Beratung und Beschluss über Landtauschvertrag mit dem LK Wittmund
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2022
Beschlossen — einstimmig
am 24. November 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Landtauschvertrags ohne Wertausgleich mit dem Landkreis Wittmund. BM Kösters erläutert: Es muss einen Landtausch mit dem Landkreis geben, damit die Rettungswache gebaut werden kann. Dazu wurde vor seiner Zeit ein Landtauschvertrag mit Wertausgleich erstellt, der jetzt unterzeichnet werden soll. Im Nachgang stellte sich heraus, dass ein Wertausgleich nicht vorgesehen sei. Die Verwaltung hat frühere Vorhaben (z.B. Schulgelände) geprüft, auch hier wurden keine Ausgleichszahlungen vorgenommen. Spiekeroog profitiert von der Rettungswache, somit müsste auch keine finanzielle Kompensation erfolgen. RV Redelfs ergänzt, dass es „Noordertün“ heißen muss. RM Klasing ergänzt: Der §6 Abs. 2 sollte überprüft werden. Regenwasser darf nicht ins Abwasser geleitet werden, sodass zwei Kanalrohre gebaut werden müssten. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Gemeinde Spiekeroog und Landkreis Wittmund tauschen zwei Grundstücke im Bereich der Feuerwehr, damit dort die neue Rettungswache auf einem einheitlichen Baugrundstück errichtet werden kann. Die getauschten Flächen sind unterschiedlich groß — 118 qm gehen an die Gemeinde, 244 qm an den Landkreis — ohne dass eine Ausgleichszahlung fließt. Der Rat hat dem Bürgermeister einstimmig die Vollmacht erteilt, den entsprechenden Notarvertrag zu unterzeichnen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur abschließenden Genehmigung eines Landtauschvertrags zwischen der Gemeinde Spiekeroog und dem Landkreis Wittmund. Es handelt sich um die Folgeberatung zu einem Grundsatzbeschluss vom Mai 2022.
Hintergrund
Der Rat hatte im Mai 2022 bereits grundsätzlich einem Landtausch zugestimmt. Damals ging die Verwaltung von einem Wertausgleich aus, weil die Flächen unterschiedlich groß sind. Im Zuge der Detailabsprachen stellte der Landkreis klar, dass er keinen Ausgleich zahlen will. Die Verwaltung akzeptiert das mit dem Argument, dass die Inselgemeinde langfristig von der neuen Rettungswache profitiert und ein ähnliches Vorgehen — kein Wertausgleich zwischen Landkreis und Gemeinde — bereits bei der Übertragung von Schulgrundstücken Ende der 1980er und Anfang der 2000er Jahre praktiziert wurde.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die neue Rettungswache im Bereich der Feuerwehr kann erst gebaut werden, wenn die Grundstücksfrage geklärt ist — dieser Beschluss schafft die dafür nötige rechtliche Grundlage. Für alle Insulaner:innen und Gäste bedeutet eine neue Rettungswache langfristig eine gesicherte Notfallversorgung auf der Insel. Die Gemeinde gibt mehr Fläche ab als sie erhält, verzichtet aber bewusst auf eine finanzielle Kompensation.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde gibt eine rund 244 qm große Teilfläche an den Landkreis ab und erhält eine rund 118 qm große Teilfläche zurück
- Der Tausch erfolgt ohne Ausgleichszahlung für die unterschiedlichen Flächengrößen
- Begründung ist der öffentliche Nutzen der Rettungswache und ein Präzedenzfall beim Schulgelände
- Die vom Landkreis übernommene Fläche eröffnet der Gemeinde perspektivisch die Möglichkeit, ein Wohngebäude anzubauen
- Der Rat stimmte dem Beschlussvorschlag einstimmig zu und bevollmächtigte den Bürgermeister zur Unterzeichnung des Notarvertrags
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/093/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 10. September 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Für den Bau der neuen Rettungswache bei der Feuerwehr Spiekeroog sollen Grundstücksgrenzen zwischen Gemeinde und Landkreis Wittmund bereinigt werden. Die neue Wache liegt teils auf Gemeindeland, ein geplanter Anbau würde teils auf Landkreis-Grund liegen. Um ein einheitliches Baugrundstück zu schaffen, ist ein Landtausch mit Wertausgleich nötig. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss dieses Tauschvertrags bevollmächtigen.
Die im November 2017 beschlossene Pflichtfeuerwehrsatzung soll vorläufig außer Kraft gesetzt werden, weil eine Nachprüfung durch die Polizeidirektion Osnabrück missverständliche Formulierungen ergab. Im schlimmsten Fall wäre die Satzung vor Gericht als rechtswidrig einzustufen. Die Verwaltung soll den Text überarbeiten und dabei Freiwillige Feuerwehr, Landkreis Wittmund und Polizeidirektion Osnabrück einbeziehen. Die Satzung wird damit nicht aufgehoben, sondern nur korrigiert neu aufgesetzt.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände der Freiwilligen Feuerwehr eine separate Rettungswache errichten. Das geplante Gebäude überschreitet mit 9,14 m die im Bebauungsplan Nr. 15 Kurzentrum festgesetzte Höhe und greift zudem in den angrenzenden Grünbereich über. Der Rat soll beide Abweichungen genehmigen; die Überschreitung des Grünbereichs soll zusätzlich durch die laufende 2. Änderung des Bebauungsplans 15 planungsrechtlich abgesichert werden.
Der Gemeinderat soll den Bebauungsplan Nr. 15 ‚Kurzentrum' in seiner 2. Änderung und 1. Ergänzung als Satzung beschließen. Die Planänderung schafft die baurechtliche Grundlage für eine neue Rettungswache neben dem Feuerwehrhaus sowie für zusätzlichen Dauerwohnraum. Außerdem werden fehlerhafte Höhenfestsetzungen des ursprünglichen Plans korrigiert. Während der Offenlage gingen nur Stellungnahmen von Behörden ein, die keine Planänderung erfordern.