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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die 2. Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm; SpLärmSchVO Auf Grund des § 2 des Niedersächsischen Lärmschutzgesetzes (NLärmSchG) vom 05.12.2012 (Nds. GVBl. S. 562) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 434) , in seiner Sitzung am 08.10.2015 folgende Änderung beschlossen: I. § 6 Satz 3 Ruhestörende Arbeiten soll künftig heißen „In der Zeit vom 01.11. bis 31.12. und 01.01. bis 15.03. eines jeden Jahres dürfen vorgenannte Tätigkeiten werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden“. II. Die Satzungsänderung trit t zum 01.11.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 09.10.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Der Rat beschließt die o.g. Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm zum 01.11.2015. Herr Braun informiert den Rat über die Notwendigkeit der angedachten Änderung. RM Heusipp ergänzt, dass im VA eine weiterer Änderungswunsch geäußert wurde. Da es den in der Satzung benannten Zeitraum „vom 01.11. bis 15.03.“ nicht gibt, einigen sich die Anwesenden auf die Formulierung „vom 01.11. bis 31.12. und vom 01.01. bis 15.03. eines jeden Jahres“. Das Einfügen des Wortes „werktags“ hält RV Bücking für überflüssig, da Sonntagsarbeit sowieso nicht erlaubt sei. Dies ist in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV),auf die sich die Spiekerooger Satzung bezieht, geregelt. Die erforderliche Veröffentlichung kostet nur Zeit und Geld. Durch die bisherige Regelung besteht ausreichend Rechtssicherheit. RM Bauer regt an, sich diesen Fall für das nächste Mal zu merken und hält eine Änderung ebenfalls für nicht erforderlich.

6Ja1Nein1Enthaltung Sondervotum

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Lärmschutzverordnung zum zweiten Mal ändern. Der Rat berät und beschließt über die Änderung. Details zu den geplanten Neuregelungen liegen ohne PDF nicht vor.

Einordnung

Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Spiekeroog. Es handelt sich um die zweite Änderung der bestehenden gemeindlichen Verordnung zum Schutz vor Lärm.

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog betreibt auf Basis ihres Kurortcharakters eine eigene Lärmschutzverordnung, die Ruhezeiten und Lärmbeschränkungen auf der Insel regelt. Diese Verordnung wurde offenbar bereits einmal geändert; nun steht die zweite Änderung an. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Änderungsinhalte nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Lärmschutzregelungen betreffen alle Insulaner:innen und Gäste, etwa bei Ruhezeiten, Veranstaltungen oder gewerblichen Tätigkeiten. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht sagen, welche Bereiche des Insellebens konkret neu geregelt werden sollen.

Die wichtigsten Punkte

  • Es geht um die zweite Änderung der gemeindlichen Verordnung zum Schutz vor Lärm
  • Der Gemeinderat soll die Änderung beraten und beschließen
  • Inhaltliche Details der Neuregelung sind mangels PDF nicht bekannt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/015/2015
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. Oktober 2015, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich6:1:1

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