Antrag auf Genehmigung nach §22 BauGB | 60.1-00904-23-07
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 31. August 2023
Beschlossen — mehrheitlich
am 31. August 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen der Gemeinde Spiekeroog zur Erteilung der Genehmigung nach § 22 BauGB zur Bildung von Sondereigentum auf dem Grundstück In’d Kamp wird versagt. BM Kösters erläutert die Historie und den Hintergrund der Satzung, welche ihren Ursprung in den 80er Jahren hat. Zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion sind bestimmte Rechtsvorgänge einer gemeindlichen Genehmigungspflicht unterworfen, wie Teileigentum oder Teilung von Wohnungseigentum, in diesem Fall handele es sich um die Gemarkung Spiekeroog, Flur 2, Flurstück 26/4. Es mag im Einzelfall eine schwierige Entscheidung sein, aber es gehe um die Schutzinteressen der Insel und die städtebaulichen Auswirkungen, welche zu erwarten sind.
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Antrag auf Genehmigung nach § 22 BauGB liegt dem Rat zur Entscheidung vor. § 22 BauGB erlaubt Gemeinden, die Bebauung oder Nutzungsänderung von Grundstücken in bestimmten Gebieten unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen. Über den konkreten Standort, das Vorhaben und den Antragsteller liegen keine weiteren Informationen vor.
Einordnung
Es handelt sich um einen Genehmigungsantrag nach § 22 BauGB, der einem Gremium zur Entscheidung vorgelegt wird. Ob die Vorlage von der Verwaltung oder einer anderen Stelle eingebracht wurde, geht aus dem Titel nicht hervor.
Hintergrund
§ 22 BauGB ermöglicht es Gemeinden, durch Satzung ein Genehmigungserfordernis für bestimmte Vorhaben — etwa Grundstücksteilungen oder Nutzungsänderungen — in definierten Gebieten einzuführen. Dies dient typischerweise der Steuerung der Bebauungsentwicklung. Ob auf Spiekeroog eine solche Satzung besteht und welches Gebiet sie betrifft, lässt sich aus dem Titel allein nicht ablesen. Nur der Titel der Vorlage lag vor; der Sachverhalt konnte nicht vollständig rekonstruiert werden.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Je nach Inhalt des Antrags könnte die Entscheidung ein konkretes Grundstück oder Vorhaben auf der Insel betreffen. Da kein PDF vorliegt, lässt sich nicht sagen, wer betroffen ist und welche Auswirkungen eine Genehmigung oder Ablehnung hätte.
Die wichtigsten Punkte
- Es liegt ein Genehmigungsantrag nach § 22 BauGB vor
- § 22 BauGB regelt einen gemeindlichen Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Vorhaben in festgelegten Gebieten
- Über Standort, Art des Vorhabens und Antragsteller gibt der Titel keine Auskunft
- Kein PDF lag vor, daher ist der Sachverhalt nur sehr eingeschränkt rekonstruierbar
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/074/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Bürgermeister soll die Zustimmung zum Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für einen Frischemarkt förmlich ausfertigen. Grundlage ist § 12 Abs. 2 BauGB, der dem Vorhabenträger erlaubt, die Aufstellung eines solchen Plans zu beantragen. Zum Verfahren gehört auch die Ausfertigung des zugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans.
Die Gemeinde soll ihr zuvor erteiltes Einvernehmen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit einer Dauerwohnung und sieben Ferienwohnungen jetzt verweigern. Grund ist die seit 1. November 2021 geltende Veränderungssperre, die das laufende Bauleitplanverfahren absichert. Solange der neue Bebauungsplan Nr. 22 noch nicht feststeht, darf keine Ausnahme genehmigt werden. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen wird nicht erteilt.
Ein Bauantrag für eine neue Wohnanlage mit sechs Ferienwohnungen und einer Betreiber- bzw. Dauerwohnung liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich. Der Rat muss über die Genehmigung abstimmen.
Die Bauherren eines Grundstücks auf Spiekeroog beantragen die erste Verlängerung einer bereits 2019 erteilten Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons. Der Anbau unterblieb wegen der Corona-Pandemie. Der Landkreis hat die Gemeinde um eine Stellungnahme gebeten; Bauausschuss und Rat sollen darüber beraten und einen Beschluss fassen.