Errichtung einer inseltypischen Veranda und eines Geräte- u. Abstellschuppens
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass in der damaligen Sitzung des Bauausschusses keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, da noch einige Nachfragen zu klären waren. Die Sachbearbeiterin Frau Brandt hat den Ratsmitgliedern dazu einen Vermerk übermittelt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein Eigentümer eines Gebäudes mit zehn Ferienwohnungen beantragt den Umbau seines Windfangs zu einer inseltypischen Veranda sowie die Errichtung eines Geräte- und Abstellschuppens. Das Vorhaben entspricht nach Prüfung der Verwaltung den Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Baugenehmigung erteilen.
Einordnung
Bauantrag eines privaten Eigentümers für ein Bestandsgebäude mit zehn Ferienwohnungen, der zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten wird.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und fällt zugleich in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzungen I und II sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur. Inseltypische Veranden sind im Bebauungsplan als eigene Baukategorie geregelt und dürfen maximal 40 Quadratmeter Grundfläche haben. Der geplante Schuppen mit 15,60 Quadratmetern gilt baurechtlich als verfahrensfreie Baumaßnahme, braucht jedoch die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Bauvorhaben betrifft ein einzelnes privates Feriengebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Es zeigt jedoch, wie die Gemeinde die gestalterischen Vorgaben für inseltypische Bauelemente in der Praxis anwendet.
Die wichtigsten Punkte
- Der bestehende Windfang soll durch eine inseltypische Veranda mit 37,91 Quadratmetern ersetzt werden
- Ein neuer Geräte- und Abstellschuppen mit 15,60 Quadratmetern soll als Nebenanlage hinzukommen
- Alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung I sind nach Verwaltungsprüfung erfüllt
- Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. August 2026
- Original
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Anlagen (1)
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Verwaltung empfiehlt, den geplanten zwei Veranden und dem Windfang an einem bestehenden Ferienwohngebäude zuzustimmen, die zwei Balkonanlagen jedoch abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A und im Bereich der Erhaltungssatzung. Die Veranden erfüllen alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung, die Balkone hingegen gelten nicht als untergeordnete Baumaßnahme, weil das Gebäude bereits mehrere Balkone besitzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen für die Veranden zu erteilen und für die Balkonanlagen zu verweigern.
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Restaurant in drei Ferienwohnungen, ein Büro und einen Rezeptionsbereich umzubauen. Eine der Ferienwohnungen soll zusätzlich eine kleine Veranda erhalten. Das Vorhaben ist nach Einschätzung der Verwaltung mit dem Bebauungsplan Dorf Teil A vereinbar. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch mit der Auflage, die Veranda an die Baugestaltungssatzung anzupassen.
Ein privater Bauantrag sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes und den Neubau von zwei Baukörpern mit drei Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung vor. Das Grundstück mit 630 m² liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf Teil A sowie der Erhaltungssatzung. Die Verwaltung prüfte alle Maße, Abstände und Gestaltungsvorgaben und stellt fest, dass das Vorhaben weitgehend zulässig ist. Der Beschlussvorschlag sieht das gemeindliche Einvernehmen unter zwei Bedingungen vor: Die Veranda an Haus III erhält keine Tür, und die Dauerwohnung wird in der Baugenehmigung eindeutig nach Lage und Größe festgelegt.