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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Anbau einer inseltypischen Veranda

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. Der Bauausschuss empfiehlt folgende Beschlussfassung: Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. Ersatzweise wird das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 4 BauGB erteilt, sowie gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs stellt den Sachverhalt vor. BM Kösters ergänzt, dass der Landkreis Wittmund in der Genehmigung einer Veranda einen Vorgriff auf den neuen B-Plan sieht; demnach wäre aus heutiger Sicht die Fläche der Veranda zu groß. RM Klasing erläutert die damaligen Beweggründe, dass Veranden zusätzlich zur bebaubaren Fläche gestattet sind und er würde diese Regelung auch künftig begrüßen. BM Kösters erwidert, dass eine solche Lösung durchaus gut wäre, aber zu einer hohen Grundstücksverdichtung führt, welcher er zum heutigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Das Dorf sei schon sehr stark verdichtet und Veranden weisen im Vergleich zu anderen Baukörpern eine schlechte Flächenausnutzung und eine eher mäßige energetische Bilanz auf. Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Bauantrag für den Anbau einer inseltypischen Veranda soll trotz geltender Veränderungssperre genehmigt werden. Das Grundstück im Bereich des B-Plans Dorf-Teil A liegt seit November 2021 unter einer Veränderungssperre — einem vorläufigen Baumoratorium bis zum neuen Bebauungsplan 22. Die Verwaltung sieht keinen Widerspruch zu den Schutzzielen der Sperre, weil die Veranda weder Dauerwohnraum umwidmet noch Gewerbeflächen verringert. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag für den Anbau einer Veranda auf einem 728-Quadratmeter-Grundstück im Bereich B-Plan Dorf-Teil A. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat.

Hintergrund

Für den B-Plan-Bereich Dorf-Teil A gilt seit dem 1. November 2021 eine Veränderungssperre — sie sichert die Aufstellung des neuen Bebauungsplans 22, dessen Aufstellungsbeschluss am 14. Oktober 2021 gefasst wurde. Ziel des neuen Plans ist der Erhalt von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen sowie die Förderung inseltypischer Baukultur, zu der ausdrücklich auch Veranden gehören. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre ist nach dem Baugesetzbuch möglich, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Beschluss betrifft unmittelbar nur die antragstellende Person und ihr Grundstück. Grundsätzlich zeigt er aber, wie die Gemeinde mit Bauanträgen unter laufender Veränderungssperre umgeht: Inseltypische Veranden sollen auch in dieser Phase weiter genehmigungsfähig bleiben.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Baugrundstück ist 728 Quadratmeter groß; die beantragte Veranda umfasst 25,9 Quadratmeter Grundfläche
  • Der Bereich liegt seit November 2021 unter einer Veränderungssperre, die den neuen Bebauungsplan 22 absichert
  • Die Verwaltung bewertet die Veranda als vereinbar mit den Schutzzielen der Sperre, weil kein Dauerwohnraum verloren geht
  • Der Beschlussvorschlag sieht vor, die gemeindliche Zustimmung zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen
  • Die Pläne und Berechnungen zum Bauantrag sind nicht öffentlich zugänglich

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/191/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
2 Dokumente
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (2)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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Anbau einer inseltypischen Veranda — Spiekeroog-Radar