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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Oktober 2019

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 17. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgeschriebene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet werden soll und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird. RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die vorgetragenen Anmerkungen wurden mittlerweile vom Architekten nachgebessert, so dass einer Genehmigung des Rates nichts entgegensteht. RV Redelfs möchte den Beschlussvorschlag ergänzen, dass die erforderliche Dauerwohnung nachgewiesen werden muss.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein bestehendes Wohnhaus im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A soll um eine inseltypische Veranda erweitert werden. Die Wohnfläche steigt dabei von rund 95 auf rund 115 Quadratmeter. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung sind nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt. Die Gremien sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Erweiterung eines Wohnhauses im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A um eine inseltypische Veranda. Die Verwaltung legt die Vorlage Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Hintergrund

Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der ein Sondergebiet für Wohnen und Ferienwohnen festsetzt. Für Grundstücke bis 600 Quadratmeter gilt eine maximale Grundfläche von 180 Quadratmetern pro baulicher Anlage. Veranden dürfen laut B-Plan bis zu 25 Prozent der Gebäudegrundfläche, maximal 40 Quadratmeter, umfassen. Zusätzlich gilt die gemeindliche Baugestaltungssatzung, die Material, Fensterband und Dachneigung der Veranda regelt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Wohngebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Die Gemeinde prüft im Rahmen ihres Einvernehmens, ob das Vorhaben den ortsüblichen Gestaltungsregeln entspricht — das ist für den Erhalt des inseltypischen Ortsbilds relevant.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Baugrundstück ist 710 Quadratmeter groß und liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A
  • Die Wohnfläche steigt durch den Anbau von rund 96 auf rund 115 Quadratmeter
  • Alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung sind laut Verwaltung erfüllt
  • Die Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur ist ebenfalls berücksichtigt
  • Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach Baugesetzbuch

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/081/2019
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog30. September 2019, 20:13 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog17. Oktober 2019, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses — Spiekeroog-Radar