„Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium“; Anhörungsverfahren
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog · 28. Januar 2019
Zur Kenntnis genommen
am 28. Januar 2019 im Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDas Niedersächsische Kultusministerium plant, die Gebühren für Internatsplätze an niedersächsischen Internatsgymnasien ab August 2019 zu erhöhen. Für Schüler:innen mit Hauptwohnsitz auf einer niedersächsischen Insel steigt der monatliche Betrag von 375 auf 390 Euro — ein Plus von rund 4 Prozent. Der Ausschuss wird darüber informiert und kann bis zum 20. Februar 2019 eine Stellungnahme abgeben.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung im Rahmen eines landesweiten Anhörungsverfahrens des Niedersächsischen Kultusministeriums. Der Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren wird beteiligt und kann eine Stellungnahme einreichen.
Hintergrund
Da Spiekeroog keine eigene gymnasiale Oberstufe hat, müssen Jugendliche mit Hauptwohnsitz auf der Insel für die Einführungs- und Qualifikationsphase ein Internatsgymnasium auf dem Festland besuchen. Das Land Niedersachsen betreibt drei solcher Internatsgymnasien in Esens, Bad Bederkesa und Bad Harzburg. Die bisherigen Gebühren gelten seit der letzten Erhöhung zum 1. August 2014. Seitdem ist der Verbraucherpreisindex laut Ministerium um rund 7,5 Prozent gestiegen, was die Anpassung begründet.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Betroffen sind Familien auf Spiekeroog, deren Kinder die gymnasiale Oberstufe an einem niedersächsischen Internatsgymnasium besuchen. Ab August 2019 zahlen sie statt 375 Euro künftig 390 Euro pro Kalendermonat. Bei finanzieller Notlage oder gleichzeitiger Unterbringung von Geschwistern kann eine Gebührenermäßigung beantragt werden.
Die wichtigsten Punkte
- Für Inselschüler:innen steigt die monatliche Internatsgebühr ab 1. August 2019 von 375 auf 390 Euro
- Die Erhöhung beträgt rund 4 Prozent und fällt damit geringer aus als für Schüler:innen vom Festland
- Für alle anderen niedersächsischen Schüler:innen steigt die Gebühr von 515 auf 545 Euro pro Monat
- Auf Antrag kann die Schulleitung die Gebühr bei wirtschaftlicher Notlage oder Geschwister-Unterbringung ermäßigen
- Der neue Erlass tritt am 1. August 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/130/2019
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8257 kB
- 📄Gebührenerhöhung von Internatsplätzen an niedersächsischen Internatsgymnasien EntwurfPDF; CHARSET=UTF-81.4 MB
Beratungsfolge
- Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog28. Januar 2019, 20:00 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen
Verwandte Vorlagen
Der Gemeinderat muss entscheiden, ob und wie die Gemeinde Spiekeroog Schüler:innen bei Auslandsaufenthalten finanziell fördert. Die bestehende Förderrichtlinie von 2021 regelt diesen Fall nicht eindeutig, sodass konkrete Anträge aus den Schuljahren 2024/25 und 2025/26 noch ungeklärt sind. Zur Wahl stehen drei Optionen: keine Förderung bei Auslandsaufenthalten, Förderung nur beim schulischen Segelschiff-Projekt der Hermann Lietz-Schule oder Förderung bei allen schulischen Auslandsaufenthalten bis zu zwölf Monaten. Zusätzlich entscheidet der Rat, ob drei Fälle aus dem Schuljahr 2024/25 rückwirkend gefördert werden.
Die Gemeinde Spiekeroog will den monatlichen Zuschuss für Schüler:innen, die auf dem Festland zur Schule gehen, um 10 Euro erhöhen. Der jährliche Höchstbetrag steigt damit von 720 auf 840 Euro pro Schüler:in. Anlass ist eine Anhebung des steuerlichen Freibetrags für Bildungsförderung zum 1. Januar 2021. Der Rat soll den Beschluss rückwirkend zum Schuljahresbeginn am 1. August 2021 fassen.
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