Satzung der Gemeinde Spiekeroog über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung)
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. März 2024
Beschlossen — mehrheitlich
am 22. März 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Gem. § 1 Abs. 1 NZwEWG und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog erstmalig die vorliegende Zweckentfremdungssatzung: Satzung der Gemeinde Spiekeroog über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung). Diese ist Bestandteil des Protokolls. Es wird kurz eingeführt: Im März 2019 hat der Landesgesetzgeber das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen, um den Wohnraum in Gebieten mit Wohnraummangel zu erhalten. Die Gemeinde Spiekeroog gehört gemäß einer Verordnung des Landes Niedersachsen zu diesen Gebieten. Die Zweckentfremdungssatzung ermöglicht der Gemeinde, die Zweckentfremdung von Wohnraum unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Gemäß dem Gesetz wird Zweckentfremdung definiert; fünf Fallgruppen gelten als Zweckentfremdung, wenn die gemeindliche Satzung nichts Abweichendes regelt. Die Gemeinde kann anordnen, dass Wohnraum wiederhergestellt wird, und es besteht eine Auskunftspflicht für Eigentümer und Hausverwalter. Die Zweckentfremdungssatzung ist eine wichtige Ergänzung der städtebaurechtlichen Instrumente der Gemeinde. Spiekeroog ist neben Langeoog die einzige ostfriesische Insel, welche eine solche Satzung noch nicht beschlossen hat. Ratsvorsitzende Redelfs weist auf die Gebietskulisse hin, in welcher Spiekeroog zweifelsfrei zugehörig sei. Sie betont, dass die Satzung nach 5 Jahren ausläuft, somit also eine regelmäßige Notwendigkeitsprüfung vorgenommen werden müsse. Weiterhin erklärt sie die Haltung des Landes Niedersachsen, insbesondere mit Blick auf Wohnraumförderung. Das Land würde genau beobachten, ob die Inselgemeinden auch ihre „Hausaufgaben“ machen, also z.B. die Satzungen erlassen oder eine Steuerung zwischen Ferienwohnen und Dauerwohnen in den B-Plänen regeln. Eine solche Satzung führe nicht dazu, dass Denunziantentum gefördert wird. Es gehe um die richtige, also genehmigte Nutzung. Wenn sich jemand nicht an bestehendes Recht hält, sei es nicht verwerflich, dagegen vorzugehen. Ratsmitglied Baumfalk sieht das alles sehr kritisch. Er hätte sich viele Gedanken gemacht und sei oft aus dem Dorf angesprochen worden. Diese Vorgehensweise erinnere ihn an Sozialismus. Es sei schwierig, wenn man Menschen vorschreiben würde, was sie in ihren Immobilien zu tun haben. Die Entscheidungsgrundlage solle allein beim Besitzer liegen. Auch, was den Mietpreis angeht. Er sieht auch Mietwohnungen kritisch. Einige Mieter würde man gar nicht rausbekommen, sie seien immer vom Gesetz bessergestellt als Vermieter. Ein Diktat für Wohnraum sei falsch, insulares Wohneigentum würde dadurch erschwert oder verhindert. BM Kösters kann dies grundsätzlich nachvollziehen, gibt jedoch zu bedenken, dass es in Deutschland Baugenehmigungsverfahren gibt. Diese münden in eine Baugenehmigung, welche vorgibt, wie eine Immobilie zu nutzen sei. Die Bedenken mit Blick auf Vermietung teilt er nicht, der überwiegende Teil der Wohnbevölkerung in Deutschland lebt in Mietverhältnissen. Regelungen mit Blick auf den Mietpreis sehe er ebenfalls kritisch, die Satzung schreibe diese jedoch so vor. Fälle auf Norderney haben gezeigt, dass Eigentümer Mietwohnungen für >45 Euro pro Quadratmeter zur Kaltmiete angeboten haben und dann gegenüber der Stadt argumentiert haben, keinen Mieter gefunden zu haben. Soziale Härtefälle seien geschützt, hier bestehe keine Gefahr. Ratsmitglied Baumfalk kann Mietpreise von 45 Euro nachvollziehen, denn eine Ferienwohnung würde ja auch entsprechend hohe Erlöse bringen. Ausnahmen mit Blick auf soziale Härte sieht er kritisch, dies würde die Gefahr von Präzedenzfällen mit sich bringen. Ratsfrau Goedecke gibt an, auch „Bauchschmerzen“ mit der Einführung der Satzungen zu haben. Die aktuelle Diskussion um die Wohnraumsuche der Lehrerin habe sie jedoch bestärkt. Der Rat sei gemeinsam angetreten, um die Wohnraumprobleme der Insel zu lösen. Somit sei die Vorgehensweise alternativlos. Die Umsetzung werde mit Augenmaß erfolgen, es werde nicht „mit Schrot geschossen“. Ratsherr Bellstedt sagt, dass Spiekeroog die Satzung nicht erfunden habe, und seiner Meinung nach auch nicht wolle. Er möchte die alte Struktur der Vermietung belassen, sie sei über Jahrzehnte gewachsen und praktiziert. Hier ranzugehen, würde zu einer Verunsicherung von Gewerbetreibenden und Gästen führen. Er bezweifle auch, dass es zu einer nachhaltigen Entlastung der Wohnraumsituation führe. Die Verbände würden auf die Barrikaden gehen. Er repräsentiere einen Großteil der Dorfbevölkerung, fast alle hätten ihn angesprochen und das Veto der Dorfbevölkerung gebe er hiermit weiter. Man müsse das Dorf weiterbringen und nicht die Vermietungsstruktur ins Wanken bringen. Er hinterfragt, wie weit eine Kommune im Eingriff in Privateigentum eigentlich gehen dürfe. Ratsherr Baumfalk bestätigt dies. Jeder auf der Insel müsse sich darum kümmern, seine Leute unterzubringen. Er stehe vor seinen Wählern. Niemand wolle die Satzung. Ratsvorsitzende Redelfs gibt an, beide Satzungen zu begrüßen. Die Einführung der Zweckentfremdungsatzung komme reichlich spät, andere wären hier viel schneller gewesen. Sie habe in den letzten Jahren viele Bauanträge gesehen, Dauerwohnraum ist immer mehr verschwunden, Ferienwohnungen sind entstanden. Und auch wenn in einer Baugenehmigung eindeutig Dauerwohnraum vorgeschrieben sei, wäre augenscheinlich nicht immer Dauerwohnraum entstanden. Es gäbe immer wieder den Vorwurf, warum wir als Insel dagegen nichts unternehmen würden. Nun könne falsches Handeln noch besser geahndet werden. Wenn die Insel hier nicht aktiv werde, komme sie nie auf einen grünen Zweig in Sachen Wohnraum. Ratsfrau Goedecke bestätigt die Ratsherren JoBellstedt und Baumfalk, auch sie wäre in den letzten Tagen von vielen Bürgern angesprochen worden. Allerdings mit Lob, dass endlich etwas passieren würde. Sie wünsche sich, dass man Schritt für Schritt dahin komme, dass die Wohnungen, die auch auf dem Papier bestehen, auch von der örtlichen Bevölkerung genutzt werden können. Ratsfrau JulBellstedt schließt sich Ratsfrau Goedecke an. Sie habe auch leichte Bauchschmerzen, regulierend einzugreifen, sieht aber keine Alternative. Sie verweist auf die Suche nach Lehrerwohnraum. Hier kam aus dem ganzen Dorf nichts. Sie sei angetreten, um sich für die Zukunft der Insel einzusetzen. Und dafür sei Wohnraum eine wichtige Grundlage. Für Ratsherrn Schreiber klinge Zweckentfremdung nach Enteignung. Warum reiche nicht die Erhaltungssatzung? Es werde zu scharf formuliert, er habe Bauchschmerzen und sei nicht dafür. BM Kösters erläutert erneut das Prinzip der Zweckentfremdungssatzung. Sie würde nicht dazu führen, irgendjemandem etwas wegzunehmen, was ihm rechtlich zusteht. Sie bestimmt auch nicht, anders als der B-Plan oder die Erhaltungssatzung, über bestimmte Nutzungsfestlegungen. Sie ist ein Werkzeug, um schneller gegen illegale Nutzung vorgehen zu können und biete gleichzeitig die Option, unter gewissen Umständen eine illegale Nutzung zu legalisieren. RM JoBellstedt gibt zu, dass das Beispiel der Lehrerin ein Trauerspiel gewesen sei. Es gäbe aber auch positive Beispiele. Der neue B-Plan gebe weiterhin vieles vor. Zusätzliche Regelungen wolle er nicht. Man sei auf Spiekeroog und nicht in der DDR. Unkontrollierten Zugriff auf Privateigentum lehne er ab. RM Baumfalk unterstützt erneut, er sei gegen Enteignung. Ratsmitglied Breuer führt aus, dass es keine leichte Entscheidung sei. Er verstehe auch das Maß an Verunsicherung, welches jedoch durch Spekulationen aus dem Inseldorf getrieben sei. Er mahnt an, dass die Wohnraumsorgen sehr groß seien und wir sie lösen müssen. Das sei im Interesse der Insel. Wenn das Land nun dazu ein Werkzeug anbietet, sollte man es nutzen. Es sei wichtig, den Aufbau eines Wohnungsmarktes zu wagen. Nur Arbeitgebergebundener Wohnraum sei nicht zukunftsweisend. Weiterhin gibt er zu bedenken, dass das Land sehr genau auf die Inseln blicke und voraussetzt, dass die Inseln ihre Handlungsspielräume ausnutzen. Hille Schreiber ist der Meinung, dass B-Plan und Erhaltungssatzung grundsätzlich reichen würden. Es sei aber auch Fakt, dass es Fälle gibt, die nach dem B-Plan genehmigt sind und die Inhaber etwas anderes machen als das, was beantragt wurde. Es ginge nicht, dass Inhaber machen, was sie wollen. Ratsvorsitzende Redelfs bekräftigt dies. Die Satzung schreibe nichts vor, sie stelle nur sicher das man Häuser der richtigen, genehmigten Nutzung wieder hinzuführt. RM Baumfalk mahnt an, dass mit Radikalität noch nie etwas Gutes geschaffen wurde. BM Kösters zeigt sich verwundert, dass hier von Radikalität gesprochen wird. Die Einführung einer Satzung sei nach seinem Verständnis nicht mit Radikalität in Verbindung zu bringen. Er erkenne auch keine ideologische Überzeugung, die von der etablierten Norm abweiche oder eine extremistische Haltung annehme. Eine legale Immobiliennutzung sei im Sinne aller, insbesondere derer, die sich an die geltenden Gesetze halten. Eine Verbesserung in der Wohnraumversorgung würde viele Maßnahmen bedürfen, eine davon sei eine Einhaltung der gesetzlichen Regeln. Er verstehe auch nicht, dass hier die Gewerbetreibenden „auf die Barrikaden“ gehen. Wohnraumschaffung sei ein wesentliches Mittel zur Entlastung des Inselgewerbes, da die Last der Wohnraumgestellung aktuell fast zu 100% auf den Schultern der Gewerbetreibenden liege, was insbesondere bei Neuansiedlungen beachtliche Investitionskosten mit sich bringe. Weiterhin führt er aus, dass die Zweckentfremdungssatzung ein Vehikel sei, um legale Nutzungen schneller durchsetzen zu können. Die Verfahrenslaufzeiten seien sonst sehr langwierig. An der Einschätzung, ob etwas legal oder nicht legal sei oder der grundsätzlichen Vorgehensweise, etwas nicht legales in etwas legales zu überführen, würde eine Zweckentfremdungssatzung nichts ändern oder verbessern. RM Schreiber und RV Redelfs bestätigen dies, mit Satzung ginge es schneller. RM Baumfalk bestätigt, dass Wohnraumschaffung wichtig sei. Aber nicht auf einem Weg, wo man sich streiten würde und ungerecht behandelt würde. RM Goedecke widerspricht deutlich, sie sieht hier keine Ungerechtigkeit, ganz im Gegenteil. Außerdem sei im Zuge der Durchsetzung ein ausreichender Entscheidungsspielraum vorhanden. RM Baumfalk kritisiert, wenn Ersatz geschaffen würde, könne man befreit werden, das würde doch niemand machen. Die Ratsvorsitzende bittet darum, zur Abstimmung überzugehen da die Argumente dafür und dagegen ausgetauscht worden seien.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will eine Satzung erlassen, die die Zweckentfremdung von Wohnraum verbietet. Damit soll verhindert werden, dass Wohnungen dauerhaft als Ferienwohnungen oder für andere nicht-wohnliche Zwecke genutzt werden. Der Rat soll über den Erlass dieser Satzung beschließen.
Einordnung
Sitzungsvorlage der Verwaltung zum Erlass einer kommunalen Zweckentfremdungssatzung, die dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Hintergrund
Auf Inseln wie Spiekeroog ist Wohnraum für Einheimische knapp, weil viele Immobilien als Ferienwohnungen vermarktet werden. Niedersächsisches Landesrecht erlaubt Gemeinden, den Schutz von Wohnraum durch eine Zweckentfremdungssatzung zu regeln. Eine solche Satzung verpflichtet Eigentümer:innen, Wohnraum grundsätzlich dem Wohnmarkt zur Verfügung zu halten und Ausnahmen zu beantragen. Nur auf Basis des vorliegenden Titels lässt sich der genaue Inhalt der Satzung nicht beurteilen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Für Insulaner:innen, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind, könnte die Satzung dazu beitragen, mehr Wohnungen dem dauerhaften Mietmarkt zuzuführen. Eigentümer:innen von Ferienwohnungen oder anders genutzten Immobilien müssten künftig prüfen, ob ihre Nutzung genehmigungspflichtig wird. Da kein PDF vorliegt, sind konkrete Regelungen, Ausnahmen und Sanktionen aus dieser Aufbereitung nicht ersichtlich.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde plant eine Satzung, die die Zweckentfremdung von Wohnraum — etwa als Ferienwohnung — verbietet
- Grundlage ist die niedersächsische Ermächtigung für Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt
- Der Rat soll die Satzung beschließen
- Konkrete Regelungen, Ausnahmen und Bußgeldrahmen sind mangels PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/016/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog erlässt eine Veränderungssperre für den Innendorfbereich, um während der laufenden Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 22) zu verhindern, dass Dauerwohnraum oder Gewerbeflächen in Ferienwohnungen umgewandelt werden. Das Plangebiet umfasst weite Teile des bebauten Ortskerns, darunter Bereiche wie Wittdün, Ortsmitte, Melksett, Hellerpad und Am Bahnhof. Die Veränderungssperre gilt ab Bekanntmachung zunächst zwei Jahre und endet früher, sobald der B-Plan Nr. 22 rechtskräftig ist. Der Rat soll die beiliegende Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog startet neu: Für das Gebiet nördlich der Pferdebahn-Gleistrasse nahe dem ehemaligen Bahnhof soll ein neuer Bebauungsplan (Nr. 21 „Am Bahnhof") entstehen, der Dauerwohnraum gemischt mit Ferienwohnungen ermöglicht. Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan zum achten Mal geändert. Der alte Aufstellungsbeschluss von 2021 wird aufgehoben und das Verfahren neu begonnen, weil sich der Zuschnitt des Plangebiets geändert hat. Der Beschlussvorschlag sieht den formalen Neustart beider Planungen sowie den Auftrag an die Verwaltung vor, sobald Vorentwürfe vorliegen, die öffentliche Beteiligung einzuleiten.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
Die Gemeinde soll das Einvernehmen für die nachträgliche Legalisierung eines Gebäudes als Ferienwohnungen verweigern. Die Eigentümer nutzen das als Dauerwohngebäude genehmigte Haus seit langem für Ferienvermietung und beantragten im März 2024 eine Nutzungsänderung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung, weil die laufende Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 22 „Dorf