Nachtrag zum Bauantrag: "Errichtung von zwei Gauben und einem Balkon auf einem vorhandenen Mehrfamilienhaus"
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 13. Dezember 2018
Beschlossen — einstimmig
am 13. Dezember 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Einer Änderung der jetzigen Nutzung wird nicht zugestimmt. Auf das bestehende Raumordnungsverfahren wird der Landkreis Wittmund, auch im Hinblick auf die derzeitige Nutzung hingewiesen. RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die Genehmigung wird mit dem eindringlichen Hinweis erteilt, zu prüfen ob es sich bei der Wohnung um eine Ferienwohnung handelt. Der Hinweis wird in die Stellungnahme an den Landkreis aufgenommen. Der Beschlussvorschlag wird entsprechend geändert.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Bauherr beantragt erneut die Genehmigung für zwei Gauben und einen Balkon an einem Mehrfamilienhaus auf Spiekeroog. Eine frühere Bauvoranfrage war gescheitert, weil die geplante Gaube zu groß war. Der Bauherr hat die Gaube in Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund auf 10,68 qm verkleinert; die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe mehr. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zum Nachtrag eines Bauantrags für ein bestehendes Mehrfamilienhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im November und Dezember 2018.
Hintergrund
Der ursprüngliche Antrag wurde im Bauausschuss am 2. August 2018 abgelehnt, weil die geplante Gaube mit 20,41 qm zu groß war und damit nicht mehr als untergeordnetes Bauteil im Sinne der Baunutzungsverordnung galt. Der Bauherr hat die Gaube daraufhin mit dem Landkreis Wittmund abgestimmt und auf 10,68 qm verkleinert. Das Grundstück liegt im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und fällt zudem unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde, weshalb neben der baurechtlichen Zulässigkeit auch ein gemeindliches Einvernehmen erforderlich ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Umbau betrifft ein einzelnes Mehrfamilienhaus und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Allgemeinheit. Für die Eigentümer und Bewohner des betreffenden Gebäudes bedeutet eine Genehmigung den Bau von zwei Gauben und einem Balkon. Nachbar:innen könnten durch die veränderte Dachgestalt betroffen sein, über konkrete Einwände ist in der Vorlage nichts vermerkt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Bauherr beantragt zwei Gauben und einen Balkon an einem bestehenden Mehrfamilienhaus
- Die frühere Bauvoranfrage scheiterte, weil die Gaube mit 20,41 qm zu groß war
- Nach Abstimmung mit dem Landkreis Wittmund wurde die Gaube auf 10,68 qm verkleinert
- Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung II werden laut Verwaltung erfüllt
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen nach Baugesetzbuch und Erhaltungssatzung zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/111/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8208 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll einem Bauantrag erneut das Einvernehmen verweigern, mit dem eine Dauerwohnung in eine Ferienwohnung umgewandelt werden soll. Der Bauherr hatte den Antrag bereits 2020 gestellt; damals verweigerte der Gemeinderat das Einvernehmen, der Landkreis lehnte die Baugenehmigung ab, und der Bauherr klagte dagegen. Seit November 2021 gilt eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen von Dauerwohnraum verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, auch die jetzt mögliche Ausnahme von der Veränderungssperre nicht zu genehmigen.
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Ein privater Antragsteller möchte auf Spiekeroog ein Wohngebäude mit einer Dauerwohnung und einer Ferienwohnung neu errichten. Das Grundstück liegt in einem Bereich, für den der Rat am 13.03.2015 eine Veränderungssperre beschlossen hat. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen.