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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses durch Aufstockung eines Teilbereiches und Aufteilung in zwei Dauerwohnungen

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 4. März 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 04. März 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird unter der Auflage erteilt, dass die zwei Dauerwohnungen eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. RV Redelfs erläutert den bekannten Sachstand. Richtung Norden soll eine Aufstockung mit zusätzlichen Dauerwohnungen entstehen. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein bestehendes Wohnhaus soll durch Aufstockung eines Teilbereichs erweitert und in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden. Die Gesamtwohnfläche steigt dabei von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass beide Dauerwohnungen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Antragstellers für ein Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A; die Verwaltung legt den Antrag Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Hintergrund

Das Grundstück mit 1.021 Quadratmetern liegt im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Allgemeines Wohngebiet gemäß Bebauungsplan Dorf-Teil A. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung II mit Vorgaben zu Dachform, Dachneigung und Fassade. Spiekeroog hat eine Erhaltungssatzung erlassen, die auf die Erhaltung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur (Lageplan I) zielt und bei solchen Vorhaben eine gesonderte Prüfung erfordert.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben schafft eine zweite Dauerwohnung auf einem bestehenden Grundstück im Dorf und trägt damit zum knappen Angebot an Dauerwohnraum für Insulaner:innen bei. Die Erhaltungssatzung soll sicherstellen, dass die neuen Einheiten tatsächlich dem Dauerwohnen und nicht der Ferienvermietung dienen.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Wohnhaus wird durch Aufstockung von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter Wohnfläche erweitert
  • Das Haus wird in zwei separate Dauerwohnungen im Erd- und Obergeschoss aufgeteilt
  • Das Nebengebäude mit 70 Quadratmetern bleibt unverändert und dient als Abstellraum für beide Wohnungen
  • Das Vorhaben entspricht laut Vorlage den Vorgaben der Baugestaltungssatzung II
  • Das Einvernehmen soll nur erteilt werden, wenn beide Wohnungen eindeutig in der Baugenehmigung ausgewiesen sind

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/089/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8127 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog16. Februar 2021, 21:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog4. März 2021, 21:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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