Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 29. Juni 2023
Beschlossen — einstimmig
am 29. Juni 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zur nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, insbesondere zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Neuschaffung von Dauerwohnraum, der Sicherung von Gewerbeflächen in der Ortsmitte, der Regelung von Ferienwohnnutzungen bzw. Nutzungen der Gästebeherbergung und zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Spiekeroog ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen (Anlage 1). RM Goedecke betritt wieder das Podium. Die Änderungen des Flächennutzungsplans sollten parallel zum B-Plan laufen, um die Rechtssicherzeit des gesamten Projektes weiter zu erhöhen und Klarheit bei der Umsetzung zu schaffen. Der Flächennutzungsplan ist etwas größer als der neue B-Plan, „Frischemarkt“ und Kurpark sind schon mit enthalten. Die kleineren B-Pläne sind im Anschluss an das große Verfahren schneller zu beschließen, wobei der große Flächennutzungsplan parallel rechtssicher an den neuen B-Plan angepasst werden soll. Die Pläne liegen aktualisiert vor.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDie Gemeinde Spiekeroog plant, den Flächennutzungsplan zum siebten Mal zu ändern. Ein Aufstellungsbeschluss wäre der formale Start dieses Verfahrens. Über Anlass und Inhalt der Änderung liegen keine weiteren Informationen vor.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens, Phase: Aufstellungsbeschluss (formaler Start der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spiekeroog).
Hintergrund
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist das übergeordnete Planwerk einer Gemeinde und legt fest, welche Flächen für Wohnen, Gewerbe, Naturschutz oder andere Zwecke vorgesehen sind. Eine Änderung des FNP ist nötig, wenn bestehende Darstellungen nicht mehr mit der beabsichtigten Entwicklung übereinstimmen. Sechs Änderungen wurden auf Spiekeroog bereits beschlossen; was die 7. Änderung auslöst, geht aus dem Titel allein nicht hervor.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Nur der Titel der Vorlage lag vor, sodass keine konkreten Auswirkungen auf Insulaner:innen benannt werden können. Je nach Inhalt der Änderung könnte die Vorlage Flächen für Wohnen, Tourismus, Naturschutz oder Infrastruktur betreffen — das lässt sich ohne das Dokument nicht sagen.
Die wichtigsten Punkte
- Es geht um die Einleitung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Spiekeroog
- Ein Aufstellungsbeschluss wäre der formale erste Schritt des Verfahrens
- Über das konkrete Plangebiet und den Änderungsanlass liegen keine Informationen vor
- Der Flächennutzungsplan ist das übergeordnete Steuerungsinstrument für die Flächennutzung der gesamten Insel
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 2 Dokumente
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (2)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat soll beschließen, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Die Änderung betrifft eine rund 0,86 Hektar große Fläche am westlichen Rand des Inseldorfs zwischen der Straße „Westend
Die Gemeinde Spiekeroog schreitet bei der 7. Änderung ihres Flächennutzungsplans (FNP) voran: Der Rat soll beschließen, Öffentlichkeit und Behörden formal zu beteiligen. Das ist der nächste Pflichtschritt im gesetzlich vorgeschriebenen Planverfahren nach dem Baugesetzbuch.
Der Rat soll über eingegangene Stellungnahmen und Einwendungen zum Bebauungsplan Dorf entscheiden. Im Bauleitplanverfahren müssen solche Einwendungen förmlich behandelt und abgewogen werden, bevor das Verfahren weitergeführt werden kann. Ein konkreter Beschluss zur Abwägung der Stellungnahmen liegt als Beschlussvorschlag vor.
Die Gemeinde Spiekeroog will auf dem Gelände 'Achter d'Utkiek' ein neues Wohngebiet für Dauerwohnungen von Insulaner:innen entwickeln. Dazu soll der Rat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 'Achter d'Utkiek' sowie die 9. Änderung des Flächennutzungsplans fassen, damit das Gebiet planungsrechtlich als Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Ein früher beschlossener Planungswettbewerb (2019) wird dabei zurückgenommen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen erster Entwürfe die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren durchzuführen.