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Spiekeroog-Radar
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Informationsvorlage
Information aus der Verwaltung an die Politik — kein Beschluss vorgesehen.

Neubau des NLWKN-Dienstgebäudes

Stand der Beratung

Zur Kenntnis genommen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 5. Juli 2018

Beschluss

Zur Kenntnis genommen

am 05. Juli 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ersetzt sein altes, sanierungsbedürftiges Dienstwohngebäude auf Spiekeroog durch einen Neubau. Das Gebäude dient dem Betriebshofleiter als Dienstwohnung, damit dieser seinen Hauptwohnsitz auf der Insel hat. Die Gemeinde hat ihr Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung bereits im Juni 2017 erteilt. Da das Land Niedersachsen Bauherr ist, liegt die bauaufsichtliche Zuständigkeit nicht beim Landkreis Wittmund, sondern bei der obersten Bauaufsichtsbehörde des Landes.

Einordnung

Informationsvorlage der Verwaltung, eingebracht von Desiree Brandt, zur Kenntnis für Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Das Vorhaben ist ein Landesbauvorhaben des NLWKN; die Gemeinde wurde lediglich gehört und hat bereits zugestimmt.

Hintergrund

Der NLWKN betreibt auf Spiekeroog einen Betriebshof und ist als Träger der Deicherhaltung gesetzlich verpflichtet, für die Deichverteidigung vorzusorgen. Dafür ist der feste Wohnsitz des Betriebshofleiters auf der Insel erforderlich. Ein Bauvorbescheid-Antrag wurde bereits 2015 gestellt; das gemeindliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung wurde am 6. Juni 2017 erteilt. Weil das Land Niedersachsen Bauherr ist, ersetzt nach § 74 NBauO die Zustimmung der obersten Landesbauaufsichtsbehörde die sonst übliche Baugenehmigung durch den Landkreis.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft unmittelbar nur den NLWKN und seinen Betriebshofleiter als künftigen Bewohner der Dienstwohnung. Für die übrige Inselbevölkerung hat der Neubau keine direkte Auswirkung; mittelbar sichert der feste Wohnsitz des Betriebshofleiters die Deichverteidigung auf Spiekeroog. Die Gemeinde hatte kein formales Genehmigungsrecht, wurde aber nach Erhaltungssatzung und Bauordnung angehört.

Die wichtigsten Punkte

  • Der NLWKN ersetzt ein altes, sanierungsbedürftiges Dienstwohngebäude durch einen Neubau auf demselben Grundstück im Außenbereich der Insel
  • Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der gemeindlichen Erhaltungssatzung, die eine Genehmigung der Gemeinde erfordert
  • Die Gemeinde erteilte das städtebauliche Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung bereits am 6. Juni 2017
  • Da das Land Niedersachsen Bauherr ist, ist der Landkreis Wittmund nicht Baugenehmigungsbehörde — die Zustimmung liegt bei der obersten Landesbauaufsicht
  • Der Abriss des alten Dienstgebäudes ist nach NBauO verfahrensfrei, bedarf also keiner eigenen Genehmigung

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/040/2018
Typ
ℹ️ Informationsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. Juni 2018, 20:00 UhrKenntnisnahmekein Beschluss
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog5. Juli 2018, 20:02 UhrKenntnisnahmezur Kenntnis genommen

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Neubau des NLWKN-Dienstgebäudes — Spiekeroog-Radar