2. Änderung zum Tarif für den Hafen Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013
Beschlossen — einstimmig
am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
2. Änderung zum Tarif für den Hafen Spiekeroog Die Tarif für den Hafen Spiekeroog vom 08.12.2010 (Bundesanzeiger Nr. 194, S. 4289 vom 22.12.2010), zuletzt geändert am 21.06.2012 (Bundesanzeiger vom 17.07.2012, www.bundesanzeiger.de ) wird zum 01.01.2014 wie folgt ergänzt: § 5 Befreiungen f) Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, die über einen Pachtvertrag für einen festen Liegeplatz mit dem Hafenbetreiber und über eigene landseitige Versorgung mit Strom und Wasser verfügen (d.h. nicht über die öffentlich zugänglichen Hafeneinrichtungen) und die nicht öfter als maximal zweimal jährlich den Liegeplatz verlassen. RV Bücking erläutert die Vorlage und es kommt ohne weiteren Beratungsbedarf zur Abstimmung.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Hafentarif Spiekeroog wird um eine Befreiungsregelung für dauerhaft liegende Schiffe ergänzt. Hintergrund ist der Verkauf der Spiekeroog III und die geplante Nutzung eines Teils der Hafenwasserfläche als Gastronomieschiff. Bisher fehlt in der Hafensatzung eine Regelung für solche Dauerliegeplätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den neuen Paragrafen 5 lit. f zum 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch Bereich Seifert, zur Änderung des geltenden Hafentarifs. Der Verwaltungsausschuss berät die Vorlage vor, der Rat der Gemeinde beschließt abschließend.
Hintergrund
Rat und Gesellschafterversammlung der Nordseebad Spiekeroog GmbH haben den Verkauf des Fahrgastschiffes Spiekeroog III und die Verpachtung einer Hafenwasserfläche für ein Gastronomieschiff bereits beschlossen. Der geltende Hafentarif vom 8. Dezember 2010, zuletzt geändert am 21. Juni 2012, enthält keine Regelung für Schiffe, die dauerhaft im Hafen liegen. Diese Lücke soll die 2. Änderung schließen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Änderung betrifft in erster Linie den Betrieb des künftigen Gastronomieschiffs im Hafen und ist überwiegend eine hafenrechtliche Formalität. Für Insulaner:innen und Gäste könnte das Gastronomieschiff als neues Angebot im Hafen sichtbar werden. Unmittelbare Auswirkungen auf Gebühren oder den Alltag der Inselbewohner:innen ergeben sich aus dieser Tarifänderung nicht.
Die wichtigsten Punkte
- Der Hafentarif erhält einen neuen Befreiungstatbestand unter Paragraf 5 lit. f
- Befreit sind Schiffe mit Pachtvertrag und eigener Strom- und Wasserversorgung, die den Liegeplatz höchstens zweimal jährlich verlassen
- Anlass ist die geplante Nutzung der ehemaligen Spiekeroog III als Gastronomieschiff im Hafen
- Die Änderung soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten
- Der Rat beschließt in seiner Sitzung am 23. Mai 2013
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0044/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-878 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die alte Hafentarifsatzung der Gemeinde Spiekeroog wird aufgehoben, damit die Nordseebad Spiekeroog GmbH eine neue Nutzungs- und Entgeltordnung für den Hafen erlassen kann. Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2010 und wurde zuletzt 2013 geändert. Die Aufhebung tritt zum 31. Januar 2015 in Kraft. Der Rat soll die Aufhebungssatzung beschließen.
Der Rat soll eine Gebührensatzung für die gemeindlichen Inselmobis beschließen — elektrische Kleinstfahrzeuge (Golf Caddys), die mobilitätseingeschränkte Menschen auf der autofreien Insel befördern. Die Satzung regelt, wer zahlt, wie viel und wie das Geld abgerechnet wird. Sie tritt zum 1. April 2023 in Kraft.
Die Gemeinde Spiekeroog wandelt die bisherige Satzung zum Hafentarif in eine Nutzungs- und Entgeltordnung für den Hafen Spiekeroog um und passt deren Inhalt an. Die neue Ordnung soll ab 2015 gelten. Der Rat soll im Dezember 2014 darüber beschließen.
Die Gemeinde will ein Beratungsunternehmen beauftragen, den Gäste- bzw. Kurbeitrag neu zu berechnen. Anlass ist ein geplanter Umbau des Außenbereichs am Gäste- und Kurzentrum mit einer neuen Minigolfanlage, der jährliche Mehrkosten verursacht. Diese Mehrkosten dürfen auf den Gästebeitrag umgelegt werden, weshalb eine Neukalkulation nötig ist. Der Rat soll einer überplanmäßigen Ausgabe von 9.401 Euro für die Beauftragung der K+W Wirtschaftsberatungs GmbH in Kiel zustimmen.