2. Änderung zum Tarif für den Hafen Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. Mai 2013
Beschlossen — einstimmig
am 23. Mai 2013 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
2. Änderung zum Tarif für den Hafen Spiekeroog Die Tarif für den Hafen Spiekeroog vom 08.12.2010 (Bundesanzeiger Nr. 194, S. 4289 vom 22.12.2010), zuletzt geändert am 21.06.2012 (Bundesanzeiger vom 17.07.2012, www.bundesanzeiger.de ) wird zum 01.01.2014 wie folgt ergänzt: § 5 Befreiungen f) Wasserfahrzeuge und Schwimmkörper, die über einen Pachtvertrag für einen festen Liegeplatz mit dem Hafenbetreiber und über eigene landseitige Versorgung mit Strom und Wasser verfügen (d.h. nicht über die öffentlich zugänglichen Hafeneinrichtungen) und die nicht öfter als maximal zweimal jährlich den Liegeplatz verlassen. RV Bücking erläutert die Vorlage und es kommt ohne weiteren Beratungsbedarf zur Abstimmung.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert zum zweiten Mal die Gebührentarife für den Hafen Spiekeroog. Über Inhalt und Ausmaß der Änderungen liegen keine weiteren Angaben vor, da nur der Vorlagentitel bekannt ist.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur zweiten Änderung der Hafen-Gebührenordnung, eingebracht vermutlich von der Gemeindeverwaltung Spiekeroog. Es handelt sich um eine Sitzungsvorlage aus dem Jahr 2013.
Hintergrund
Dem Titel nach handelt es sich um die zweite Anpassung des geltenden Hafentarifs — es gab also bereits mindestens eine frühere Änderung. Welche Ausgangstarife zugrunde liegen und was konkret geändert werden soll, ist ohne das zugehörige PDF nicht erkennbar.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hafengebühren betreffen in erster Linie Bootsbesitzer:innen und gewerbliche Nutzer:innen des Hafens Spiekeroog. Für den allgemeinen Inselalltag sind sie weniger direkt spürbar, können aber die Kosten für An- und Abreise oder Versorgungslieferungen beeinflussen. Konkrete Auswirkungen lassen sich ohne die Vorlagendetails nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Es wird eine zweite Änderung des Gebührentarifs für den Hafen Spiekeroog vorgeschlagen
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2013 und trägt die Nummer 0044/2013
- Inhalt und Ausmaß der Tarifänderung sind ohne das PDF nicht bekannt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 0044/2013
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die bisherige Hafentarif-Satzung für den Hafen Spiekeroog soll in eine Nutzungs- und Entgeltordnung umgewandelt werden. Gleichzeitig wird der Inhalt inhaltlich angepasst. Der Rat soll darüber beraten und beschließen.
Der Rat soll eine Aufhebungssatzung für den Hafen-Tarif Spiekeroog beschließen. Damit würde die bisher geltende Satzung, die Gebühren oder Entgelte im Hafen Spiekeroog regelt, formal außer Kraft gesetzt. Ein Nachfolgereglement ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Die Gemeinde Spiekeroog passt die Finanzierungsstruktur des Kurbeitrags an. Ab dem 1. Januar 2017 sollen 45,16 % des Gesamtaufwands durch Kurbeiträge gedeckt werden — bisher waren es 49,6 %. Der Anteil durch sonstige Entgelte und Gebühren einschließlich Kurmittelleistungen steigt auf 47,87 %. Der Rat soll die geänderte Satzung beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog berät über eine Neufassung ihrer Zweitwohnungssteuersatzung. Der Rat soll beschließen, ob und in welcher Form die Satzung geändert wird. Details zu Steuersätzen oder Anlass der Änderung lagen nicht vor.