Beratung und Beschluss über die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 1. November 2017
Beschlossen — mehrheitlich
am 01. November 2017 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog beschließt die Einführung einer Pflichtfeuerwehrsatzung. BM Piszczan betont, dass die Anregungen aus den Reihen des Rates umgesetzt wurden und die Regelungen erst in dem Fall ziehen sollen, falls die Mannschaftsstärke nicht mehr ausreichen sollte. RM Klasing schlägt einige redaktionelle Änderungen in der Satzung vor: § 11 wird ergänzt: „Mit dem Tage der Zustellung der Verfügung nach § 5 durch die Gemeinde wird der/die Pflichtige Pflichtfeuerwehrmann…“ In § 12 wird das vierte Wort in „Pflichtfeuerwehrmann“ geändert. In § 15 wird unter c) das Wort „und“ gestrichen, sowie unter d) „Gebrachen“ durch „Gebrechen“ und „verbietet“ durch „verbieten“ ersetzt. Abschließend wird in § 16 das Wort „Pflichtfeuerwehrmännern“ durch „Pflichtfeuerwehrmänner“ ersetzt. RM Schreiber möchte wissen, ob durch die Satzung die Gemeinde vermehrt Verdienstausfallzahlungen leisten muss. BM Piszczan erklärt, dass diese Möglichkeit bereits besteht, jedoch kaum in Beanspruchung genommen wird. RM Weibels möchte wissen, wie sich die aktuelle Situation darstellt. RM Warenski antwortet darauf, dass derzeit 34 Kameraden und Kameradinnen ihren Dienst leisten und man etwas entfernt von der kritischen Stärke liegt, die sich bei 22 Personen befindet. Der Rat verständigt sich mehrheitlich darauf, die Satzung mit den von RM Klasing eingebrachten Änderungen zu beschließen.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog will eine Pflichtfeuerwehrsatzung einführen, um den gesetzlich vorgeschriebenen Brandschutz auch künftig sicherzustellen. Hintergrund ist ein drohender Personalrückgang bei der Freiwilligen Feuerwehr: Mehrere Kameraden scheiden in den kommenden Jahren altersbedingt aus, und ein Ausgleich über freiwillige Neuzugänge erscheint unwahrscheinlich. Die Satzung ermöglicht es der Gemeinde, geeignete Personen zwischen 18 und 55 Jahren zum Dienst in einer Pflichtfeuerwehr heranzuziehen. Der Rat soll den Beschluss zur Einführung fassen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zur Erstberatung und Beschlussfassung; gleichzeitig liegt ein ausgearbeiteter Satzungsentwurf als Anlage vor. Anlass ist ein Antrag mehrerer Ratsmitglieder.
Hintergrund
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog ist als Stützpunktwehr organisiert und hatte zum Zeitpunkt der Vorlage 32 aktive Kameradinnen und Kameraden. Das niedersächsische Brandschutzgesetz verpflichtet die Gemeinde, die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Gerade in den Urlaubsquartalen (1. und 4. Quartal) steht oft nur die Mindestbesatzung zur Verfügung; müssen weitere Kräfte von außerhalb angefordert werden, erschwert die Insellage den Transport erheblich. Das niedersächsische Brandschutzgesetz lässt die Einrichtung einer Pflichtfeuerwehr ausdrücklich zu, wenn die freiwillige Stärke nicht ausreicht.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Eine Pflichtfeuerwehr würde bedeuten, dass bestimmte Insulaner:innen zwischen 18 und 55 Jahren per gemeindlicher Verfügung zum Feuerwehrdienst verpflichtet werden können. Die Verpflichtung dauert grundsätzlich zwei Jahre und kann verlängert werden. Für alle Bewohner:innen der Insel sichert die Satzung den Brandschutz und damit eine schnelle Notfallversorgung, die mangels Festlandanbindung nur aus eigenen Kräften gewährleistet werden kann.
Die wichtigsten Punkte
- Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog droht in den kommenden Jahren unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindeststärke zu fallen
- Die Pflichtfeuerwehr greift nur, wenn die Sollstärke der Freiwilligen Feuerwehr um bis zu 50 Prozent unterschritten ist
- Verpflichtet werden können volljährige, diensttaugliche Personen bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
- Der Pflichtdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre; Verdienstausfall wird auf Antrag erstattet
- Der Rat soll beschließen, die Pflichtfeuerwehrsatzung in Kraft zu setzen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/107/2017
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 3 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (3)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8101 kB
- 📄öffentlich Entwurf PflichtfeuerwehrsatzungPDF; CHARSET=UTF-828 kB
- 📄öffentlich FeuerwehrverordnungPDF; CHARSET=UTF-8347 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog gibt sich eine neue Satzung für die Freiwillige Feuerwehr, die Dienstabläufe, Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit mit Verwaltung und Rat verbindlich regelt. Sie ersetzt die alte Feuerwehrsatzung von 1981. Der Satzungstext wurde mit Polizeidirektion Osnabrück und Landkreis Wittmund abgestimmt. Der Rat soll die Satzung zum 1. November 2018 in Kraft setzen.
Die Gemeinde berät über eine Ausnahme von der Spiekerooger Lärmschutzverordnung (SpiLärmSchVO) für die Rettungswache. Ausnahmen nach § 11 SpiLärmSchVO ermöglichen es, unter bestimmten Voraussetzungen von den Lärmschutzregeln abzuweichen. Ein Beschluss soll gefasst werden.
Der Rat soll eine Aufhebungssatzung für den Hafen-Tarif Spiekeroog beschließen. Damit würde die bisher geltende Satzung, die Gebühren oder Entgelte im Hafen Spiekeroog regelt, formal außer Kraft gesetzt. Ein Nachfolgereglement ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Die Freiwillige Feuerwehr Spiekeroog kann den Brandschutz auf der Insel mit dem aktuellen Personal nicht vollständig gewährleisten. Gemeindebrandmeister Keil hat Gemeinderat und Verwaltung am 29. November 2016 darüber informiert und fordert, dass die Gemeinde aktiv für die Feuerwehr wirbt und sie attraktiver gestaltet. Im Notfall werden Einsatzkräfte aus Esens und Neuharlingersiel per Rettungsboot oder Hubschrauber zur Insel verlegt. Die Vorlage dokumentiert das Gesprächsprotokoll ohne konkreten Beschlussvorschlag.