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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Sanierung, An- und Umbau einer Spülküche

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 35 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs verlässt aus Gründen der Befangenheit die Sitzung. RM Klasing vertritt sie im folgenden TOP. Er berichtet, dass der Bauausschuss den Wunsch äußerte, die zur Straßenseite gelegene Veranda inseltypisch und nicht als Flachdach zu errichten. Die Ausschussmitglieder waren sich darüber bewusst, dass dies nur als Wunsch geäußert werden kann, da das im Außenbereich liegenden Vorhaben nicht der Baugestaltungssatzung unterliegt. Zudem würde der Bauausschuss es befürworten, wenn das Brüstungsgeländer ebenfalls inseltypisch errichtet werden könnte.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Bauherr beantragt die Sanierung und Erweiterung einer Spülküche an Haus 5 im Außenbereich Spiekeroogs. Der geplante Anbau umfasst 51,24 m² im Erdgeschoss. Die Verwaltung hält das Vorhaben für zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Bauherrn für die Sanierung und Erweiterung einer Spülküche an Haus 5 im Außenbereich; die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Außenbereich — also außerhalb der Bebauungspläne — und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Dort ist die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs zulässig, wenn sie angemessen ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die die ortsansässige Wohnbevölkerung schützen soll. Die Verwaltung sieht durch den Umbau keine Veränderung der Bevölkerungsstruktur.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft einen einzelnen gewerblichen Betrieb im Außenbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund; die Gemeinde stimmt lediglich zu.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Anbau an Haus 5 umfasst 51,24 m² Erdgeschossfläche zur Erweiterung der Spülküche
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich und fällt damit unter § 35 BauGB
  • Die Verwaltung bewertet den Anbau als verhältnismäßige Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, die Verwaltung sieht aber keine Veränderung der Bevölkerungsstruktur
  • Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/104/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8202 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog25. Oktober 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog8. November 2018, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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