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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung einer inseltypischen Veranda und eines Geräte- u. Abstellschuppens

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass in der damaligen Sitzung des Bauausschusses keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, da noch einige Nachfragen zu klären waren. Die Sachbearbeiterin Frau Brandt hat den Ratsmitgliedern dazu einen Vermerk übermittelt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Eigentümer will an einem Ferienwohnungsgebäude mit zehn Einheiten den bestehenden Windfang durch eine inseltypische Veranda ersetzen und einen neuen Geräte- und Abstellschuppen errichten. Die Verwaltung hat geprüft, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Baugestaltungssatzung entspricht. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem privaten Bauantrag — Errichtung einer Veranda und eines Geräteschuppens an einem bestehenden Ferienwohnungsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A

Hintergrund

: „. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, damit die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Bauantrag betrifft ein einzelnes Privatgrundstück mit Ferienwohnungen und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Die Veranda muss die inseltypischen Gestaltungsvorgaben erfüllen, was das Ortsbild direkt berührt. Im Übrigen ist dies eine baurechtliche Routineentscheidung.

Die wichtigsten Punkte

  • Der bestehende Windfang wird rückgebaut und durch eine inseltypische Veranda mit 37,91 m² ersetzt
  • Ein neuer Geräte- und Abstellschuppen mit 15,60 m² ersetzt den vorhandenen Schuppen
  • Das Grundstück (893 m²) liegt im Bebauungsplan-Gebiet „Dorf–Teil A
  • /> Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen
  • Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung I (Mauerwerk, Glasflächen, Pultdach) sind laut Prüfung der Verwaltung erfüllt
  • Das Grundstück fällt zusätzlich unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde, die eine gesonderte Genehmigung erfordert

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/035/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2018, 20:00 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 20:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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