Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Aufstockung eines Teilbereiches und Aufteilung in zwei Dauerwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. März 2021
Beschlossen — einstimmig
am 04. März 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die zwei Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs erläutert den bekannten Sachstand. Richtung Norden soll eine Aufstockung mit zusätzlichen Dauerwohnungen entstehen. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin bestehendes Wohnhaus soll durch Aufstockung eines Teilbereichs erweitert und in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden. Die Gesamtwohnfläche steigt dabei von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass beide Dauerwohnungen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Antragstellers für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A; die Verwaltung legt den Antrag Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Hintergrund
Das Grundstück mit 1.021 Quadratmetern liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Allgemeines Wohngebiet gemäß Bebauungsplan Dorf-Teil A. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung II mit Vorgaben zu Dachform, Dachneigung und Fassade. Spiekeroog hat eine Erhaltungssatzung erlassen, die auf die Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur (Lageplan I) zielt und bei solchen Vorhaben eine gesonderte Prüfung erfordert.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben schafft eine zweite Dauerwohnung auf einem bestehenden Grundstück im Dorf und trägt damit zum knappen Angebot an Dauerwohnraum für Insulaner:innen bei. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass die neuen Einheiten tatsächlich dem Dauerwohnen und nicht der Ferienvermietung dienen.
Die wichtigsten Punkte
- Das Wohnhaus wird durch Aufstockung von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter Wohnfläche erweitert
- Das Haus wird in zwei separate Dauerwohnungen im Erd- und Obergeschoss aufgeteilt
- Das Nebengebäude mit 70 Quadratmetern bleibt unverändert und dient als Abstellraum für beide Wohnungen
- Das Vorhaben entspricht laut Vorlage den Vorgaben der Baugestaltungssatzung II
- Das Einvernehmen soll nur erteilt werden, wenn beide Wohnungen eindeutig in der Baugenehmigung ausgewiesen sind
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/089/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8127 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und zu einem reinen Wohnhaus mit 7 Dauerwohnungen umgebaut werden. Bisher befinden sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal und im Obergeschoss Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche. Alle 7 geplanten Wohneinheiten erhalten separate Zugänge, Bäder und Kochgelegenheiten. Der Gemeinderat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Der Verwaltungstrakt einer Schule auf Spiekeroog soll umgebaut und energetisch saniert werden. Im Zuge des Umbaus entstehen drei neue Wohnungen für Angestellte im Dachgeschoss und Spitzboden; dazu wird ein Stockwerk aufgesetzt. Die Grundfläche des Gebäudes bleibt unverändert. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag erteilen.
Ein privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.
Ein Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll im rückwärtigen Gebäudeteil aufgestockt werden, um drei Personalwohnungen als Dauerwohnungen zu schaffen. Dazu wird das bestehende kleine Satteldach durch ein größeres ersetzt; die Wohnfläche wächst von rund 45 auf rund 85 Quadratmeter. Das Vorderhaus ist ein eingetragenes Baudenkmal, daher braucht das Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Der Beschlussvorschlag lautet, dieses Einvernehmen zu erteilen.