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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Beratung und Beschluss über die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. November 2017

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung. BM Piszczan betont, dass die Anregungen aus den Reihen des Rates umgesetzt wurden und die Regelungen erst in dem Fall ziehen sollen, falls die Mannschaftsstärke nicht mehr ausreichen sollte. RM Klasing schlägt einige redaktionelle Änderungen in der Satzung vor: § 11 wird ergänzt: „Mit dem Tage der Zustellung der Verfügung nach § 5 durch die Gemeinde wird der/die Pflichtige Pflichtfeuerwehrmann…“ In § 12 wird das vierte Wort in „Pflichtfeuerwehrmann“ geändert. In § 15 wird unter c) das Wort „und“ gestrichen, sowie unter d) „Gebrachen“ durch „Gebrechen“ und „verbietet“ durch „verbieten“ ersetzt. Abschließend wird in § 16 das Wort „Pflichtfeuerwehrmännern“ durch „Pflichtfeuerwehrmänner“ ersetzt. RM Schreiber möchte wissen, ob durch die Satzung die Gemeinde vermehrt Verdienstausfallzahlungen leisten muss. BM Piszczan erklärt, dass diese Möglichkeit bereits besteht, jedoch kaum in Beanspruchung genommen wird. RM Weibels möchte wissen, wie sich die aktuelle Situation darstellt. RM Warenski antwortet darauf, dass derzeit 34 Kameraden und Kameradinnen ihren Dienst leisten und man etwas entfernt von der kritischen Stärke liegt, die sich bei 22 Personen befindet. Der Rat verständigt sich mehrheitlich darauf, die Satzung mit den von RM Klasing eingebrachten Änderungen zu beschließen.

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
sehr hoch

Die Gemeinde Spiekeroog will eine Pflichtfeuerwehrsatzung einführen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz auch künftig sicherzustellen. Hintergrund ist ein drohender Personalrückgang bei der Freiwilligen Feuerwehr: Mehrere Kameraden scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt aus, und ein Ausgleich über freiwillige Neuzugänge erscheint unwahrscheinlich. Die Satzung ermöglicht es der Gemeinde, geeignete Personen zwischen 18 und 55 Jahren zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr heranzuziehen. Der Rat soll den Beschluss zur Einführung fassen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung und Beschlussfassung; gleichzeitig liegt ein ausgearbeiteter Satzungsentwurf als Anlage vor. Anlass ist ein Antrag mehrerer Ratsmitglieder.

Hintergrund

Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog ist als Stützpunktwehr organisiert und hatte zum Zeitpunkt der Vorlage 32 aktive Kameradinnen und Kameraden. Das niedersächsische Brandschutzgesetz verpflichtet die Gemeinde, die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Gerade in den Urlaubsquartalen (1. und 4. Quartal) steht oft nur die Mindestbesatzung zur Verfügung; müssen weitere Kräfte von außerhalb angefordert werden, erschwert die Insellage den Transport erheblich. Das niedersächsische Brandschutzgesetz lässt die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr ausdrücklich zu, wenn die freiwillige Stärke nicht ausreicht.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eine Pflichtfeuerwehr würde bedeuten, dass bestimmte Insulaner:innen zwischen 18 und 55 Jahren per gemeindlicher Verfügung zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden können. Die Verpflichtung dauert grundsätzlich zwei Jahre und kann verlängert werden. Für alle Bewohner:innen der Insel sichert die Satzung den Brandschutz und damit eine schnelle Notfallversorgung, die mangels Festlandanbindung nur aus eigenen Kräften gewährleistet werden kann.

Die wichtigsten Punkte

  • Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog droht in den kommenden Jahren unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststärke zu fallen
  • Die Pflichtfeuerwehr greift nur, wenn die Sollstärke der Freiwilligen Feuerwehr um bis zu 50 Prozent unterschritten ist
  • Verpflichtet werden können volljährige, diensttaugliche Personen bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
  • Der Pflichtdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre; Verdienstausfall wird auf Antrag erstattet
  • Der Rat soll beschließen, die Pflichtfeuerwehrsatzung in Kraft zu setzen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/107/2017
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
3 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (3)

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog1. November 2017, 21:04 UhrEntscheidungmehrheitlich

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