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Spiekeroog-Radar
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Informationsvorlage
Information aus der Verwaltung an die Politik — kein Beschluss vorgesehen.

Lärmschutzverordnung

Stand der Beratung

Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2013

Beschluss

In Beratung — Entscheidung steht aus

am 14. November 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Die Gemeinde Spiekeroog legt dem Rat einen Entwurf für eine gemeindliche Lärmschutzverordnung zur Diskussion vor. Die Verordnung regelt Ruhezeiten, Bauarbeiten, Musik, Tierhaltung und Feuerwerk auf der gesamten Insel. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Entwurf orientiert sich an den Verordnungen der Inseln Langeoog und Borkum, um rechtliche Angreifbarkeit zu vermeiden.

Einordnung

Es handelt sich um eine Informationsvorlage der Verwaltung, die dem Verwaltungsausschuss und dem Rat im November 2013 zur Beratung vorgelegt wurde. Beigefügt ist ein vollständiger Verordnungsentwurf vom 21. Oktober 2013.

Hintergrund

Grundlage für den Entwurf ist das Niedersächsische Lärmschutzgesetz von 2012, das Gemeinden ermächtigt, eigene Lärmschutzverordnungen zu erlassen. Spiekeroog hat die Verordnungen der Nachbarinseln Langeoog und Borkum als Vorlage genutzt, um eine einheitliche und rechtssichere Regelung im ostfriesischen Inselraum zu erreichen. Eine eigenständige Gemeindevorschrift fehlte bis dahin.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Verordnung gilt für alle Personen auf der Insel, also Einwohner:innen, Gäste und Gewerbetreibende. Sie legt fest, wann Ruhe einzuhalten ist, wann Bauarbeiten erlaubt sind, wie laut Musik sein darf und unter welchen Bedingungen Feuerwerk gezündet werden darf. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.

Die wichtigsten Punkte

  • In der Hochsaison vom 1. Juni bis 30. September gilt eine Nachtruhe ab 22 Uhr bis 9 Uhr sowie eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
  • Laute Bauarbeiten im Freien sind in diesem Zeitraum ganztägig verboten
  • Altglascontainer dürfen nur werktags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 20 Uhr genutzt werden
  • Feuerwerk ist ausschließlich am 31. Dezember ab 16 Uhr bis maximal 2 Uhr am 1. Januar erlaubt, Himmelslaternen sind ganzjährig verboten
  • Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/087/2013
Typ
ℹ️ Informationsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog14. November 2013, 21:02 UhrVorberatungkein Beschluss

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Lärmschutzverordnung — Spiekeroog-Radar