab widersprüchliche Nutzungshinweise. Zudem hat das Haus mehrere Eigentümer:innen in Bruchteilseigentum; Dachveränderungen wie Gauben erfordern einen Beschluss aller Miteigentümer:innen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Unmittelbar betroffen sind die Eigentümer:innen und Bewohner:innen des betreffenden Mehrfamilienhauses. Mittelbar berührt der Fall die Frage, ob im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen Dauerwohnen statt Ferienvermietung praktiziert wird, was die Wohnstruktur im Dorfbereich betrifft. Für die breite Inselöffentlichkeit hat die Vorlage keine unmittelbare Auswirkung.

Die wichtigsten Punkte

  • Beantragt ist die Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon an einem bestehenden Mehrfamilienhaus mit sieben Wohnungen
  • Eine Grundbuchdienstbarkeit schreibt vor, dass die Obergeschosswohnungen nur als Ferienwohnungen genutzt werden dürfen
  • Beim Landkreis ist keine Ferienwohnung angemeldet, obwohl intern Hinweise auf Ferienvermietung gefunden wurden
  • Das Dach ist Gemeinschaftseigentum; Umbauten setzen einen Beschluss aller Miteigentümer:innen voraus
  • Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen zu verweigern, bis der Landkreis die Nutzungslage aller sieben Wohnungen klärt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/050/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8225 kB≈ 4 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog2. August 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. August 2018, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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