Antrag des KBV „An de Strand lang“ auf Genehmigung eines Höhenfeuerwerks am 06.09.2025 im Rahmen des 100-jährigen Vereinsjubiläums
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 20. März 2025
Beschlossen — einstimmig
am 20. März 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Klootschießer- und Boßelverein „An de Strand lang
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ordnungsamt), eingebracht zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss und abschließenden Entscheidung im Gemeinderat. Der Verein hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt; die Verwaltung legt die Abwägung vor, ohne einen fertigen Beschlusstext — dieser soll in der Sitzung formuliert werden.
Hintergrund
Spiekeroog liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, einem UNESCO-Weltnaturerbe. 2019 beschloss die Gemeinde ein generelles Feuerwerksverbot; dieses wurde gerichtlich aufgehoben. Seither gilt auf der Insel eine ausgeprägte Praxis zur Vermeidung von Feuerwerken. Außerhalb der Silvesternacht ist für ein Feuerwerk nach der Lärmschutzverordnung eine gesonderte Genehmigung erforderlich.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Entscheidung betrifft alle Insulaner:innen und Gäste: Ein Höhenfeuerwerk am 6. September wäre für viele ein öffentlich sichtbares Ereignis. Der September ist zugleich eine sensible Phase für Zugvögel im Nationalpark, was Naturschutzbelange direkt berührt. Je nach Ratsbeschluss wird entweder das Feuerwerk genehmigt (ggf. mit Auflagen) oder der Verein bei einer alternativen Gestaltung unterstützt.
Die wichtigsten Punkte
- Der Klootschießer- und Boßelverein „An de Strand lang
- ,
- Spiekeroog liegt im UNESCO-Weltnaturerbe Niedersächsisches Wattenmeer; Lärm und Licht können Salzwiesen, Brutgebiete und Zugvögel beeinträchtigen
- Der September gilt als besonders sensible Phase für Zugvögel
- Die Verwaltung nennt drei Optionen: Genehmigung mit Auflagen, Ablehnung mit Alternativsuche oder Prüfung lärm- und umweltärmerer Alternativen wie Drohnen- oder Lichtshow
- Ein konkreter Beschlussvorschlag lag bei Einbringung der Vorlage nicht vor — er sollte in der Sitzung formuliert werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/011/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8118 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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- 1 - Gemeinde Spiekeroog Ordnungsamt Vorlagen-Nr. 01/011/2025 BESCHLUSSVORLAGE öffentlich ↓ Beratungsfolge Sitzungstermin TOP Verwaltungsausschuss der Gemeinde Spiekeroog 11.03.2025 Rat der Gemeinde Spiekeroog 20.03.2025 Betreff: Anfrage Feuerwerk zum 100-jährigen Jubiläum Klootscheter-Verein Sachverhalt: Der Klootschießer- und Boßelverein „An de Strand lang“ begeht im Jahr 2025 sein 100- jähriges Bestehen. Der Verein ist eine feste Institution im kulturellen und sportlichen Leben der Inselgemeinschaft und steht für gelebtes Ehrenamt, Tradition und Zusammenhalt. Im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten möchte der Verein – in Anlehnung an frühere Traditionen – am 06.09.2025 ein Höhenfeuerwerk veranstalten. Eine detaillierte Beschreibung des geplanten Feuerwerks sowie ein Standortvorschlag des beauftragten Pyrotechnikers liegen dem Antrag bei. Die Insel Spiekeroog liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ und hat sich in den vergangenen Jahren intensiv für einen bewussten Umgang mit Umwelt- und Naturschutzthemen eingesetzt. Im Jahr 2019 sprach sich die Gemeinde für ein generelles Feuerwerksverbot aus. Dieses Verbot wurde zwar gerichtlich aufgehoben, dennoch ist seither ein starkes Bewusstsein für einen ruhigen Jahreswechsel und eine weitgehende Vermeidung von Feuerwerken auf der Insel entstanden. Gemäß der Lärmschutzverordnung bedarf ein Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht einer gesonderten Genehmigung. Vor einer Entscheidung sind die folgenden Aspekte sorgfältig abzuwägen. Abwägung der Interessen 1. Bedeutung der Veranstaltung für die Inselgemeinschaft Der KBV „An de Strand lang“ prägt seit 100 Jahren das Vereinsleben auf Spiekeroog und hat eine große Bedeutung für das soziale Miteinander. Die Veranstaltung soll Insulanerinnen und Insulanern eine Gelegenheit bieten, gemeinsam Erinnerungen zu teilen und die traditionsreiche Vereinsgeschichte zu würdigen. Die geplante Veranstaltung knüpft an historische Feierlichkeiten an und hat damit eine kulturelle und emotionale Bedeutung für viele Familien auf der Insel. - 2 - 2. Umwelt- und Naturschutzaspekte Spiekeroog liegt im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“, einem UNESCO- Weltnaturerbe. Besonders streng geschützte Bereiche wie Salzwiesen und Brutgebiete könnten durch Lärm und Lichtemissionen beeinträchtigt werden. Feuerwerke haben nachweislich Auswirkungen auf Vögel und andere Wildtiere, insbesondere während der Brut- und Zugzeiten. Der September ist für Zugvögel eine sensible Phase. Mikroplastik- und Schwermetallrückstände aus Feuerwerkskörpern können in die Natur gelangen und langfristige Umweltauswirkungen haben. Die Insel hat sich in den letzten Jahren bewusst für eine Reduzierung von Lärm und Lichtverschmutzung eingesetzt, um Flora und Fauna zu schützen. 3. Alternative Gestaltungsmöglichkeiten Als Alternative könnte eine Licht- oder Drohnenshow geprüft werden. Solche Inszenierungen sind mittlerweile technisch ausgereift und bieten ein beeindruckendes Erlebnis ohne negative Umweltfolgen. Eine musikalische oder inszenierte Feuershow mit Lichtprojektionen könnte ebenfalls eine stimmungsvolle und traditionsbewusste Alternative darstellen. Die Möglichkeit, ein „stilles Feuerwerk“ mit reduziertem Lärm und geringerer Umweltbelastung einzusetzen, könnte ebenfalls geprüft werden. Fazit und Beschlussvorschlag Der Gemeinderat würdigt die historische Bedeutung des Vereinsjubiläums und die Rolle des KBV „An de Strand lang“ in der Inselgemeinschaft ausdrücklich. Gleichzeitig müssen die Anforderungen des Naturschutzes und der nachhaltigen Entwicklung Spiekeroogs berücksichtigt werden. Optionen zur Entscheidung: 1. Genehmigung des Höhenfeuerwerks unter bestimmten Auflagen (z. B. Einschränkung der Größe, Uhrzeit, Standortwahl, ökologische Begleitmaßnahmen). 2. Ablehnung des Höhenfeuerwerks aufgrund der naturschutzrechtlichen Bedenken, verbunden mit der Unterstützung des Vereins bei der Suche nach einer alternativen Gestaltung. 3. Prüfung alternativer Inszenierungen, um eine festliche und stimmungsvolle Feier ohne erhebliche Umweltbelastungen zu ermöglichen. Der Gemeinderat wird gebeten, über die weiteren Schritte zu beraten und eine Entscheidung zu treffen. Beschlussvorschlag: Wird in der Sitzung formuliert. Spiekeroog, den 05.03.2025 Abstimmungsergebnis: - 3 - (Kösters, Patrick) Fachausschuss Ja: Nein: Enth.: VA Ja: Nein: Enth.: RAT Ja: Nein: Enth.: Anlagenverzeichnis:
Maschinell extrahiert am 21. Mai 2026. Layout-Elemente wie Tabellen oder Spalten können dabei verloren gehen — maßgeblich ist das Original-PDF.
Beratungsfolge
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