Beratung und Beschluss über Landtauschvertrag mit dem LK Wittmund
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 24. November 2022
Beschlossen — einstimmig
am 24. November 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog berechtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Landtauschvertrags ohne Wertausgleich mit dem Landkreis Wittmund. BM Kösters erläutert: Es muss einen Landtausch mit dem Landkreis geben, damit die Rettungswache gebaut werden kann. Dazu wurde vor seiner Zeit ein Landtauschvertrag mit Wertausgleich erstellt, der jetzt unterzeichnet werden soll. Im Nachgang stellte sich heraus, dass ein Wertausgleich nicht vorgesehen sei. Die Verwaltung hat frühere Vorhaben (z.B. Schulgelände) geprüft, auch hier wurden keine Ausgleichszahlungen vorgenommen. Spiekeroog profitiert von der Rettungswache, somit müsste auch keine finanzielle Kompensation erfolgen. RV Redelfs ergänzt, dass es „Noordertün“ heißen muss. RM Klasing ergänzt: Der §6 Abs. 2 sollte überprüft werden. Regenwasser darf nicht ins Abwasser geleitet werden, sodass zwei Kanalrohre gebaut werden müssten. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertGemeinde und Landkreis Wittmund tauschen zwei Grundstücke nahe der Feuerwehr Spiekeroog, ohne dass eine Seite eine Ausgleichszahlung leistet. Die Flächen sind unterschiedlich groß: Die Gemeinde gibt 244 qm ab und erhält 118 qm zurück. Der Tausch ist Voraussetzung, damit sowohl die neue Rettungswache als auch ein geplantes gemeindliches Wohngebäude auf einheitlichen Baugrundstücken errichtet werden können. Der Rat soll den Bürgermeister zum Vertragsabschluss ermächtigen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Liegenschaften, Hoch- und Tiefbau), eingebracht von Bürgermeister Kösters. Der Rat soll den Bürgermeister abschließend zum Abschluss des notariellen Tauschvertrags ermächtigen — die Folgeberatung nach einem Grundsatzbeschluss vom Mai 2022.
Hintergrund
Der Rat hatte am 19. Mai 2022 bereits grundsätzlich einem Grundstückstausch zugestimmt. Damals ging die Verwaltung davon aus, dass die unterschiedlichen Grundstücksgrößen durch einen Wertausgleich ausgeglichen werden. Nun stellt sich heraus, dass der Landkreis einen Tausch ohne Ausgleichszahlung anstrebt. Die Verwaltung hält das für vertretbar, weil die neue Rettungswache der Daseinsvorsorge dient und die Gemeinde von ihr profitiert. Ein ähnlicher Verzicht auf Wertausgleich zugunsten des Landkreises erfolgte bereits im Zusammenhang mit der Schulträgerschaft 1989 und 2001.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Grundstückstausch ermöglicht den Bau der neuen Rettungswache und schafft gleichzeitig die Voraussetzung für ein geplantes gemeindliches Wohngebäude am selben Standort. Beide Projekte betreffen die gesamte Insel — die Rettungswache sichert die medizinische Versorgung, das Wohngebäude soll Wohnraum schaffen. Die Gemeinde verzichtet auf einen Wertausgleich für die größere abgegebene Fläche.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gemeinde gibt Flurstück 153/149 mit 244 qm ab und erhält Flurstück 153/147 mit 118 qm vom Landkreis zurück
- Der Tausch soll ohne Ausgleichszahlung für den Größenunterschied erfolgen
- Der Notarvertrag liegt unterschriftsreif vor
- Die Verwaltung begründet den Verzicht auf Ausgleich mit dem Nutzen der Rettungswache für die Inselgemeinde
- Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss des Vertrags ermächtigen
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/093/2022
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8201 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung empfiehlt, auf den Bau eines Wohngebäudes neben der geplanten neuen Rettungswache vorerst zu verzichten. Die Kostenschätzung liegt bei 1,8 Mio. Euro — zu hoch und finanziell für die Gemeinde nicht darstellbar. Zusätzlich würden Zeitdruck und Planungsrisiken entstehen, wenn der Baubeginn parallel zur Rettungswache im November 2022 angestrebt würde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das Wohnbauprojekt zurückzustellen, aber die Möglichkeit einer späteren Realisierung im Bebauungsplan offenzuhalten.
Für den Bau der neuen Rettungswache bei der Feuerwehr Spiekeroog sollen Grundstücksgrenzen zwischen Gemeinde und Landkreis Wittmund bereinigt werden. Die neue Wache liegt teils auf Gemeindeland, ein geplanter Anbau würde teils auf Landkreis-Grund liegen. Um ein einheitliches Baugrundstück zu schaffen, ist ein Landtausch mit Wertausgleich nötig. Der Rat soll den Bürgermeister zum Abschluss dieses Tauschvertrags bevollmächtigen.
Ein privater Bauherr will auf einem 733 m² großen Grundstück im Bereich des B-Plans „Dorf–Teil A
Die Gemeinde Spiekeroog soll gegenüber dem Landkreis Wittmund signalisieren, dass sie den Bau einer eigenen Rettungswache auf der Insel unterstützt. Das DRK Mittelhessen plant neben dem Feuerwehrgerätehaus eine Wache mit zwei Rettungswagen, einem Anhänger und Dauerwohnungen für hauptamtliche Kräfte. Die Gemeinde würde dafür Teile des Grundstücks verkaufen oder verpachten und auf ein bestehendes Pachtverhältnis verzichten. Der Rat soll die Verwaltung beauftragen, eine entsprechende Absichtserklärung abzugeben.