Beschluss Aufhebungssatzung - Tarif für den Hafen Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat der Gemeinde Spiekeroog soll eine Aufhebungssatzung für den Hafen-Tarif beschließen. Eine bestehende Satzung, die den Tarif für den Hafen Spiekeroog regelt, würde damit außer Kraft gesetzt. Ob eine Nachfolgesatzung oder eine neue Gebührenordnung geplant ist, geht aus dem Titel nicht hervor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage aus dem Jahr 2015, die den Gemeinderat zur Beschlussfassung über die Aufhebung einer bestehenden Satzung zum Hafen-Tarif auffordert.
Hintergrund
Für den Hafen Spiekeroog gilt eine satzungsrechtlich festgelegte Gebührenordnung. Diese soll offenbar durch eine Aufhebungssatzung formal außer Kraft gesetzt werden. Gründe und Vorgeschichte (z.B. Neuordnung der Hafengebühren oder Übergang der Zuständigkeit) sind aus dem Titel allein nicht erkennbar. Es lag kein PDF vor, sodass keine weiteren Details bekannt sind.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hafengebühren betreffen insbesondere Fährpassagiere, Bootsbesitzer:innen und den Warenverkehr mit der Insel. Ob die Aufhebung zu neuen Tarifen, einer Gebührenerhöhung oder -senkung führt, lässt sich ohne das zugehörige Dokument nicht beurteilen.
Die wichtigsten Punkte
- Eine bestehende Satzung zum Hafen-Tarif Spiekeroog soll durch Beschluss aufgehoben werden
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2015 (Vorlagennummer 01/007/2015)
- Ob eine Nachfolgesatzung gleichzeitig beschlossen werden soll, ist aus dem Titel nicht ersichtlich
- Es lag kein PDF vor, sodass Hintergrund und Begründung nicht bekannt sind
Stand 30. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/007/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 30. Mai 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
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