Zum Inhalt springen
Spiekeroog-Radar
📄
Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bebauungsplan Nr. 22 Dorf | Satzungsbeschluss

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 22. August 2024

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 22. August 2024 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Den in den tabellarischen Zusammenstellungen der Anregungen und Stellungnahmen (Abwägung der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) enthaltenen Entscheidungsvorschlägen wird zugestimmt. Der Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“ wird als Satzung beschlossen. Die dem Bebauungsplan beigefügte Begründung einschließlich des Umweltberichts wird ebenfalls beschlossen. Die Vorsitzende Redelfs führt kurz in den Sachverhalt ein, welcher in den letzten Sitzungen mehrfach erörtert wurde. Sie fragt, in wieweit es noch Abstimmungsbedarf gebe. RM JO Bellstedt ergreift das Wort, dankt allen beteiligten Personen und insbesondere den erfahrenen Ratsmitgliedern Inge Redelfs, Wolfhart Klasing und Hille Schreiber sowie Projektleiterin Maren Bruns für die zielstrebige und fundierte Arbeit. Die Hausaufgaben seien nun gemacht, es werde Zeit, dass nun der B-Plan fertig werde und der durch die Veränderungssperre resultierende Baustopp vorbei sei. Es müsse weitergehen. Er hebt hervor, dass die Sicherung von Dauerwohnraum und die Förderung vom Inselgewerbe als Maxime eingehalten und gemeinsam verfolgt würde. Es sei allen Ratsmitgliedern bewusst, dass man es nicht Allen Recht machen könne. Er plädiere dafür, den vorliegenden B-Plan heute zu beschließen. Nach der Abstimmung zeigt sich Bürgermeister Kösters erfreut, dass mit dem getroffenen Beschluss ein bedeutendes Ziel und ein großes Projekt innerhalb des gesetzten Zeitplans abgeschlossen wurde. Er drückte seine Anerkennung gegenüber den Mitgliedern des Gemeinderates für ihre disziplinierte und konstruktive Arbeit aus, ebenso wie gegenüber dem Planungsteam BPW und dem internen Projektteam, bestehend aus Maren Bruns, Inge Redelfs und dem Baurechtler Thomas Tyczewski. Die intensive Phase war geprägt von der Erörterung komplexer Fragestellungen. Besonderer Dank gilt den politischen Vertretern für ihren Mut und ihre Weitsicht bei Entscheidungen wie der verpflichtenden Gewerbenutzung im Erdgeschoss der Dorfmitte, was zur Förderung eines lebendigen Inseldorfes beiträgt, sowie der Verbesserung der baulichen Nutzung und der Nutzbarkeit der Dachgeschosse für mehr Wohnfläche. Das B-Plan Verfahren umfasste zahlreiche Abwägungen und abstrakte Details, wobei stets das große Ganze - die Insel - im Blick behalten wurde. Kösters ist überzeugt, dass dies erfolgreich gelungen ist. Zukünftige Bauvorhaben stehen bereits bereit, mit Inkrafttreten des B-Plans erlösche die Veränderungssperre und der Weg für diese Vorhaben ist frei. Es wird erwartet, dass es ein Normenkontrollverfahren geben wird, dem sich das Projekt- und Planungsteam stellen wird. Basierend auf den Empfehlungen des OVG-Urteils von 2021 sieht man einer Prüfung gelassen entgegen und plant, etwaige Beanstandungen in einem Heilungsverfahren zu behandeln, um Bauverzögerungen und aufwändige sowie kostenintensive Verfahren zu vermeiden. RM Schreiber fragt, wann der B-Plan gültig werde, Maren Bruns antwortet, dass dieser mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Wittmund in Kraft trete.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 Dorf als Satzung beschließen und damit rechtswirksam in Kraft setzen. Der Plan regelt für rund 42 Hektar - nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel - verbindlich, wie viel Dauerwohnraum auf jedem Grundstück mindestens vorgesehen sein muss. Er sichert außerdem Gewerbeflächen in der Ortsmitte und geordnete Ferienwohnangebote. Der Rat soll zudem den eingegangenen Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren zustimmen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung Spiekeroog zum abschließenden Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 22 Dorf, dem letzten formalen Schritt eines mehrstufigen Regelverfahrens nach dem Baugesetzbuch. Die Vorlage durchläuft Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat im August 2024.

Hintergrund

Das OVG Lüneburg erklärte 2021 den Vorgängerplan Bebauungsplan Dorf Teil A von 2018 wegen Verfahrensmaengeln und fehlerhafter Festsetzungen für unwirksam, billigte aber das grundsätzliche Planungsziel. Daraufhin beschloss der Rat im Oktober 2021 die Neuaufstellung als Bebauungsplan Nr. 22. Eine öffentliche Inselwerkstatt fand im Juni 2023 statt, die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung lief von Dezember 2023 bis Februar 2024. Parallel wird der Flächennutzungsplan in seiner 7. Änderung angepasst, weil der neue Bebauungsplan aus dem geltenden Flächennutzungsplan nicht vollständig entwickelt werden kann.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Der Plan betrifft alle Insulaner:innen, die dauerhaft auf Spiekeroog leben oder arbeiten wollen. In den Sondergebieten Wohnen und Ferienwohnen A und B müssen künftig 60 beziehungsweise 40 Prozent der Geschossfläche je Grundstück als Dauerwohnraum genutzt werden. Wer sein Haus umbaut, erweitert oder neu baut, muss diese Quoten nachweisen. Ferienwohnungen bleiben zulässig, werden aber flächenmäßig begrenzt. Für Arbeitskräfte in Gastronomie, Pflegedienst, Schule oder Feuerwehr soll so mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen oder erhalten bleiben.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Plangebiet umfasst rund 42 Hektar und damit nahezu den gesamten Siedlungsbereich der Insel Spiekeroog
  • Im Sondergebiet Wohnen und Ferienwohnen A sind mindestens 60 Prozent der Geschossfläche je Grundstück für Dauerwohnungen zu verwenden
  • Im Sondergebiet Wohnen und Ferienwohnen B gilt eine Mindestquote von 40 Prozent Dauerwohnraum je Grundstück
  • Die Ortsmitte ist als Sonstiges Sondergebiet Tourismus und Gewerbe Ortsmitte festgesetzt, mit Gewerbe und Gastronomie im Erdgeschoss
  • Eine Waldfläche von rund 2.520 Quadratmetern suedlich Bi d Utkiek wird überplant und durch eine Ersatzaufforstung auf dem Festland kompensiert

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/052/2024
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
4 Dokumente
Im Radar seit
19. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (4)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog1. August 2024, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog22. August 2024, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

Verwandte Vorlagen

Hohe Inselrelevanz
Beratung und Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss Bebauungsplan Dorf - Teil A
01/046/2018Sitzungsvorlage

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' als Satzung beschließen und damit ein seit 2013 laufendes Planverfahren abschließen. Der Plan umfasst rund 41,6 Hektar und damit den größten Teil des besiedelten Inselkerns. Zentrales Ziel ist, Dauerwohnraum für Einheimische zu sichern und gleichzeitig Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe planungsrechtlich zu ordnen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Plan in der Fassung vom Juni 2018 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung festzusetzen.

Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
01/063/2023Sitzungsvorlage

Die Gemeinde Spiekeroog beschließt den formalen Start der 7. Änderung des Flächennutzungsplans für nahezu den gesamten Siedlungsbereich (45,39 Hektar). Ziel ist es, Dauerwohnraum zu sichern und neu zu schaffen, Gewerbeflächen in der Ortsmitte zu erhalten und Ferienwohnnutzungen zu regeln. Die Änderung ist nötig, weil parallel der Bebauungsplan Nr. 22 Dorf neu aufgestellt wird. Der Rat soll den Aufstellungsbeschluss gemäß Paragraf 2 Absatz 1 BauGB fassen.

Hohe Inselrelevanz
Beratende Diskussion über Abwägungsvorschläge zum Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf“
01/046/2024Sitzungsvorlage

Rat und Verwaltungsausschuss diskutieren die eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 22 Dorf und die dazu erarbeiteten Abwägungsvorschläge. Der Plan soll nahezu den gesamten Siedlungsbereich Spiekeroogs auf rund 42 Hektar regeln. Ziel ist es, Dauerwohnraum zu sichern, Ferienwohnungen zu steuern und Gewerbe im Innendorfbereich zu erhalten. Ein formaler Beschluss fällt in dieser Sitzung noch nicht; der Beschlussvorschlag soll erst in der Sitzung selbst formuliert werden.

Hohe Inselrelevanz
8. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof“ | Information und Beratung
01/180/2026Sitzungsvorlage

Der Bauausschuss berät über den aktuellen Stand der 8. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 21 Am Bahnhof. Ziel der Planung ist es, neuen Dauerwohnraum zu schaffen und ihn angemessen mit Ferienwohnungen zu mischen. Die formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden ist abgeschlossen; die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in die Planung eingearbeitet. Ein konkreter Beschluss wird gegebenenfalls erst in der Sitzung formuliert.

Bebauungsplan Nr. 22 Dorf · Satzungsbeschluss — Spiekeroog-Radar