Anbau einer inseltypischen Veranda
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — mehrheitlich
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. BM Kösters ergänzt, dass der Landkreis Wittmund in der Genehmigung einer Veranda einen Vorgriff auf den neuen B-Plan sieht; demnach wäre aus heutiger Sicht die Fläche der Veranda zu groß. RM Klasing erläutert die damaligen Beweggründe, dass Veranden zusätzlich zur bebaubaren Fläche gestattet sind und er würde diese Regelung auch künftig begrüßen. BM Kösters erwidert, dass eine solche Lösung durchaus gut wäre, aber zu einer hohen Grundstücksverdichtung führt, welcher er zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Das Dorf sei schon sehr stark verdichtet und Veranden weisen im Vergleich zu anderen Baukörpern eine schlechte Flächenausnutzung und eine eher mäßige energetische Bilanz auf. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Bauantrag für den Anbau einer inseltypischen Veranda soll trotz geltender Veränderungssperre genehmigt werden. Das Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A liegt seit November 2021 unter einer Veränderungssperre — einem vorläufigen Baumoratorium bis zum neuen Bebauungsplan 22. Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu den Schutzzielen der Sperre, weil die Veranda weder Dauerwohnraum umwidmet noch Gewerbeflächen verringert. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für den Anbau einer Veranda auf einem 728-Quadratmeter-Grundstück im Bereich B-Plan Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.
Hintergrund
Für den B-Plan-Bereich Dorf-Teil A gilt seit dem 1. November 2021 eine Veränderungssperre — sie sichert die Aufstellung des neuen Bebauungsplans 22, dessen Aufstellungsbeschluss am 14. Oktober 2021 gefasst wurde. Ziel des neuen Plans ist der Erhalt von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen sowie die Förderung inseltypischer Baukultur, zu der ausdrücklich auch Veranden gehören. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre ist nach dem Baugesetzbuch möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Beschluss betrifft unmittelbar nur die antragstellende Person und ihr Grundstück. Grundsätzlich zeigt er aber, wie die Gemeinde mit Bauanträgen unter laufender Veränderungssperre umgeht: Inseltypische Veranden sollen auch in dieser Phase weiter genehmigungsfähig bleiben.
Die wichtigsten Punkte
- Das Baugrundstück ist 728 Quadratmeter groß; die beantragte Veranda umfasst 25,9 Quadratmeter Grundfläche
- Der Bereich liegt seit November 2021 unter einer Veränderungssperre, die den neuen Bebauungsplan 22 absichert
- Die Verwaltung bewertet die Veranda als vereinbar mit den Schutzzielen der Sperre, weil kein Dauerwohnraum verloren geht
- Der Beschlussvorschlag sieht vor, die gemeindliche Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen
- Die Pläne und Berechnungen zum Bauantrag sind nicht öffentlich zugänglich
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/191/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8105 kB
- 📄Sitzungsvorlage zum BauausschussPDF; CHARSET=UTF-8104 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Lebensmittelmarkt in der Ortsmitte Spiekerooogs soll eine überdachte Anlieferzone und ein Lager im umgenutzten Nebengebäude erhalten. Das Gebäudeensemble ist Teil eines Denkmalensembles und gehört teils zum Einzelbaudenkmal; ein Gesamtkonzept fehlt bislang. Der Bauausschuss soll das Vorhaben grundsätzlich befürworten und die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zu begleiten und eine positive Stellungnahme beim Landkreis Wittmund abzugeben. Eine dauerhafte Genehmigung setzt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan voraus — ohne ihn müsste zurückgebaut werden.
Ein privater Bauantrag für den Teilabbruch und Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog liegt dem Bauausschuss zur Kenntnisnahme vor. Das Vorhaben entspricht dem geltenden Bebauungsplan und der Baugestaltungssatzung; Befreiungen oder Abweichungen wurden nicht beantragt. Die Gemeinde muss daher keine eigene Stellungnahme abgeben — die Entscheidung liegt beim Landkreis Wittmund. Der Bauausschuss soll die Unterlagen billigend zur Kenntnis nehmen.
Ein privater Grundstückseigentümer beantragt den Anbau einer Veranda (10,54 m²) an ein bestehendes Wohnhaus im Bereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A. Die meisten Vorgaben des B-Plans und der Baugestaltungssatzung sind erfüllt, eine Anforderung an die Sprossenfenster-Glasflächen jedoch nicht. Die Gemeinde soll trotzdem ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch erteilen.
Der Bauausschuss berät über das weitere Vorgehen beim Bebauungsplan Dorf-Teil A. Als Arbeitsgrundlage dienen mehrere nichtöffentliche Anlagen, darunter textliche Festsetzungen, ein Abwägungsdokument und ein erneuter Planentwurf. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der öffentlichen Vorlage nicht enthalten.