Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung)
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. März 2024
Beschlossen — mehrheitlich
am 22. März 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Aufgrund der Regelungen des § 172 des Baugesetzbuches (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wird die Neufassung der Erhaltungssatzung in der vorgelegten Fassung als Satzung beschlossen: Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhaltung baulicher Anlagen (Erhaltungssatzung), 2024. Diese ist Bestandteil des Protokolls. Die Ausschussvorsitzende Redelfs übergibt das Wort an BM Kösters, welcher in die Tagesordnungspunkte 13 und 14 einführt. Er führt aus, dass sich die langjährige Problematik des angespannten Wohnungsmarktes auf Spiekeroog, die bis in die 50er und 70er Jahre zurückreicht, mit der Einführung von Ferienwohnungen weiter verschärft hat. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Probleme nicht nur lokal sind, sondern auch international und in Großstädten zu beobachten sind. Die Gemeinde Spiekeroog hat bereits in den 1980 Jahren verschiedene Maßnahmen ergriffen, darunter die Erhaltungssatzung, um die Bevölkerungsstruktur und das Stadtbild zu schützen. Die Diskussion im Rat konzentriert sich auf die Notwendigkeit einer Neufassung dieser Satzung sowie der Einführung der Zweckentfremdungssatzung, um dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken und illegaler Nutzung vorzubeugen. Es wird betont, dass Ferienwohnungen weiterhin wichtig für den Tourismus sind, jedoch eine angemessene Regulierung erforderlich ist, um das Gleichgewicht zwischen touristischer Nutzung und insularem Leben zu erhalten. Er führt an, dass, abgesehen von der Insel Langeoog, alle Nachbarinseln eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben und bereits erste Erfahrungen in ihrer Anwendbarkeit gesammelt haben. Die Satzung greife sowohl anlassbezogen, also z.B. im Rahmen von baurechtlichen Genehmigungsvorgängen, als auch proaktiv, z.B. bei Immobilien-Verkäufen oder Einzelfallprüfungen. Eine transparente, nachvollziehbare und gerechte Anwendung sei ihm dabei sehr wichtig. Sofern die Satzungen mehrheitlich gewünscht und somit positiv beschieden werden, wird die Verwaltung in enger Abstimmung mit dem Bauordnungsamt vom LK Wittmund ein Anwendungskonzept erarbeiten. Dies würde bis zum Sommer 2024 erstellt und im Rat zur Diskussion gestellt und somit zur angeplanten Fertigstellung vom B-Plan Dorf, Nr. 22 fertig sein. Ratsherr Schreiber erinnert an die 60er Jahre, da gab es maßgebliche Unterstützung vom Land für Insulaner, um Wohnraum zu schaffen. Es wurden viele Häuser gebaut, in der Regel als Pensionsbetriebe mit Gästezimmern. Später wurden diese dann baulich in Ferienwohnungen geändert. Die Kinder haben die Insel verlassen, der Erbfall ist eingetreten – und meist wird das ganze Haus als Ferienhaus genutzt. Er fragt, was dann passieren würde, insbesondere im Blick auf die Erhaltungssatzung? Dies sei einfach und eindeutig, so Ratsvorsitzende Redelfs: Man könne das Haus im Rahmen der genehmigten Nutzung weiter nutzen. Oder sich um eine neue Nutzungsgenehmigung bemühen, welche sich maßgeblich an B-Plan und Satzungen orientiert. Auch Ausnahmen und besondere Situationen können hier behandelt werden. Schreiber erwidert, das hätte man doch nicht gemacht. Man hätte die Häuser einfach so umgebaut und umgenutzt. BM Kösters übernimmt das Wort und erklärt, dass genau hier eines der Hauptprobleme liege und man sich nicht wundern müsse, wenn das Insulare Leben sich auf diesem Weg abschafft. Wenn Wohnhäuser, die Lebensmittelpunkte abbilden, und nebenbei ein paar Gästezimmer anbieten in komplette Ferienhäuser umgebaut werden, dann würde dies die Insel und die Bevölkerungsstruktur verändern. Rückwirkende Änderungen sind nie einfach, man müsse hier mit Augenmaß vorgehen, so gibt es auch sogenannte Stichtagsregelungen, die man u.U. heranziehen könne. Ratsmitglied Baumfalk zeigt sich empört, Deutschland würde sich „kaputt regeln“. In der Erhaltungsatzung würde auf dem Lageplan auch der Innendorfbereich noch einmal besonders geregelt. Hier gäbe es doch schon den B-Plan mit der Gewerbefestlegung. BM Kösters erklärt, dass es bei der Erhaltungssatzung nicht um Gewerbesicherung geht. Der von RM Baumfalk herangeführte Bereich betrifft §2 Nr. 2 der Erhaltungsgründe, hier gehe es um den Erhalt der historischen Bausubstanz, also um das Erscheinungsbild.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will eine Erhaltungssatzung beschließen, die den Bestand baulicher Anlagen auf der Insel schützt. Solche Satzungen verpflichten Eigentümer:innen, den Abriss oder wesentliche Veränderungen von Gebäuden genehmigen zu lassen. Der genaue Geltungsbereich und die inhaltlichen Details liegen nicht vor.
Einordnung
Es handelt sich um eine Satzungsvorlage der Gemeinde, vermutlich eingebracht von der Verwaltung, zur Beschlussfassung durch den Rat. Erhaltungssatzungen sind ein Instrument des Baugesetzbuches (§ 172 BauGB), das Kommunen ermöglicht, Gebäude oder Ortsbild vor Veränderungen zu schützen.
Hintergrund
Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB sichern den baulichen Bestand eines Gebietes: Abriss, Umbau oder Nutzungsänderung bedürfen dann einer besonderen Genehmigung. Auf Inselgemeinden werden sie häufig eingesetzt, um das historische Ortsbild zu bewahren oder den Wohnraumbestand zu sichern. Ob in Spiekeroog ein konkreter Anlass wie Abrissvorhaben oder Umnutzungsdruck vorausging, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eigentümer:innen von Gebäuden im Geltungsbereich der Satzung benötigen künftig eine Genehmigung, bevor sie bauliche Anlagen abreißen oder wesentlich verändern. Für alle Insulaner:innen sichert die Satzung potenziell das gewachsene Ortsbild und — je nach Zielsetzung — auch den Wohnraumbestand. Der genaue räumliche Geltungsbereich ist nur aus dem vollständigen Satzungstext ersichtlich, der hier nicht vorlag.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde beabsichtigt, eine Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB zu beschließen
- Die Satzung schützt bauliche Anlagen vor Abriss oder wesentlichen Veränderungen ohne Genehmigung
- Welche Gebäude oder Gebiete konkret erfasst werden, geht aus dem Titel allein nicht hervor
- Es handelt sich um eine Vorlage zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat Spiekeroog
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/015/2024
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 6 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (6)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll den Teilabriss eines Gebäudeteils am Westerloog 6 genehmigen. Die Verwaltung empfiehlt die Genehmigung mit Auflagen: Im verbleibenden Gebäudeteil muss Dauerwohnraum von mindestens 35 m² geschaffen werden. Ein Ersatzneubau auf der frei werdenden Fläche soll keine Ausnahme vom B-Plan Dorf Teil A erhalten.
Der Eigentümer des Hotels zur Linde hat Ende November 2022 mitgeteilt, dass er den ursprünglich geplanten Teilabriss und Neubau des Hotels nicht mehr verfolgt. Stattdessen will er den hinteren Gebäudeteil abreißen und zwei Ferienhäuser im Garten errichten; was mit dem denkmalgeschützten Vorderhaus geschieht, ist noch offen. Der Rat beschloss am 15. Dezember 2022, den Bürgermeister zu beauftragen, gemeinsam mit Ratsmitgliedern einen Gesprächstermin mit dem Eigentümer zu vereinbaren und Lösungen für den Hotelerhalt — etwa einen Verkauf — zu erarbeiten und dem Rat im Januar vorzulegen.
Die Gemeinde Spiekeroog arbeitet offenbar an einer Weiterentwicklung und Vereinfachung ihrer Baugestaltungssatzungen I und II. Diese Satzungen regeln, wie Gebäude auf der Insel äußerlich gestaltet sein müssen. Der Rat wird in dieser Informationsvorlage über den Stand informiert, ohne dass ein Beschluss gefasst wird.
Die Gemeinde Spiekeroog arbeitet an einer Weiterentwicklung und Vereinfachung ihrer Baugestaltungssatzungen I und II. Diese Satzungen legen fest, wie Gebäude auf der Insel gestaltet sein müssen — etwa Farben, Materialien und Formen. Der Rat wird über den aktuellen Stand informiert.