Beratung und Beschluss über die 2. Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. Oktober 2015
Beschlossen — mehrheitlich
am 08. Oktober 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm; SpLärmSchVO Auf Grund des § 2 des Niedersächsischen Lärmschutzgesetzes (NLärmSchG) vom 05.12.2012 (Nds. GVBl. S. 562) hat der Rat der Gemeinde Spiekeroog gem. § 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 434) , in seiner Sitzung am 08.10.2015 folgende Änderung beschlossen: I. § 6 Satz 3 Ruhestörende Arbeiten soll künftig heißen „In der Zeit vom 01.11. bis 31.12. und 01.01. bis 15.03. eines jeden Jahres dürfen vorgenannte Tätigkeiten werktags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgeführt werden“. II. Die Satzungsänderung trit t zum 01.11.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 09.10.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Der Rat beschließt die o.g. Verordnung zur 2. Änderung der Verordnung der Gemeinde Spiekeroog zum Schutz vor Lärm zum 01.11.2015. Herr Braun informiert den Rat über die Notwendigkeit der angedachten Änderung. RM Heusipp ergänzt, dass im VA eine weiterer Änderungswunsch geäußert wurde. Da es den in der Satzung benannten Zeitraum „vom 01.11. bis 15.03.“ nicht gibt, einigen sich die Anwesenden auf die Formulierung „vom 01.11. bis 31.12. und vom 01.01. bis 15.03. eines jeden Jahres“. Das Einfügen des Wortes „werktags“ hält RV Bücking für überflüssig, da Sonntagsarbeit sowieso nicht erlaubt sei. Dies ist in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes(Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV),auf die sich die Spiekerooger Satzung bezieht, geregelt. Die erforderliche Veröffentlichung kostet nur Zeit und Geld. Durch die bisherige Regelung besteht ausreichend Rechtssicherheit. RM Bauer regt an, sich diesen Fall für das nächste Mal zu merken und hält eine Änderung ebenfalls für nicht erforderlich.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will ihre Lärmschutzverordnung zum zweiten Mal ändern. Der Rat berät und beschließt über die Änderung. Details zu den geplanten Neuregelungen liegen ohne PDF nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat Spiekeroog. Es handelt sich um die zweite Änderung der bestehenden gemeindlichen Verordnung zum Schutz vor Lärm.
Hintergrund
Die Gemeinde Spiekeroog betreibt auf Basis ihres Kurortcharakters eine eigene Lärmschutzverordnung, die Ruhezeiten und Lärmbeschränkungen auf der Insel regelt. Diese Verordnung wurde offenbar bereits einmal geändert; nun steht die zweite Änderung an. Da kein PDF vorliegt, sind die konkreten Änderungsinhalte nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Lärmschutzregelungen betreffen alle Insulaner:innen und Gäste, etwa bei Ruhezeiten, Veranstaltungen oder gewerblichen Tätigkeiten. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht sagen, welche Bereiche des Insellebens konkret neu geregelt werden sollen.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um die zweite Änderung der gemeindlichen Verordnung zum Schutz vor Lärm
- Der Gemeinderat soll die Änderung beraten und beschließen
- Inhaltliche Details der Neuregelung sind mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/015/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) zum ersten Mal. Mit der Satzungsänderung werden bestehende Regelungen zum Schutz vor Lärm auf der Insel angepasst. Ein Beschluss des Rates über die geänderte Satzung ist vorgesehen.
Die Gemeinde ändert ihre Lärmschutzverordnung zum dritten Mal und passt mehrere Regeln zu Lärm, Feuerwerk und Gastronomie an. Im Kurgebiet bleibt knallendes Silvesterfeuerwerk verboten — leises Feuerwerk ohne Knalleffekt soll aber erlaubt sein. Gaststätten-Außenterrassen dürfen künftig nur noch bis 22:00 Uhr betrieben werden. Der Rat soll die neue Fassung am 8. November 2018 beschließen.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Gefahrenabwehrverordnung ändern und gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung verabschieden. Beide Regelwerke hängen inhaltlich zusammen und werden gemeinsam behandelt. Da kein Vorlagentext vorliegt, sind Einzelheiten nicht bekannt.