Lärmschutzverordnung
Stand der Beratung
Ohne Beschluss behandelt · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 14. November 2013
In Beratung — Entscheidung steht aus
am 14. November 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Die Gemeinde Spiekeroog legt dem Rat einen Entwurf für eine gemeindliche Lärmschutzverordnung zur Diskussion vor. Die Verordnung regelt Ruhezeiten, Bauarbeiten, Musik, Tierhaltung und Feuerwerk auf der gesamten Insel. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Entwurf orientiert sich an den Verordnungen der Inseln Langeoog und Borkum, um rechtliche Angreifbarkeit zu vermeiden.
Einordnung
Es handelt sich um eine Informationsvorlage der Verwaltung, die dem Verwaltungsausschuss und dem Rat im November 2013 zur Beratung vorgelegt wurde. Beigefügt ist ein vollständiger Verordnungsentwurf vom 21. Oktober 2013.
Hintergrund
Grundlage für den Entwurf ist das Niedersächsische Lärmschutzgesetz von 2012, das Gemeinden ermächtigt, eigene Lärmschutzverordnungen zu erlassen. Spiekeroog hat die Verordnungen der Nachbarinseln Langeoog und Borkum als Vorlage genutzt, um eine einheitliche und rechtssichere Regelung im ostfriesischen Inselraum zu erreichen. Eine eigenständige Gemeindevorschrift fehlte bis dahin.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Verordnung gilt für alle Personen auf der Insel, also Einwohner:innen, Gäste und Gewerbetreibende. Sie legt fest, wann Ruhe einzuhalten ist, wann Bauarbeiten erlaubt sind, wie laut Musik sein darf und unter welchen Bedingungen Feuerwerk gezündet werden darf. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro.
Die wichtigsten Punkte
- In der Hochsaison vom 1. Juni bis 30. September gilt eine Nachtruhe ab 22 Uhr bis 9 Uhr sowie eine Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
- Laute Bauarbeiten im Freien sind in diesem Zeitraum ganztägig verboten
- Altglascontainer dürfen nur werktags von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 20 Uhr genutzt werden
- Feuerwerk ist ausschließlich am 31. Dezember ab 16 Uhr bis maximal 2 Uhr am 1. Januar erlaubt, Himmelslaternen sind ganzjährig verboten
- Verstöße gegen die Verordnung können mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/087/2013
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-870 kB≈ 1 k Zeichen Volltext
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- 📄Entwurf Verordnung zum Schutz vor Lärm, 21.10.2013PDF; CHARSET=UTF-863 kB≈ 9 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine eigene Lärmschutzverordnung beschließen, die klare Regeln für Ruhezeiten, Bauarbeiten, Gaststätten, Musikgeräte und Feuerwerk festlegt. Die Verordnung gilt ganzjährig für das gesamte Gemeindegebiet und orientiert sich an den Regelungen der anderen ostfriesischen Inseln. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Der Rat soll den vorgelegten Verwaltungsentwurf beschließen.
Die Gemeinde überprüft ihre Lärmschutzverordnung (SpLärmSchVO) und will sie an die heutige Praxis anpassen. Vier Bereiche stehen im Fokus: Bauzeiten, ruhestörende Tätigkeiten in Gebäuden, Lärm aus Gaststätten sowie Feuerwerksregelungen. Die Sitzung dient zunächst nur der gemeinsamen Bestandsaufnahme — eine konkrete Neufassung wird danach von der Verwaltung erarbeitet. Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse aufzunehmen und einen überarbeiteten Entwurf vorzulegen.
Ratsmitglied Warenski beantragt, das ganzjährige Feuerwerksverbot auf Spiekeroog zu lockern. Silvesterfeuerwerk soll künftig von 22:00 Uhr bis 01:00 Uhr erlaubt sein. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, § 10 der Lärmschutzverordnung entsprechend zu ändern.
Die Gemeinde Spiekeroog passt ihre Gefahrenabwehrverordnung an, weil gleichzeitig eine neue Lärmschutzverordnung in Kraft tritt. Lärmregeln zu Bauarbeiten, Haus- und Gartenarbeiten sowie Lärm im Freien wandern aus der Gefahrenabwehrverordnung in die neue Lärmschutzverordnung und entfallen dort ersatzlos. Neu geregelt werden zudem die Ruhezeiten und die Freilaufzone für Hunde am Strand. Der Rat soll den Änderungen zustimmen; sie treten zum 1. Januar 2014 in Kraft.