Sanierung, An- und Umbau einer Spülküche
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Beschlossen — einstimmig
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 35 Abs.2 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs verlässt aus Gründen der Befangenheit die Sitzung. RM Klasing vertritt sie im folgenden TOP. Er berichtet, dass der Bauausschuss den Wunsch äußerte, die zur Straßenseite gelegene Veranda inseltypisch und nicht als Flachdach zu errichten. Die Ausschussmitglieder waren sich darüber bewusst, dass dies nur als Wunsch geäußert werden kann, da das im Außenbereich liegenden Vorhaben nicht der Baugestaltungssatzung unterliegt. Zudem würde der Bauausschuss es befürworten, wenn das Brüstungsgeländer ebenfalls inseltypisch errichtet werden könnte.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauherr beantragt die Sanierung und Erweiterung einer Spülküche an Haus 5 im Außenbereich Spiekeroogs. Der geplante Anbau umfasst 51,24 m² im Erdgeschoss. Die Verwaltung hält das Vorhaben für zulässig und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Bauherrn für die Sanierung und Erweiterung einer Spülküche an Haus 5 im Außenbereich; die Verwaltung empfiehlt dem Rat, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Außenbereich — also außerhalb der Bebauungspläne — und wird nach § 35 BauGB beurteilt. Dort ist die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs zulässig, wenn sie angemessen ist und öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Das Grundstück liegt zudem im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die die ortsansässige Wohnbevölkerung schützen soll. Die Verwaltung sieht durch den Umbau keine Veränderung der Bevölkerungsstruktur.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft einen einzelnen gewerblichen Betrieb im Außenbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Alltag der Insulaner:innen. Die endgültige Baugenehmigung erteilt der Landkreis Wittmund; die Gemeinde stimmt lediglich zu.
Die wichtigsten Punkte
- Der Anbau an Haus 5 umfasst 51,24 m² Erdgeschossfläche zur Erweiterung der Spülküche
- Das Grundstück liegt im Außenbereich und fällt damit unter § 35 BauGB
- Die Verwaltung bewertet den Anbau als verhältnismäßige Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs
- Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung, die Verwaltung sieht aber keine Veränderung der Bevölkerungsstruktur
- Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/104/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8202 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog berät über den Umbau und die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, das zudem einen Anbau erhalten soll. Ein genaues Vorhaben und Kosten sind aus dem Titel allein nicht ableitbar.
Ein privater Bauantrag sieht den Neubau von drei Ferienwohnungen sowie die Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes zu einer Dauerwohnung vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des B-Plans Dorf-Teil A auf einem 460 m² großen Grundstück. Die Verwaltung hat geprüft, dass alle Festsetzungen des B-Plans und der Baugestaltungssatzung eingehalten werden. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
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