Sanierung und teilweise Nutzungsänderung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses in ein Wohnhaus mit 7 Wohneinheiten (Dauerwohnungen)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. Juni 2019
Beschlossen — einstimmig
am 06. Juni 2019 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs.1 BauGB in Verbindung mit §172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. Da der Bauausschuss keine Anmerkungen zu dem Antrag hatte, stimmt auch der Rat dem Antrag einstimmig zu.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin bestehendes Wohn- und Geschäftshaus auf Spiekeroog soll saniert und zu einem reinen Wohnhaus mit 7 Dauerwohnungen umgebaut werden. Bisher befinden sich im Erdgeschoss ein Ladenlokal und im Obergeschoss Einzelzimmer mit Gemeinschaftsküche. Alle 7 geplanten Wohneinheiten erhalten separate Zugänge, Bäder und Kochgelegenheiten. Der Gemeinderat soll das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für einen privaten Bauantrag. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Dorf–Teil A
Hintergrund
Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Dorf–Teil A
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Sieben neue Dauerwohnungen schaffen zusätzlichen Wohnraum für Insulaner:innen. Das Gebäude wird optisch aufgewertet — Schuppen werden abgerissen, versiegelte Flächen begrünt. Gäste oder Touristen sind von diesem Vorhaben nicht direkt betroffen.
Die wichtigsten Punkte
- Das bestehende Wohn- und Geschäftshaus wird zu einem reinen Wohngebäude mit 7 Dauerwohnungen umgebaut
- Bisher enthielt das Gebäude ein Ladenlokal und Einzelzimmer ohne separate Sanitäranlagen
- Das Grundstück liegt im Sondergebiet „Tourismus/Ortsmitte
- Die Erhaltungssatzung der Gemeinde ist einzuhalten — Kubatur und historisches Erscheinungsbild bleiben weitgehend erhalten
- Der Beschlussvorschlag sieht die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/041/2019
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8223 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.
Ein bestehendes Wohn- und Geschäftshaus soll saniert und in ein reines Wohnhaus mit sechs Dauerwohnungen für Personal umgewandelt werden. Das Erdgeschoss enthält bisher ein Ladenlokal, das Obergeschoss Einzelzimmer mit Gemeinschaftsbad. Künftig sollen alle sechs Einheiten separate Zugänge, Bäder und Kochgelegenheiten haben. Die Gemeinde soll das baurechtliche Einvernehmen erteilen.
Ein bestehendes Wohnhaus soll durch Aufstockung eines Teilbereichs erweitert und in zwei separate Dauerwohnungen aufgeteilt werden. Die Gesamtwohnfläche steigt dabei von rund 141 auf rund 169 Quadratmeter. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass beide Dauerwohnungen nach Lage und Größe eindeutig in der Baugenehmigung festgelegt werden.
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.