Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Änderung der Gestaltungssatzungen I und II

Zusammenfassung

Wie das funktioniert

Die Verwaltung schlägt vor, die Gestaltungssatzungen I und II der Gemeinde Spiekeroog zu ändern. Kern ist eine neue Kollisionsregelung, die klarstellt, dass Festsetzungen eines Bebauungsplans Vorrang vor der jeweiligen Gestaltungssatzung haben. Außerdem soll ein Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der bei Nebengebäuden unbeabsichtigt strengere Dachvorgaben erzeugte. In der Gestaltungssatzung II wird zudem geprüft, ob Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) künftig zugelassen werden können. Der Bauausschuss soll die Änderungsverfahren einleiten.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung, eingebracht im Bauausschuss zur Erstberatung. Es handelt sich um die Einleitung förmlicher Änderungsverfahren für zwei örtliche Bauvorschriften (Gestaltungssatzung I für den historischen Ortskern, Gestaltungssatzung II für den umgebenden Bereich).

Hintergrund

Die Gemeinde Spiekeroog verfügt über zwei Gestaltungssatzungen, die das äußere Erscheinungsbild von Gebäuden regeln. Bei der letzten Änderung der Gestaltungssatzung I im Jahr 2024 entstand ein redaktioneller Fehler, der dazu führte, dass für Nebengebäude wieder nur Sattel- oder Krüppelwalmdächer zulässig sind – obwohl der Bauausschuss 2023 ausdrücklich flexiblere Dachformen gewünscht hatte. Zudem kam es in der Praxis zu Konflikten, wenn Bebauungspläne und Gestaltungssatzungen parallele Regelungen enthielten.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Eigentümer:innen von Gebäuden auf Spiekeroog sind direkt betroffen: Die Regeln bestimmen, welche Materialien, Dachformen und Farben bei Bau- oder Sanierungsvorhaben zulässig sind. Im historischen Ortskern (Gestaltungssatzung I) bleibt das Schutzniveau hoch; für Nebengebäude werden flexiblere Dachformen wieder ermöglicht. Im umgebenden Bereich (Gestaltungssatzung II) könnte künftig auch hochwertiges Fassadenmaterial in Holzoptik genehmigungsfähig sein.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine neue Kollisionsregelung soll festschreiben, dass Bebauungspläne Vorrang vor den Gestaltungssatzungen haben, wenn sie Gestaltungsvorgaben enthalten
  • Ein Fehler aus der Satzungsänderung 2024 wird korrigiert, sodass für Nebengebäude im Ortskern wieder flexiblere Dachformen möglich sind
  • In der Gestaltungssatzung II wird geprüft, ob Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) als Alternative zu echtem Holz zugelassen werden können
  • Im historischen Ortskern (Gestaltungssatzung I) soll weiterhin ausschließlich klassisches Holzmaterial gelten
  • Der Bauausschuss soll die Änderungsverfahren einleiten; die formale Änderungssatzung wird bis zur Ratssitzung im Juni 2026 vorbereitet

Relevanz für Insulaner:innen: 7/10

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Stand 21. Mai 2026. Maßgeblich ist immer das Original.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/151/2026
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
26. Mai 2026
Original
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Anlagen (1)

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    Sitzungsvorlage
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    Gemeinde Spiekeroog
     
    Bauen & Planung
    Vorlagen-Nr.
    01/151/2026
     
     
    BESCHLUSSVORLAGE
    öffentlich
     
     ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP
    Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog 21.05.2026  
     
     
     
    Betreff:  
    Änderung der Gestaltungssatzungen I und II
    Sachverhalt:
    Im Zuge der laufenden städtebaulichen Entwicklungen sowie der Neuaufstellung und 
    Anpassung von Bebauungsplänen besteht Anpassungsbedarf bei den Gestaltungssatzungen
    I und II der Gemeinde Spiekeroog.
    Die Änderungen dienen insbesondere:
     der Einführung einer allgemeinen Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und
    den Gestaltungssatzungen,
     der Heilung eines redaktionellen Übertragungsfehlers in der Gestaltungssatzung I 
    aus der Änderung von 2024,
     der behutsamen Weiterentwicklung gestalterischer Regelungen in der 
    Gestaltungssatzung II hinsichtlich alternativer Materialien.
     
    Die konkreten Inhalte sollen zunächst im Bauausschuss vorberaten werden. Bis zur 
    Ratssitzung im Juni 2026 wird eine formale Änderungsatzung einschließlich Begründung 
    vorbereitet, sodass damit das formelle Verfahren durchgeführt werden kann.
     
    Anlass und Erforderlichkeit der Änderungen: Einführung einer Kollisionsregelung in den 
    Gestaltungssatzungen I und II. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass es bei dem
    Geltungsbereich der Gestaltungssatzungen und gleichzeitig z.T. geltenden örtlichen 
    Bauvorschriften in Bebauungsplänen zu Überschneidungen kommen kann.
    Künftig soll daher jeweils in § 1 der Gestaltungssatzungen folgender Satz ergänzt werden:
     
    „Trifft ein Bebauungsplan im räumlichen Geltungsbereich dieser Satzung Festsetzungen zur 
    Gestaltung, findet diese Satzung unbeschadet des Lageplans keine Anwendung.“
     
    Mit dieser Regelung wird dauerhaft klargestellt, dass spezielle gestalterische Festsetzungen 
    eines Bebauungsplanes Vorrang vor den allgemeinen Regelungen der jeweiligen 
    Gestaltungssatzung haben.
     
    Dies schafft:
     eine eindeutigere Anwendungspraxis,
     weniger Konflikte zwischen unterschiedlichen Regelungsebenen,
     mehr Flexibilität bei zukünftigen Bebauungsplanverfahren.
     
    Zugleich bleibt weiterhin die Möglichkeit bestehen, in einzelnen Bebauungsplänen 
    ausdrücklich festzusetzen, dass bestimmte Regelungen der jeweiligen Gestaltungssatzung 
    ergänzend gelten sollen.
    Alternativ könnte auf eine allgemeine Kollisionsregelung verzichtet werden. In diesem Fall 
    - 2 -
    müssten bei jeder zukünftigen Planung der jeweilige Geltungsbereich der 
    Gestaltungssatzungen angepasst werden, um Überschneidungen auszuschließen. 
    Die Verwaltung bewertet die Einführung einer allgemeinen Kollisionsregelung als die 
    praktikablere und verwaltungsökonomisch sinnvollere Lösung.
     
    Weitere inhaltliche Änderung in der Örtlichen Bauvorschrift für den Ortskern von Spiekeroog 
    – Gestaltungssatzung I: Heilung eines Übertragungsfehlers aus der Änderung 2024: Im 
    Rahmen der Anpassung der Baugestaltungssatzung I wurden zahlreiche Änderungen 
    parallel und unter hohem Zeitdruck bearbeitet. Im letzten Bearbeitungsschritt wurde ein 
    Hinweis des Landkreises aufgenommen mit dem Ziel, die Regulierungstiefe bei 
    Nebengebäuden zu reduzieren und insbesondere flexiblere Dachformen zuzulassen. Hierzu 
    gab es auch eine Beratung im Bauausschuss (am 30.11.2023, siehe anbei), in der 
    ausdrücklich die Öffnung für alternative Dachformen gewünscht und dokumentiert wurde.
    Hierfür wurden die bisherigen speziellen Gestaltungsvorgaben für Dächer von 
    Nebengebäuden reduziert. Im Ergebnis wurde jedoch nicht ausreichend berücksichtigt, dass 
    dadurch automatisch die allgemeinen Regelungen zu Dachformen (§ 2) Anwendung finden. 
    Dadurch entstand unbeabsichtigt erneut eine stärkere Einschränkung der Dachgestaltung, 
    sodass derzeit faktisch wieder ausschließlich Sattel- oder Krüppelwalmdächer auch für 
    Nebengebäude zulässig sind.
    Die nun vorgesehene Änderung dient daher der Korrektur dieses redaktionellen 
    Übertragungsfehlers, der Wiederherstellung des 2024 gewollten Regelungsinhaltes sowie 
    der Zulassung flexiblerer Dachformen bei Nebengebäuden.
     
    Weitere mögliche Anpassung in der Örtlichen Bauvorschrift für den den Ortskern 
    umgebenden Bereich von Spiekeroog – Gestaltungssatzung II: Prüfung alternativer 
    Werkstoffe bei Giebeldreiecken und Wandverschalungen (§ 3): In der 
    Baugestaltungssatzung II soll ergänzend geprüft werden, ob alternative Werkstoffe in 
    Holzoptik zugelassen werden können. Betroffen ist insbesondere folgende Regelung:
    „Giebeldreiecke und untergeordnete Wandverschalungen (z.B. an Traufen und Gauben), 
    können mit senkrechter Holzverschalung versehen werden, die dann einheitlich in den in § 8 
    festgelegten RAL-Farbtönen zu streichen sind.“
     
    Hintergrund der Überlegung ist, dass moderne Fassadenmaterialien in Holzoptik inzwischen 
    gestalterisch hochwertige Lösungen ermöglichen, die dem ortstypischen Erscheinungsbild 
    nahekommen und gleichzeitig praktische Vorteile bieten können. Hierzu zählen 
    beispielsweise faserzementgebundene Fassadenmaterialien (z.B. Cedral).
     
    Die angeregte Prüfung soll sich ausdrücklich ausschließlich auf die Gestaltungssatzung II 
    beziehen, also auf den den historischen Ortskern umgebenden Bereich. Für den besonders 
    sensiblen Bereich der Gestaltungssatzung I im historischen Ortskern soll weiterhin an 
    klassischen Holzmaterialien festgehalten werden. Damit wird berücksichtigt, dass die 
    Anforderungen an Authentizität, historische Baukultur und Materialität im alten Ortskern 
    deutlich höher zu gewichten sind als in den angrenzenden Bereichen.
     
    Im Rahmen der Vorberatung soll diskutiert werden, ob und unter welchen Voraussetzungen 
    alternative Materialien in der Gestaltungssatzung II künftig zugelassen werden können. 
    Ziel ist eine behutsame Modernisierung der Satzung unter Wahrung des ortstypischen 
    Erscheinungsbildes.
     
     
    Beschlussvorschlag:
    Der Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog nimmt die dargestellten Änderungsbedarfe der
    Gestaltungssatzungen I und II zur Kenntnis und empfiehlt, die entsprechenden 
    Änderungsverfahren einzuleiten.
     
    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Beratung die Entwürfe der 
    Änderungsatzungen einschließlich Begründung zu erarbeiten sowie die formellen 
    Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB durchzuführen.
     
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    Spiekeroog, den 12.05.2026
     
     
     
    (Bruns, Maren)
     Abstimmungsergebnis:
    Fachausschuss Ja: Nein: Enth.:
    VA Ja: Nein: Enth.:
    RAT Ja: Nein: Enth.:
     
    Anlagenverzeichnis:
     
    01_Verfahrenshinweise
    02_TT_Notizen_Hinweise_2026-05-08

    Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. Mai 2026, 20:00 UhrVorberatung