Antrag des KBV „An de Strand lang“ auf Genehmigung eines Höhenfeuerwerks am 06.09.2025 im Rahmen des 100-jährigen Vereinsjubiläums
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 20. März 2025
Beschlossen — einstimmig
am 20. März 2025 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Klootschießer- und Boßelverein An de Strand lang beantragt ein Höhenfeuerwerk für sein 100-jähriges Vereinsjubiläum am 6. September 2025. Rat und Verwaltungsausschuss sollen darüber beraten, ob die Genehmigung erteilt, abgelehnt oder eine Alternativveranstaltung geprüft wird. Die Vorlage wägt Vereinstradition gegen Naturschutzbelange ab. Der konkrete Beschlussvorschlag wird erst in der Sitzung formuliert.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung, eingebracht vom Ordnungsamt, zur Erstberatung im Verwaltungsausschuss am 11. März 2025 und abschließender Entscheidung im Rat am 20. März 2025. Anlass ist der Antrag des Vereins auf eine gesonderte Feuerwerkserlaubnis nach der Lärmschutzverordnung.
Hintergrund
Spiekeroog liegt im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, einem UNESCO-Weltnaturerbe. Im Jahr 2019 sprach sich die Gemeinde für ein generelles Feuerwerksverbot aus; ein Gericht hob dieses Verbot allerdings wieder auf. Seitdem verfolgt die Insel eine freiwillige Linie zur Reduzierung von Feuerwerken. Ein Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht bedarf nach der Lärmschutzverordnung einer gesonderten behördlichen Genehmigung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Alle Insulaner:innen und Gäste auf Spiekeroog wären von einem Feuerwerk am 6. September 2025 direkt betroffen: durch Licht, Lärm und mögliche Umweltauswirkungen auf den umgebenden Nationalpark. Der September gilt als sensible Phase für Zugvögel, was Naturschutzinteressen der gesamten Inselgemeinschaft berührt. Gleichzeitig hat der Verein als feste kulturelle Institution Bedeutung für viele Familien auf der Insel.
Die wichtigsten Punkte
- Der Klootschießer- und Boßelverein An de Strand lang feiert 2025 sein 100-jähriges Bestehen und möchte dazu am 6. September ein Höhenfeuerwerk veranstalten
- Ein Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht braucht nach der Lärmschutzverordnung eine gesonderte Genehmigung, über die Rat und Verwaltungsausschuss entscheiden
- Die Vorlage nennt drei Optionen: Genehmigung mit Auflagen, Ablehnung mit Unterstützung bei der Suche nach Alternativen oder Prüfung von Alternativen wie einer Drohnen- oder Lichtshow
- September ist für Zugvögel eine sensible Phase; Naturschutz und UNESCO-Weltnaturerbeschutz sprechen laut Vorlage gegen ein klassisches Feuerwerk
- Der konkrete Beschlussvorschlag wurde noch nicht festgelegt und soll erst in der Sitzung formuliert werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/011/2025
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 19. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8118 kB≈ 5 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll einen Silvester-Appell des Nationalparkhauses Wittbülten offiziell unterstützen und unterzeichnen. Der Appell richtet sich an Insulaner:innen und Gäste und bittet darum, auf Böller und Feuerwerk zu verzichten — freiwillig, weil ein vollständiges Verbot nach Landes- und Bundesrecht rechtlich nicht durchsetzbar ist. Grundstückseigentümer:innen werden ausdrücklich gebeten, Feuerwerk auf ihrem Gelände nicht zu dulden, besonders im Außenbereich nahe der Nationalpark-Fläche. Beschlussvorschlag: Die Ratsvorsitzende unterschreibt den Appell im Namen des Rates.
Die Gemeinde Spiekeroog will einen international anerkannten Sternenpark — eine sogenannte 'International Dark Sky Community' der Dark Sky Association (IDA) — einrichten. Grundlage sind Messungen eines Planetariumsleiters, der Spiekeroog als den damals dunkelsten jemals von ihm gemessenen Punkt in Deutschland einstufte. Der Rat soll zunächst das Projekt grundsätzlich unterstützen und die Verwaltung beauftragen, gemeinsam mit der Nordseebad Spiekeroog GmbH, der Nationalparkverwaltung und dem begleitenden Wissenschaftler die Unterlagen für einen abschließenden Beschluss aufzuarbeiten.
Ratsmitglied Warenski beantragt, dass die Gemeinde Spiekeroog einen detaillierten Fragenkatalog zum Evaluierungsbericht des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer (2013) offiziell beim Niedersächsischen Umweltministerium einreicht. Der Fragenkatalog thematisiert mögliche Einschränkungen für Insulaner:innen — etwa bei Hafenzugang, Jagd, Beweidung, Kitesurfen und Strandnutzung. Außerdem soll die Gemeinde eine öffentliche Pressemitteilung zu ihrer Position herausgeben. Die Vorlage soll Umweltausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat durchlaufen.
Die Verwaltung legt dar, warum ein generelles Feuerwerksverbot auf Spiekeroog rechtlich nicht möglich ist, und empfiehlt, auf Verbote zu verzichten. Nach dem Silvester 2025/26 gingen Beschwerden über Feuerwerk in Dorfplatznähe ein. Der Rat soll die rechtliche Lage zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, weiterhin für freiwillige Zurückhaltung zu werben.