Nachbesetzung der Ämter eines verstorbenen Ratsmitglieds
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Ratsmitglied ist verstorben, weshalb dessen Ämter neu besetzt werden müssen. Der Rat wird voraussichtlich beschließen, wer die entsprechenden Positionen übernimmt. Details zum Mitglied und zu den betroffenen Ämtern liegen nicht vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur personellen Nachfolge eines verstorbenen Ratsmitglieds. Es handelt sich um eine formale Beschlussvorlage für den Rat.
Hintergrund
Durch den Tod eines Ratsmitglieds sind dessen Ämter und Mandate vakant. Das kommunale Verfassungsrecht sieht vor, dass solche Positionen durch Ratsbeschluss oder Nachrücken aus der zugehörigen Partei- oder Wählergruppe neu besetzt werden. Über den genauen Sachverhalt liegen nur der Titel der Vorlage, keine weiteren Unterlagen vor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Neubesetzung stellt sicher, dass der Rat und seine Ausschüsse vollständig besetzt bleiben und arbeitsfähig sind. Für den Inselalltag der Bürger:innen hat dieser Vorgang keine unmittelbaren Auswirkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Ein Ratsmitglied ist verstorben und hinterlässt vakante Ämter
- Der Rat soll über die Nachbesetzung der betroffenen Positionen beschließen
- Nähere Angaben zu den Ämtern und zur vorgeschlagenen Nachfolge liegen nicht vor
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/121/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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