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Spiekeroog-Radar
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Informationsvorlage
Information aus der Verwaltung an die Politik — kein Beschluss vorgesehen.

„Gebühren für die Bereitstellung eines Internatsplatzes an einem Niedersächsischen Internatsgymnasium“; Anhörungsverfahren

Stand der Beratung

Zur Kenntnis genommen · Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog · 28. Januar 2019

Beschluss

Zur Kenntnis genommen

am 28. Januar 2019 im Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Das Niedersächsische Kultusministerium plant, die Gebühren für Internatsplätze an niedersächsischen Internatsgymnasien ab August 2019 zu erhöhen. Für Schüler:innen mit Hauptwohnsitz auf einer niedersächsischen Insel steigt der monatliche Betrag von 375 auf 390 Euro — ein Plus von rund 4 Prozent. Der Ausschuss wird darüber informiert und kann bis zum 20. Februar 2019 eine Stellungnahme abgeben.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung im Rahmen eines landesweiten Anhörungsverfahrens des Niedersächsischen Kultusministeriums. Der Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren wird beteiligt und kann eine Stellungnahme einreichen.

Hintergrund

Da Spiekeroog keine eigene gymnasiale Oberstufe hat, müssen Jugendliche mit Hauptwohnsitz auf der Insel für die Einführungs- und Qualifikationsphase ein Internatsgymnasium auf dem Festland besuchen. Das Land Niedersachsen betreibt drei solcher Internatsgymnasien in Esens, Bad Bederkesa und Bad Harzburg. Die bisherigen Gebühren gelten seit der letzten Erhöhung zum 1. August 2014. Seitdem ist der Verbraucherpreisindex laut Ministerium um rund 7,5 Prozent gestiegen, was die Anpassung begründet.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Betroffen sind Familien auf Spiekeroog, deren Kinder die gymnasiale Oberstufe an einem niedersächsischen Internatsgymnasium besuchen. Ab August 2019 zahlen sie statt 375 Euro künftig 390 Euro pro Kalendermonat. Bei finanzieller Notlage oder gleichzeitiger Unterbringung von Geschwistern kann eine Gebührenermäßigung beantragt werden.

Die wichtigsten Punkte

  • Für Inselschüler:innen steigt die monatliche Internatsgebühr ab 1. August 2019 von 375 auf 390 Euro
  • Die Erhöhung beträgt rund 4 Prozent und fällt damit geringer aus als für Schüler:innen vom Festland
  • Für alle anderen niedersächsischen Schüler:innen steigt die Gebühr von 515 auf 545 Euro pro Monat
  • Auf Antrag kann die Schulleitung die Gebühr bei wirtschaftlicher Notlage oder Geschwister-Unterbringung ermäßigen
  • Der neue Erlass tritt am 1. August 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2024

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/130/2019
Typ
ℹ️ Informationsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Ausschuss für Kindergarten, Jugend, Familie und Senioren der Gemeinde Spiekeroog28. Januar 2019, 20:00 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen

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