Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt mit den oben genannten Änderungen, die Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm, (Lärmschutzverordnung). RM Klasing möchte noch abschließend wissen, ob die Gemeinde gegen des Helikopter-Lärm, welche durch den Bau einer Offshore-Anlage verursacht wird, was unternommen hat. Das kann so nicht hingenommen werden. Laut BM Fiegenheim kann die Gemeinde nichts dagegen machen, da die Entscheidung darüber bei der Luftfahrtbehörde Oldenburg liegt und wenn die Helikopter bei dem Überflug die Mindesthöhe einhalten, sehen die auch keine Probleme. RM Klasing regt an, in diesem Fall vielleicht mal anderes zu reagieren, als es nur so hinzunehmen. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Die Änderungen aus der letzten Ratssitzung wurden eingearbeitet. Die Ratsmitglieder diskutieren über weitere Änderungen in der Satzung. Ein Hauptgrund dabei ist die Abschaffung der Mittagsruhe für einen bestimmten Zeitraum. Hierbei gibt es unterschiedliche Ansichten bei den Ratsmitglieder. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden: In § 6 wird folgender Satz mit aufgenommen: In der Zeit vom 01.11. - 15.03. dürfen die vorgenannten Tätigkeiten in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr durchgeführt werden. Der Abs. 4 des § 7 wird gestrichen Im § 9 werden die Worte „und bei geschlossenen Fenstern“ gestrichen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog berät über eine eigene Lärmschutzverordnung. Mit einer solchen Verordnung können Ruhezeiten, Lärmobergrenzen oder Verbote bestimmter lärmintensiver Tätigkeiten geregelt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist nicht bekannt, da kein Vorlagentext vorliegt.
Einordnung
Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage der Gemeinde Spiekeroog aus dem Jahr 2013. Einbringende Stelle und genaue Phase des Verfahrens sind mangels PDF nicht bekannt.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage liegt vor; der vollständige Vorlagentext ist nicht verfügbar. Lärmschutzverordnungen auf kommunaler Ebene regeln üblicherweise Ruhezeiten und Lärmbeschränkungen ergänzend zu landesrechtlichen Vorgaben. Ob die Verordnung auf Tourismus, Gewerbe oder allgemeinen Wohnlärm zielt, lässt sich ohne den Text nicht bestimmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Lärmschutzverordnung würde unmittelbar alle Insulaner:innen und Gäste betreffen, etwa durch Ruhezeiten oder Verbote bestimmter Geräuschquellen. Welche Gruppen konkret betroffen wären, lässt sich ohne den Vorlagentext nicht sagen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde Spiekeroog befasst sich mit einer eigenen Lärmschutzverordnung
- Der Vorlagentext liegt nicht vor, sodass Inhalte und Beschlussvorschlag unbekannt sind
- Kommunale Lärmschutzverordnungen können Ruhezeiten und Lärmobergrenzen festlegen
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2013
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/104/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Gefahrenabwehrverordnung ändern und gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung verabschieden. Beide Regelwerke hängen inhaltlich zusammen und werden gemeinsam behandelt. Da kein Vorlagentext vorliegt, sind Einzelheiten nicht bekannt.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Lärmschutzverordnung zum zweiten Mal ändern. Der Rat berät und beschließt über die Änderung. Details zu den geplanten Neuregelungen liegen ohne PDF nicht vor.
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) zum ersten Mal. Mit der Satzungsänderung werden bestehende Regelungen zum Schutz vor Lärm auf der Insel angepasst. Ein Beschluss des Rates über die geänderte Satzung ist vorgesehen.
Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.