Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 17. Oktober 2019
Beschlossen — einstimmig
am 17. Oktober 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die vorgeschriebene Dauerwohnung eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet werden soll und dies Bestandteil der Baugenehmigung wird. RM Klasing berichtet aus den Beratungen des Bauausschusses. Die vorgetragenen Anmerkungen wurden mittlerweile vom Architekten nachgebessert, so dass einer Genehmigung des Rates nichts entgegensteht. RV Redelfs möchte den Beschlussvorschlag ergänzen, dass die erforderliche Dauerwohnung nachgewiesen werden muss.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin bestehendes Wohnhaus im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A soll um eine inseltypische Veranda erweitert werden. Die Wohnfläche steigt dabei von rund 95 auf rund 115 Quadratmeter. Alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung sind nach Prüfung durch die Verwaltung erfüllt. Die Gremien sollen das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers zur Erweiterung eines Wohnhauses im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A um eine inseltypische Veranda. Die Verwaltung legt die Vorlage Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der ein Sondergebiet für Wohnen und Ferienwohnen festsetzt. Für Grundstücke bis 600 Quadratmeter gilt eine maximale Grundfläche von 180 Quadratmetern pro baulicher Anlage. Veranden dürfen laut B-Plan bis zu 25 Prozent der Gebäudegrundfläche, maximal 40 Quadratmeter, umfassen. Zusätzlich gilt die gemeindliche Baugestaltungssatzung, die Material, Fensterband und Dachneigung der Veranda regelt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Bauantrag betrifft ein einzelnes privates Wohngebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Insulaner:innen. Die Gemeinde prüft im Rahmen ihres Einvernehmens, ob das Vorhaben den ortsüblichen Gestaltungsregeln entspricht — das ist für den Erhalt des inseltypischen Ortsbilds relevant.
Die wichtigsten Punkte
- Das Baugrundstück ist 710 Quadratmeter groß und liegt im B-Plan-Gebiet Dorf-Teil A
- Die Wohnfläche steigt durch den Anbau von rund 96 auf rund 115 Quadratmeter
- Alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung sind laut Verwaltung erfüllt
- Die Erhaltungssatzung zum Schutz der vorhandenen Bevölkerungsstruktur ist ebenfalls berücksichtigt
- Beschlussvorschlag: Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen nach Baugesetzbuch
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/081/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8123 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag für den Umbau eines bestehenden Wohnhauses soll das Gemeinde-Einvernehmen erhalten. Geplant sind eine Änderung der Dachform — das Walmdach wird durch ein Satteldach mit Krüppelwalm ersetzt — sowie der Anbau einer Veranda mit rund 27 Quadratmetern. Die Prüfung ergibt, dass das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplans und der Baugestaltungssatzung einhält. Der Beschlussvorschlag lautet: Das Einvernehmen wird erteilt.
Ein Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll umgebaut werden: Im Erdgeschoss ist eine Veranda geplant, im Dachgeschoss eine Gaube (Zwerchhaus) zur Straßenseite. Die Gesamtfläche steigt dadurch auf 117,41 m² und bleibt damit unter der im Bebauungsplan erlaubten Obergrenze von 150 m². Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Ein privater Bauantrag für den Umbau und die eingeschossige Erweiterung eines Wohnhauses liegt vor. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Ein privater Bauherr möchte an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A eine inseltypische Veranda anbauen. Die geplante Veranda (17,52 m²) erfüllt weitgehend die Anforderungen der Gestaltungssatzung; lediglich die Sprossenfenster-Teilung weicht ab, und der bestehende Dachgeschoss-Balkon berührt eine B-Plan-Festsetzung, weshalb eine Befreiung beim Landkreis beantragt wurde. Die Gemeinde hat keine Einwände und soll ihr Einvernehmen erteilen.