Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog
Tagesordnung
- Ö 1·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussEröffnung der Sitzung
- Ö 2·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der anwesenden Ausschussmitglieder
- Ö 3·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Beschlussfähigkeit
- Ö 4·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussFeststellung der Tagesordnung und der dazu vorliegenden Anträge
- Ö 5·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussBeschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung
- Ö 6·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussGenehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom 23.11.2017 und vom 24.05.2018
- Ö 7·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 UhrBeschluss01/035/2018·Sitzungsvorlage
Ein privater Eigentümer will an einem Ferienwohnungsgebäude mit zehn Einheiten den bestehenden Windfang durch eine inseltypische Veranda ersetzen und einen neuen Geräte- und Abstellschuppen errichten. Die Verwaltung hat geprüft, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Baugestaltungssatzung entspricht. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
- Ö 8·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein Beschluss01/040/2018·Informationsvorlage
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ersetzt sein altes, sanierungsbedürftiges Dienstwohngebäude auf Spiekeroog durch einen Neubau. Das Gebäude dient dem Betriebshofleiter als Dienstwohnung, damit dieser seinen Hauptwohnsitz auf der Insel hat. Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung bereits im Juni 2017 erteilt. Da das Land Niedersachsen Bauherr ist, liegt die bauaufsichtliche Zuständigkeit nicht beim Landkreis Wittmund, sondern bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes.
- Ö 9·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhreinstimmig01/041/2018·Sitzungsvorlage
Ein privater Bauherr beantragt den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Gastronomie und drei Ferienwohnungen auf einem bisher unbebauten 810-Quadratmeter-Grundstück im Bereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A". Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und ihn im Wesentlichen für zulässig befunden. Einziger Haken: Der Antrag enthält keine Dauerwohnung, die bei dieser Ferienwohnungsgröße vorgeschrieben ist. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen nur zu erteilen, wenn eine der drei Ferienwohnungen verbindlich als Dauerwohnung mit mindestens 42,49 Quadratmetern ausgewiesen wird.
- Ö 10·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussNachtrag: 11.06.2018 Sachstand B-Plan Dorf Teil A
- Ö 11·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussAnfragen und Anregungen
- Ö 12·Öffentlicher Teil: Beginn 20:00 Uhrkein BeschlussSchließung der öffentlichen Sitzung und Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung