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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Neubau von drei Ferienwohnungen, sowie Sanierung und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes zu einer Dauerwohnung

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 3. September 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 03. September 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgesehene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung wird. Das Gremium folgt dem Beschluss des Bauausschusses, der zum ursprünglichen Beschlussvorschlag den Passus mit aufgenommen hat, dass die Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet ist und Bestandteil der Baugenehmigung wird.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von drei Ferienwohnungen sowie die Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes zu einer Dauerwohnung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A auf einem 460 m² großen Grundstück. Die Verwaltung hat geprüft, dass alle Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Investors zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach BauGB. Das Vorhaben liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A; der Rat soll in seiner Sitzung am 3. September 2019 abschließend entscheiden.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wohnen/Ferienwohnen gemäß B-Plan Dorf-Teil A. Der B-Plan erlaubt auf Grundstücken bis 600 m² eine Grundfläche von maximal 150 m² je baulicher Anlage. Zusätzlich gilt die Erhaltungssatzung zur Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur — sie schreibt vor, dass eine Dauerwohnung erhalten bleibt. Das Bestandsgebäude hatte bereits eine Dauerwohnung; der Neubau sieht ebenfalls eine Dauerwohnung vor, womit diese Anforderung erfüllt ist.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar das betroffene Grundstück im Dorfbereich; für die Gesamtinsel entsteht kein direkter Einfluss auf Gebühren oder Infrastruktur. Relevant ist die Erhaltungssatzung: Sie sichert, dass Dauerwohnraum für Einheimische nicht zugunsten von Ferienvermietung verloren geht. Hier bleibt eine Dauerwohnung im Bestand erhalten, während drei Ferienwohnungen neu entstehen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Baugrundstück umfasst 460 m² und liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A
  • Der Neubau hat eine Bruttogeschossfläche von rund 136 m² mit drei Ferienwohnungen von insgesamt rund 120 m² Wohnfläche
  • Das sanierte Bestandsgebäude erhält eine Dauerwohnung mit 94 m² Wohnfläche
  • Alle Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung sind laut Verwaltungsprüfung erfüllt
  • Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/069/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog22. August 2019, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog3. September 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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