GS I & II | Beschluss zur Aufstellung und zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden zur 3. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Zone I und zur 2. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Zone II
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 18. Juni 2026
Beschlossen — einstimmig
am 18. Juni 2026 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Der Rat der Gemeinde - beschließt die Aufstellung der Satzung zur 3. Änderung der Gestaltungssatzung I und zur 2. Änderung der Gestaltungssatzung II - beschließt, dass die Änderungsverfahren gem. § 84 Abs. 4 Satz 3 NBauO im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden - stimmt dem Entwurf für die 3. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung I Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den Ortskern von Spiekeroog – Zone I in der vorliegenden Form (siehe Anlage) zu - stimmt dem Entwurf für die 2. Änderungssatzung der Gestaltungssatzung II Spiekeroog, Örtlichen Bauvorschrift über Gestaltung für den den Ortskern umgebenden Bereich von Spiekeroog – Zone II in der vorliegenden Form (siehe Anlage) zu - beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog ändert ihre Gestaltungssatzungen für den Ortskern (Zone I) und den umliegenden Bereich (Zone II). Die Änderungen betreffen vor allem eine neue Kollisionsregelung zwischen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen, die Zulassung alternativer Baumaterialien sowie die Korrektur von Fehlern aus der letzten Überarbeitung 2024. Inhaltlich wird das Erscheinungsbild des Ortes nicht neu ausgerichtet. Der Rat soll die Aufstellung beschließen und die öffentliche Beteiligung einleiten.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung (Bauen & Planung), eingebracht zur Erst-Beratung im Verwaltungsausschuss und zur Beschlussfassung durch den Rat am 18. Juni 2026. Es handelt sich um den formalen Start der Änderungsverfahren für beide Gestaltungssatzungen im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB.
Hintergrund
Die Gestaltungssatzung Zone I gilt seit 1985 für den Ortskern, Zone II seit 2003 für den Bereich drum herum. Beide wurden zuletzt 2024 geändert, dabei schlichen sich redaktionelle Fehler ein. Wegen laufender Bebauungsplan-Neuaufstellungen entstand außerdem Anpassungsbedarf: Bisher fehlt eine klare Regel, was gilt, wenn ein Bebauungsplan und eine Gestaltungssatzung sich widersprechen. Das vereinfachte Verfahren ist zulässig, weil die Grundzüge der Satzungen unberührt bleiben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Gestaltungssatzungen regeln, wie Gebäude im Ortskern und dessen Umfeld aussehen dürfen — etwa Dachformen, Fassaden oder Materialien. Für Eigentümer:innen, die bauen oder sanieren wollen, können die Änderungen bedeuten, dass künftig mehr alternative Materialien erlaubt sind. Eine grundlegende Neuausrichtung des Ortsbilds ist nicht vorgesehen. Im nächsten Schritt können Bürger:innen und Behörden im Rahmen der öffentlichen Beteiligung Stellungnahmen einreichen.
Die wichtigsten Punkte
- Die Gestaltungssatzung Zone I wird zum dritten Mal geändert, Zone II zum zweiten Mal
- Eine neue Kollisionsregelung soll klarstellen, welche Vorschrift gilt, wenn Bebauungsplan und Gestaltungssatzung sich widersprechen
- Beide Satzungen werden um Regelungen zu alternativen Baumaterialien erweitert
- Redaktionelle Fehler aus der Änderung von 2024 werden korrigiert
- Das Verfahren läuft im vereinfachten Modus — eine frühzeitige Beteiligung entfällt, die reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung findet statt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/161/2026
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 9. Juni 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 26. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8100 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog leitet das formale Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung der Baugestaltungssatzung II (Zone II) ein. Dabei werden sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Behörden beteiligt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, diese Beteiligung offiziell zu beauftragen.
Die Gemeinde will ihre beiden Gestaltungssatzungen — die Bauvorschriften für den historischen Ortskern (I) und den umgebenden Bereich (II) — in drei Punkten ändern. Neu eingeführt wird eine Kollisionsregelung, die klarstellt: Wo ein Bebauungsplan eigene Gestaltungsregeln enthält, gilt die Gestaltungssatzung dort nicht. Außerdem soll ein redaktioneller Fehler aus der Satzungsänderung 2024 behoben werden, der unbeabsichtigt flexible Dachformen bei Nebengebäuden wieder ausschloss. Zusätzlich prüft der Bauausschuss, ob in der Gestaltungssatzung II künftig auch Fassadenmaterialien in Holzoptik (z.B. Faserzement) zulässig sein sollen.
Die Gemeinde Spiekeroog leitet die zweite Änderung der Baugestaltungssatzung für Zone I ein. Dazu sollen nun Öffentlichkeit und Behörden formal beteiligt werden — das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Schritt im Verfahren. Der Rat soll diesen Beteiligungsschritt beschließen.
Die Gemeinde will die Baugestaltungssatzung für den Ortskern (Zone I) ändern, um sogenannte Sünntelte — offene, unverglaste Veranden — rechtlich zu erfassen und neu genehmigungsfähig zu machen. Bisher regelt die Satzung nur geschlossene Veranden; offene Veranden blieben ungeklärt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verandendefinition zu erweitern und die Verwaltung mit einer rechtssicheren Umsetzung zu beauftragen.