Beschluss Aufhebungssatzung - Tarif für den Hafen Spiekeroog
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. Januar 2015
Beschlossen — einstimmig
am 22. Januar 2015 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Aufhebungssatzung zur Satzung Tarif für den Hafen Spiekeroog Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 22.01.2015 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: I. Der Tarif für den Hafen Spiekeroog vom 08.12.2010 (Bundesanzeiger Nr. 194, S. 4289 vom 22.12.2010), zuletzt geändert am 23.05.2013 (Bundesanzeiger vom 26.06.2013, www.bundesanzeiger.de ) wird aufgehoben. II. Die Aufhebungssatzung tritt zum 28.02.2015 in Kraft. Spiekeroog, den 23.01.2015 Piszczan (L. S.) Bürgermeister Der Rat beschließt die o.g. Aufhebungssatzung. RV Bücking fasst kurz die wichtigsten Punkte zusammen. Es soll ein Lageplan als fester Bestandteil zum Tarif hinzugefügt werden. Außerdem muss das Aufhebungsdatum auf den 28.02.2015 geändert werden da der neue Tarif am 01.03.2015 in Kraft treten soll. RM Germis weist darauf hin, dass auch der Betonsteg zum Hafengebiet gehört. Dieses wurde bereits berücksichtigt.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Rat soll eine Aufhebungssatzung für den Hafen-Tarif Spiekeroog beschließen. Damit würde die bisher geltende Satzung, die Gebühren oder Entgelte im Hafen Spiekeroog regelt, formal außer Kraft gesetzt. Ein Nachfolgereglement ist aus dem Titel nicht erkennbar.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Spiekeroog. Gegenstand ist die förmliche Aufhebung einer bestehenden Satzung über Hafentarife.
Hintergrund
Nur der Titel der Vorlage lag vor, kein PDF-Dokument. Es ist daher nicht bekannt, welche konkrete Satzung aufgehoben werden soll, seit wann sie gilt und aus welchem Anlass die Aufhebung erfolgt. Möglicherweise wird sie durch eine neue Tarifsatzung ersetzt, was sich aus dem Titel allein nicht erschließt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Hafentarife betreffen alle, die mit Booten den Hafen Spiekeroog nutzen — Einheimische wie Gäste. Ohne PDF lässt sich nicht sagen, ob die Aufhebung zu höheren, niedrigeren oder unveränderten Gebühren führt. Für Insulaner:innen, die auf den Hafen angewiesen sind, könnte eine Tarifänderung direkte Auswirkungen haben.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll eine bestehende Satzung über Hafentarife in Spiekeroog förmlich aufheben
- Ob eine Nachfolgeregelung beschlossen wird, geht aus dem Titel allein nicht hervor
- Es lag kein PDF vor, daher sind Gründe und Details der Aufhebung unbekannt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/007/2015
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die bisherige Hafentarif-Satzung für den Hafen Spiekeroog soll in eine Nutzungs- und Entgeltordnung umgewandelt werden. Gleichzeitig wird der Inhalt inhaltlich angepasst. Der Rat soll darüber beraten und beschließen.
Die Gemeinde Spiekeroog will ihre Verwaltungskostensatzung aktualisieren und die darin festgelegten Gebühren anpassen. Dem Rat lagen der gültige Satzungstext, ein neuer Entwurf mit farblich markierten Änderungen sowie eine nichtöffentliche Erläuterung zu den Kostensteigerungen vor. In dieser Sitzung sollte der Rat kein abschließendes Beschluss fassen, sondern der Verwaltung ein Meinungsbild zur Höhe der Gebührenanpassungen geben.
Die Gemeinde Spiekeroog soll die Satzung für den Kindergarten Spiekeroog neu fassen. Der Rat berät und beschließt über die aktualisierte Fassung der Satzung. Der genaue Inhalt der Neufassung ist mangels Vorlage nicht bekannt.
Die Gemeinde will die seit Jahren schlecht vollzogene KFZ-Richtlinie für Anhänger auf Spiekeroog wieder konsequent durchsetzen. Das seit 2008 geltende Breitenlimit von 2,10 m für Anhänger soll ab 1. November 2025 verbindlich gelten; überbreite Anhänger brauchen künftig eine Genehmigung des Gemeinderats. Alle Anhänger auf öffentlichen Wegen sollen erfasst, gekennzeichnet, genehmigt und vergebührt werden. Die Verwaltung soll bis November ein Anhängerregister einrichten und ein Kontrollkonzept aufbauen.