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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Aufstockung eines rückwärtigen Flachdach-Gebäudeteils - Firstversatz

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 7. Oktober 2021

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 07. Oktober 2021 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen gemäß § 173 Abs. 1 Satz 2 BauGB, im Sinne § 172 Abs. 3 und 4 BauGB wird erteilt. Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 3 BauGB in Verbindung mit § 69 Abs. 3 NBauO wurde diese Maßnahme als Maßnahme nach § 30 BauGB zu Kenntnis genommen. RV Redelfs sagt, dass es um das „Capitänshaus“ gehen würde. In der Vergangenheit hätte es durch den Landkreis Beanstandungen am Bauantrag gegeben. Dieser wäre jetzt in Ordnung. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig beschlossen.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein Bauantrag zur Aufstockung eines rückwärtigen Gebäudeteils muss gegenüber dem ursprünglichen Plan geändert werden. Der geplante Flachdachüberbau kann wegen Bestandsschutzregelungen erst mit einem Firstversatz von rund 3,50 Meter nach Westen beginnen — der vorhandene Satteldachbaukörper bleibt unverändert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen für diese angepasste Variante zu erteilen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem Bauantrag im Bereich Dorf-Teil A (B-Plan „Dorf-Teil A

Hintergrund

Das Grundstück hat 873 m² und liegt im Sondergebiet Tourismus Ortsmitte.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Nachbargrundstücke — insbesondere Noorderloog 13 — sind durch die angepasste Planung weniger beeinträchtigt als beim ursprünglichen Entwurf.

Die wichtigsten Punkte

  • Das Vorderhaus ist ein eingetragenes Baudenkmal; der rückwärtige Anbau hat ein Flachdach und grenzt bereits an die Grundstücksgrenze
  • Der Rat hatte das Bauvorhaben bereits am 09.08.2018 grundsätzlich genehmigt
  • Im Baugenehmigungsverfahren stellte sich heraus, dass der östliche Satteldachbaukörper wegen Bestandsschutz nicht wesentlich verändert werden darf
  • Der Firstversatz von rund 3,50 Meter nach Westen verhindert den Verlust des Bestandsschutzes
  • Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen nach § 173 BauGB für die geänderte Planung erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/146/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog21. September 2021, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog7. Oktober 2021, 19:58 UhrEntscheidungeinstimmig

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