Lärmschutzverordnung der Gemeinde Spiekeroog
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 12. Dezember 2013
Beschlossen — mehrheitlich
am 12. Dezember 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt mit den oben genannten Änderungen, die Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm, (Lärmschutzverordnung). RM Klasing möchte noch abschließend wissen, ob die Gemeinde gegen des Helikopter-Lärm, welche durch den Bau einer Offshore-Anlage verursacht wird, was unternommen hat. Das kann so nicht hingenommen werden. Laut BM Fiegenheim kann die Gemeinde nichts dagegen machen, da die Entscheidung darüber bei der Luftfahrtbehörde Oldenburg liegt und wenn die Helikopter bei dem Überflug die Mindesthöhe einhalten, sehen die auch keine Probleme. RM Klasing regt an, in diesem Fall vielleicht mal anderes zu reagieren, als es nur so hinzunehmen. RV Bücking erläutert den TOP und bezieht sich auf die Vorlage. Die Änderungen aus der letzten Ratssitzung wurden eingearbeitet. Die Ratsmitglieder diskutieren über weitere Änderungen in der Satzung. Ein Hauptgrund dabei ist die Abschaffung der Mittagsruhe für einen bestimmten Zeitraum. Hierbei gibt es unterschiedliche Ansichten bei den Ratsmitglieder. Folgende Änderungen sollen vorgenommen werden: In § 6 wird folgender Satz mit aufgenommen: In der Zeit vom 01.11. - 15.03. dürfen die vorgenannten Tätigkeiten in der Zeit von 08:00 - 20:00 Uhr durchgeführt werden. Der Abs. 4 des § 7 wird gestrichen Im § 9 werden die Worte „und bei geschlossenen Fenstern“ gestrichen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine eigene Lärmschutzverordnung beschließen, die klare Regeln für Ruhezeiten, Bauarbeiten, Gaststätten, Musikgeräte und Feuerwerk festlegt. Die Verordnung gilt ganzjährig für das gesamte Gemeindegebiet und orientiert sich an den Regelungen der anderen ostfriesischen Inseln. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Rat soll den vorgelegten Verwaltungsentwurf beschließen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Verabschiedung einer gemeindeeigenen Lärmschutzverordnung, die nach Diskussionen und Nachbesserungen dem Rat zur abschließenden Entscheidung vorgelegt wird.
Hintergrund
Grundlage der Verordnung sind das Bundesimmissionsschutzgesetz und das Niedersächsische Lärmschutzgesetz von 2012. Als anerkanntes Nordseeheilbad unterliegt Spiekeroog einem besonderen Schutzbedürfnis, das in der Verordnung eigens verankert wird. Die Verwaltung hat darauf geachtet, dass die Regelungen möglichst mit denen der anderen ostfriesischen Inseln übereinstimmen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Verordnung betrifft alle, die auf Spiekeroog leben, arbeiten oder Urlaub machen. Konkret geregelt sind Ruhezeiten, Nutzungszeiten für Altglascontainer, Bauarbeitsverbote in der Hauptsaison vom 1. Juni bis 31. Oktober, Lärmpflichten für Gaststätten und Terrassen sowie das Feuerwerksverbot außerhalb der Silvesternacht. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Die wichtigsten Punkte
- Im Sommerhalbjahr und in den Schulferienzeiten gilt Nachtruhe von 22 bis 9 Uhr und Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
- Lärmintensive Bauarbeiten außerhalb geschlossener Gebäude sind vom 1. Juni bis 31. Oktober ganztägig verboten
- Altglascontainer dürfen nur werktags von 9 bis 12 Uhr und von 15 bis 20 Uhr benutzt werden
- Lautsprecher auf Gaststättenterrassen und in Wirtschaftsgärten sind grundsätzlich verboten
- Feuerwerk ist nur am 31. Dezember ab 16 Uhr bis maximal 2 Uhr in der Nacht erlaubt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/104/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-871 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
- 📄Entwurf Verordnung zum Schutz vor Lärm, 2013PDF; CHARSET=UTF-862 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog legt dem Rat einen Entwurf für eine gemeindliche Lärmschutzverordnung zur Diskussion vor. Die Verordnung regelt Ruhezeiten, Bauarbeiten, Musik, Tierhaltung und Feuerwerk auf der gesamten Insel. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Entwurf orientiert sich an den Verordnungen der Inseln Langeoog und Borkum, um rechtliche Angreifbarkeit zu vermeiden.
Die Gemeinde präzisiert ihre Lärmschutzverordnung: Bauarbeiten sind in der Winterperiode vom 1. November bis 15. März künftig nur noch werktags zwischen 8 und 20 Uhr erlaubt, nicht mehr täglich. Der bisherige Wortlaut ließ irrtümlich den Schluss zu, dass Bauen auch an Sonn- und Feiertagen zulässig sei. Der Rat soll die 2. Änderung der SpLärmSchVO mit Wirkung zum 1. November 2015 beschließen.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.