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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Errichtung einer inseltypischen Veranda und eines Geräte- u. Abstellschuppens

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass in der damaligen Sitzung des Bauausschusses keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, da noch einige Nachfragen zu klären waren. Die Sachbearbeiterin Frau Brandt hat den Ratsmitgliedern dazu einen Vermerk übermittelt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Eigentümer eines Gebäudes mit zehn Ferienwohnungen beantragt den Umbau seines Windfangs zu einer inseltypischen Veranda sowie die Errichtung eines Geräte- und Abstellschuppens. Das Vorhaben entspricht nach Prüfung der Verwaltung den Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung. Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zur Baugenehmigung erteilen.

Einordnung

Bauantrag eines privaten Eigentümers für ein Bestandsgebäude mit zehn Ferienwohnungen, der zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat beraten wird.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Sonstigen Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und fällt zugleich in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzungen I und II sowie der gemeindlichen Erhaltungssatzung zur Bevölkerungsstruktur. Inseltypische Veranden sind im Bebauungsplan als eigene Baukategorie geregelt und dürfen maximal 40 Quadratmeter Grundfläche haben. Der geplante Schuppen mit 15,60 Quadratmetern gilt baurechtlich als verfahrensfreie Baumaßnahme, braucht jedoch die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Bauvorhaben betrifft ein einzelnes privates Feriengebäude und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Es zeigt jedoch, wie die Gemeinde die gestalterischen Vorgaben für inseltypische Bauelemente in der Praxis anwendet.

Die wichtigsten Punkte

  • Der bestehende Windfang soll durch eine inseltypische Veranda mit 37,91 Quadratmetern ersetzt werden
  • Ein neuer Geräte- und Abstellschuppen mit 15,60 Quadratmetern soll als Nebenanlage hinzukommen
  • Alle Vorgaben des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung I sind nach Verwaltungsprüfung erfüllt
  • Die Verwaltung empfiehlt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/035/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8216 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2018, 22:00 UhrVorberatungBeschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 22:02 UhrEntscheidungeinstimmig

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