Nutzungsänderung: Umbau eines Restaurants in drei Dauerwohnungen
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Mai 2021
Beschlossen — einstimmig
am 27. Mai 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antragsteller will ein Restaurant in drei Dauerwohnungen umbauen. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der das Gebiet als Sondergebiet Tourismus Ortsmitte ausweist. Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern — weil das Vorhaben gegen den B-Plan und die Erhaltungssatzung verstößt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung über einen privaten Bauantrag zur Nutzungsänderung im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A. Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten den Antrag im Mai 2021 nacheinander.
Hintergrund
Der Bebauungsplan Dorf-Teil A setzt das betreffende Grundstück als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Tourismus Ortsmitte fest. Dauerwohnungen sind in diesem Gebiet planungsrechtlich nicht vorgesehen. Zusätzlich gilt für das Grundstück die Erhaltungssatzung Lageplan I, die auf die Sicherung der vorhandenen Bevölkerungsstruktur zielt. Die geplanten drei Wohnungen weisen je rund 32 bis 33 Quadratmeter Wohnfläche auf; die vorgeschriebenen Abstellräume fehlen bei zwei Wohnungen ganz oder sind zu klein.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft die Ortsmitte von Spiekeroog und berührt die Frage, wie knappes Wohnraumangebot auf der Insel genutzt wird. Würde das Einvernehmen erteilt, entstünden drei Dauerwohnungen — was grundsätzlich der Wohnraumversorgung für Insulaner:innen zugutekommen könnte. Die Verwaltung empfiehlt jedoch die Ablehnung, weil B-Plan und Erhaltungssatzung dem entgegenstehen.
Die wichtigsten Punkte
- Das beantragte Vorhaben sieht den Umbau eines Restaurants in drei Dauerwohnungen von je rund 32 bis 33 Quadratmetern vor
- Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf-Teil A, der dort ein touristisches Sondergebiet festsetzt
- Bei zwei der drei Wohnungen fehlen die planungsrechtlich vorgeschriebenen Abstellräume
- Die Erhaltungssatzung zur Sicherung der Bevölkerungsstruktur ist ebenfalls betroffen
- Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen der Gemeinde zu verweigern
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/118/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8218 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Eigentümer will zwei im Bau befindliche Dauerwohnungen nachträglich in Ferienwohnungen umwidmen. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen: Eine Nutzungsänderung widerspricht der Erhaltungssatzung der Gemeinde Spiekeroog und den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Der Rat soll dem Antrag nicht zustimmen.
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Eine Ferienwohnung in einem Bestandsgebäude im Bereich des Bebauungsplans „Dorf – Teil A