Nachtrag zum Bauantrag: "Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon auf einem vorhandenen Mehrfamilienhaus"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018
Beschlossen — einstimmig
am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Einer Änderung der jetzigen Nutzung wird nicht zugestimmt. Auf das bestehende Raumordnungsverfahren wird der Landkreis Wittmund, auch im Hinblick auf die derzeitige Nutzung hingewiesen. RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die Genehmigung wird mit dem eindringlichen Hinweis erteilt, zu prüfen ob es sich bei der Wohnung um eine Ferienwohnung handelt. Der Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauherr beantragt nachträglich die Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon an einem bestehenden Mehrfamilienhaus auf Spiekeroog. Die ursprüngliche Gaube war zu groß und wurde im August 2018 vom Bauausschuss abgelehnt. Der Bauherr hat die Gaube daraufhin von 20,41 auf 10,68 Quadratmeter verkleinert; der Landkreis Wittmund stimmt der neuen Größe zu. Die Verwaltung schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Nachtrag zu einem privaten Bauantrag (Folge-Beratung nach vorheriger Ablehnung), eingebracht von der Verwaltung. Das betroffene Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Hintergrund
Der Bauausschuss hatte die Bauvoranfrage im August 2018 abgelehnt, weil die ursprüngliche Gaube mit 20,41 Quadratmetern zu groß war und nicht mehr als untergeordnetes Bauteil galt. Maßgeblich sind der Bebauungsplan „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft den privaten Umbau eines Mehrfamilienhauses und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für Anwohner in der Nachbarschaft könnte die bauliche Veränderung am Gebäude sichtbar sein.
Die wichtigsten Punkte
- Die geplante Gaube wurde von 20,41 auf 10,68 Quadratmeter verkleinert
- Der Glasanteil wurde von 10,20 auf 5,22 Quadratmeter reduziert
- Der Landkreis Wittmund hat der verkleinerten Gaube zugestimmt
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Erhaltungssatzung
- Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und empfiehlt, das Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/111/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8208 kB
Beratungsfolge
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