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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Spiekeroog

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2020

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 03. September 2020 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde beschließt den Feuerwehrbedarfsplan in der vorliegenden Fassung – Ergebnisbericht 2.1 vom 28.07.2020. Die Investitionen von 60.000 € für ein MTW im Jahr 2021, 190.000 € für den GW – L 1 in 2022 und das MZB in Höhe von 80.000 € im Jahr 2023 werden in die Investitionsplanung der Jahre 2021 bis 2023 aufgenommen. Die tatsächliche Beschaffung wird nach den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Normen und Richtlinien bestellt und ausgeführt. Für die Investition für den MTW in Höhe von 60.000 € beschließt der Rat eine Verpflichtungsermächtigung. Die Ausgaben für die Ertüchtigung des Feuerwehrgerätehauses von 100.000 € und für die Beschaffung von Führerscheinen in Höhe von 40.000 € ist in den jährlichen Aufwendungen für die Feuerwehr in den Jahren 2021 bis 2023 berücksichtigt. Die Investitionen für die 3 Löschwasserbrunnen im Außenbereich sind noch nicht in der Investitionsplanung verankert, hier wird zunächst das Ergebnis der entsprechenden Fachplanung abgewartet und dem Rat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt. RV Redelfs erklärt, der Bedarfsplan wurde in eigener Sitzung vorgestellt und dort aber nicht beschlossen. Inzwischen wurde der Plan ausgiebig diskutiert und zusätzlich im HuFA präsentiert. RM Warenski erläutert als Gemeindebrandmeister ergänzend den Werdegang des Feuerwehrbedarfsplans. BM Piszczan ergänzt, dass man einen Feuerwehrbedarfsplan braucht, um zu sehen, was die Freiwillige Feuerwehr zurzeit hat und was sie in Zukunft benötigt, um die Sicherheit auf der Insel zu erhalten. Außerdem müsse eine Planungssicherheit auf die nächsten Jahre rechtsicher erhalten bleiben. Der Zustand der FFW sei sehr gut, muss aber weiter entwickelt und ausgebaut werden. Unter anderem wurde die Wasserrettung inkludiert, um auch diesen Bereich sicher bereitzustellen.

(3 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog soll einen Feuerwehrbedarfsplan beschließen, der die Ausstattung und Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr für die nächsten fünf Jahre festlegt. Das externe Büro EMRAGIS Sicherheitsingenieure hat den Plan auf Basis einer Risikoanalyse erarbeitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Plan in der Fassung vom 2. Juni 2020 — mit möglichen Änderungen — zu verabschieden.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht von Bürgermeister Seebode, zur Erstberatung und Beschlussfassung im Rat. Der Plan durchläuft mehrere Ausschüsse (Verwaltungsausschuss, Haushalts- und Finanzausschuss) vor der abschließenden Ratsentscheidung am 3. September 2020.

Hintergrund

Das Niedersächsische Brandschutzgesetz (§ 2 NBrandSchG) ermöglicht Gemeinden, einen Feuerwehrbedarfsplan aufzustellen, um die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehr zu prüfen. Die Gemeinde hat dafür das Büro EMRAGIS Sicherheitsingenieure aus Lübeck beauftragt. Der Plan legt Schutzziele, den Soll-Ist-Vergleich bei Personal und Ausrüstung sowie notwendige Maßnahmen fest. Er gilt für fünf Jahre und soll 2026 überprüft und fortgeschrieben werden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Feuerwehrbedarfsplan bestimmt, wie gut die Freiwillige Feuerwehr im Ernstfall — bei Brand oder Unfall — auf der Insel helfen kann. Er regelt, welche Fahrzeuge, Schutzausrüstung und wie viel Personal vorgehalten werden müssen. Alle Insulaner:innen und Gäste profitieren von einer leistungsfähigen Feuerwehr, da auf einer Insel keine schnelle externe Verstärkung möglich ist.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Büro EMRAGIS hat den Plan auf Grundlage einer Risikoanalyse und einer Bestandsaufnahme der Ist-Situation erstellt
  • Der Plan legt Schutzziele sowie den Bedarf an Personal, Fahrzeugen und Ausrüstung für die Freiwillige Feuerwehr fest
  • Der Geltungszeitraum beträgt fünf Jahre; 2026 ist eine Überprüfung und Fortschreibung vorgesehen
  • Beschlossen werden soll die Fassung vom 2. Juni 2020, gegebenenfalls mit Änderungen aus den Beratungen
  • Die Anlage enthält eine Ergebnispräsentation des Büros EMRAGIS vom 28. Juli 2020

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/043/2020
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog28. Juli 2020, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig
  2. Haushalts - und Finanzausschuss12. August 2020, 20:00 UhrVorberatungBeschluss
  3. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2020, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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