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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

2. Änderung zum Tarif für den Hafen Spiekeroog

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

2. Änderung zum Tarif für den Hafen Spiekeroog Die Tarif für den Hafen Spiekeroog vom 08.12.2010 (Bundesanzeiger Nr. 194, S. 4289 vom 22.12.2010), zuletzt geändert am 21.06.2012 (Bundesanzeiger vom 17.07.2012, www.bundesanzeiger.de ) wird zum 01.01.2014 wie folgt ergänzt: § 5 Befreiungen f) Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, die über einen Pachtvertrag für einen festen Liegeplatz mit dem Hafenbetreiber und über eigene landseitige Versorgung mit Strom und Wasser verfügen (d.h. nicht über die öffentlich zugänglichen Hafeneinrichtungen) und die nicht öfter als maximal zweimal jährlich den Liegeplatz verlassen. RV Bücking erläutert die Vorlage und es kommt ohne weiteren Beratungsbedarf zur Abstimmung.

9Ja

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Der Hafentarif Spiekeroog wird um eine Befreiungsregelung für dauerhaft liegende Schiffe ergänzt. Hintergrund ist der Verkauf der Spiekeroog III und die geplante Nutzung eines Teils der Hafenwasserfläche als Gastronomieschiff. Bisher fehlt in der Hafensatzung eine Regelung für solche Dauerliegeplätze. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den neuen Paragrafen 5 lit. f zum 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht durch Bereich Seifert, zur Änderung des geltenden Hafentarifs. Der Verwaltungsausschuss berät die Vorlage vor, der Rat der Gemeinde beschließt abschließend.

Hintergrund

Rat und Gesellschafterversammlung der Nordseebad Spiekeroog GmbH haben den Verkauf des Fahrgastschiffes Spiekeroog III und die Verpachtung einer Hafenwasserfläche für ein Gastronomieschiff bereits beschlossen. Der geltende Hafentarif vom 8. Dezember 2010, zuletzt geändert am 21. Juni 2012, enthält keine Regelung für Schiffe, die dauerhaft im Hafen liegen. Diese Lücke soll die 2. Änderung schließen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Änderung betrifft in erster Linie den Betrieb des künftigen Gastronomieschiffs im Hafen und ist überwiegend eine hafenrechtliche Formalität. Für Insulaner:innen und Gäste könnte das Gastronomieschiff als neues Angebot im Hafen sichtbar werden. Unmittelbare Auswirkungen auf Gebühren oder den Alltag der Inselbewohner:innen ergeben sich aus dieser Tarifänderung nicht.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Hafentarif erhält einen neuen Befreiungstatbestand unter Paragraf 5 lit. f
  • Befreit sind Schiffe mit Pachtvertrag und eigener Strom- und Wasserversorgung, die den Liegeplatz höchstens zweimal jährlich verlassen
  • Anlass ist die geplante Nutzung der ehemaligen Spiekeroog III als Gastronomieschiff im Hafen
  • Die Änderung soll zum 1. Januar 2014 in Kraft treten
  • Der Rat beschließt in seiner Sitzung am 23. Mai 2013

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
0044/2013
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-878 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog23. Mai 2013, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig9:0:0

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