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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Aufstockung eines rückwärtigen Flachdach-Gebäudeteils - Firstversatz

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 3 und 4 BauGB wird erteilt. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs sagt, dass es um das „Capitänshaus“ gehen würde. In der Vergangenheit hätte es durch den Landkreis Beanstandungen am Bauantrag gegeben. Dieser wäre jetzt in Ordnung. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein Bauantrag zur Aufstockung eines rückwärtigen Gebäudeteils im Dorf (Bereich Dorf-Teil A, Sondergebiet Tourismus Ortsmitte) wurde angepasst und vom Rat einstimmig genehmigt. Der ursprüngliche Plan sah einen Dachabbruch mit Neuaufbau vor; dieser hätte den Bestandsschutz des vorhandenen Satteldachbaukörpers aufgehoben. Stattdessen beginnt der neue Flachdachüberbau nun mit rund 3,50 Metern Versatz nach Westen, sodass das bestehende Satteldach unverändert bleibt. Die Gemeinde erteilte ihr Einvernehmen nach Baugesetzbuch.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag: Aufstockung eines rückwärtigen Flachdachgebäudes in der Ortsmitte (B-Plan Dorf-Teil A, Sondergebiet Tourismus). Die Vorlage durchlief Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat und wurde am 07.10.2021 einstimmig beschlossen.

Hintergrund

Der Rat hatte dem Bauvorhaben bereits im August 2018 grundsätzlich zugestimmt. Im laufenden Baugenehmigungsverfahren stellte sich heraus, dass der bestehende östliche Satteldachbaukörper unter Bestandsschutz steht und nicht wesentlich verändert werden darf. Ein geplanter Dachabbruch mit Giebelvergrößerung wäre mit dem Verlust dieses Bestandsschutzes verbunden gewesen. Der Landkreis hatte zuvor Beanstandungen am Bauantrag erhoben, die nach Anpassung des Plans ausgeräumt wurden.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein privates Gebäude im Dorf, dessen Vorderhaus als Baudenkmal eingetragen ist. Für die Allgemeinheit hat die Entscheidung keine unmittelbaren Auswirkungen; sie stellt sicher, dass das historische Erscheinungsbild des Denkmals erhalten bleibt. Die Genehmigung betrifft ausschließlich die bauliche Situation eines einzelnen Grundstücks im touristisch genutzten Ortskern.

Die wichtigsten Punkte

  • Das betroffene Vorderhaus ist ein eingetragenes Baudenkmal im Dorf
  • Der rückwärtige Flachdachüberbau beginnt nun mit etwa 3,50 Metern Versatz nach Westen
  • Der bestehende Satteldachbaukörper bleibt vollständig unverändert
  • Der Rat beschloss einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen nach Baugesetzbuch zu erteilen
  • Frühere Beanstandungen des Landkreises sind durch die Planänderung ausgeräumt

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 10. September 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/146/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
10. September 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8104 kB≈ 2 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. September 2021, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Oktober 2021, 21:58 UhrEntscheidungeinstimmig

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