Errichtung einer inseltypischen Veranda und eines Geräte- u. Abstellschuppens
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018
Beschlossen — einstimmig
am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen nach § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Satz 1, Nr. 2, Nr. 1 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erklärt, dass in der damaligen Sitzung des Bauausschusses keine Beschlussempfehlung abgegeben wurde, da noch einige Nachfragen zu klären waren. Die Sachbearbeiterin Frau Brandt hat den Ratsmitgliedern dazu einen Vermerk übermittelt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Eigentümer will an einem Ferienwohnungsgebäude mit zehn Einheiten den bestehenden Windfang durch eine inseltypische Veranda ersetzen und einen neuen Geräte- und Abstellschuppen errichten. Die Verwaltung hat geprüft, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie der Baugestaltungssatzung entspricht. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zu einem privaten Bauantrag — Errichtung einer Veranda und eines Geräteschuppens an einem bestehenden Ferienwohnungsgebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dorf–Teil A
Hintergrund
: „. Die Gemeinde muss ihr Einvernehmen erteilen, damit die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wittmund die Baugenehmigung ausstellen kann.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Bauantrag betrifft ein einzelnes Privatgrundstück mit Ferienwohnungen und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Inselalltag der Bewohner:innen. Die Veranda muss die inseltypischen Gestaltungsvorgaben erfüllen, was das Ortsbild direkt berührt. Im Übrigen ist dies eine baurechtliche Routineentscheidung.
Die wichtigsten Punkte
- Der bestehende Windfang wird rückgebaut und durch eine inseltypische Veranda mit 37,91 m² ersetzt
- Ein neuer Geräte- und Abstellschuppen mit 15,60 m² ersetzt den vorhandenen Schuppen
- Das Grundstück (893 m²) liegt im Bebauungsplan-Gebiet „Dorf–Teil A
- /> Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen
- Alle Vorgaben der Baugestaltungssatzung I (Mauerwerk, Glasflächen, Pultdach) sind laut Prüfung der Verwaltung erfüllt
- Das Grundstück fällt zusätzlich unter die Erhaltungssatzung der Gemeinde, die eine gesonderte Genehmigung erfordert
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/035/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8216 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Am Noorderpad 5 soll ein Neubau mit einer Gastronomiefläche, einer Dauerwohnung und vier Ferienwohnungen entstehen. Dafür wird das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch benötigt. Die Verwaltung hat geprüft, ob das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung entspricht — und kommt zu dem Ergebnis, dass dies der Fall ist. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen.
An einem bestehenden Wohngebäude mit Ferienwohnungen sollen rückseitig zwei Veranden und ein Windfang angebaut werden. Die Verwaltung prüft vorab — per Bauvoranfrage — ob das Vorhaben grundsätzlich nach Bebauungsplan zulässig ist. Die Gesamtgrundfläche der Veranden beträgt 30,80 m² bei einer Brutto-Grundfläche von 38,64 m², beides liegt unter dem zulässigen Maximum von 40 m². Die Verwaltung schlägt vor zu beschließen, dass das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.
Ein bestehendes Wohnhaus mit sieben Wohnungen soll um zwei Veranden für zwei Ferienwohnungen erweitert werden. Die Verwaltung hat den Bauvorbescheid geprüft und kommt zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans, der Baugestaltungssatzung und der Erhaltungssatzung entspricht. Es liegen keine Versagungsgründe vor. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Ein privater Bauherr beantragt den Anbau einer inseltypischen Veranda an ein bestehendes Wohngebäude mit Ferienwohnungen und einer Dauerwohnung. Die Veranda soll das Erdgeschoss-Wohnzimmer erweitern und hat eine Grundfläche von rund 30 Quadratmetern. Alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung sind laut Vorlage erfüllt. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.