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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Erweiterung eines Gebäudes um drei Nutzungseinheiten (Wohnraum für Mitarbeiter)

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

1.) Die erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten. 2.) Die bauliche Nutzung als Personalwohnungen ist zulässig. Diese müssen jedoch eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. 3.) Die Traufhöhe ist nicht zulässig. Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden. 4.) Die Dachform (Flachdach) ist nicht zulässig. Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden. RV Redelfs erklärt, dass es sich hierbei um eine Bauvoranfrage handelt. Der Bauherr müsste eine Ausnahme bzgl. der geplanten Traufhöhe beantragen, da diese in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. RM Klasing empfiehlt daher dem Bauherrn darüber zu informieren, dass für einen entsprechenden Bauantrag daher kein Einvernehmen erteilt worden wäre.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
mittel

Ein privater Eigentümer einer Beherbergungsstätte auf Spiekeroog will sein Gebäude durch eine Teilaufstockung des ersten Obergeschosses um drei Personalwohnungen erweitern. Die Verwaltung hält die Nutzung grundsätzlich für zulässig, sieht aber zwei Probleme: Die geplante Traufhöhe und das geplante Flachdach widersprechen dem Bebauungsplan Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung I. Für beides wäre eine Befreiung beim Landkreis zu beantragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Personalwohnungen zu genehmigen, jedoch Traufhöhe und Dachform als nicht zulässig zu kennzeichnen.

Einordnung

Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme auf einen Bauvoranfrage-Antrag eines privaten Eigentümers einer Beherbergungsstätte; der Antrag liegt dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beratung vor.

Hintergrund

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sondergebiet Ferienheim/Erholungsheim. Dort sind auch Dauerwohnungen zulässig. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung I, die gleichgeneigte Sattel- oder Krüppelwalmdächer vorschreibt. Der Landkreis ist Baugenehmigungsbehörde und entscheidet abschließend über etwaige Befreiungen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Die Vorlage betrifft zunächst den privaten Bauherren und seine Beschäftigten, die dringend Wohnraum suchen. Mittelbar ist das Thema Mitarbeiterwohnraum auf Spiekeroog relevant für alle Betriebe, die Saisonkräfte unterbringen müssen. Für die Allgemeinheit entstehen keine direkten Kosten oder Einschränkungen.

Die wichtigsten Punkte

  • Eine Beherbergungsstätte soll im ersten Obergeschoss um drei Personalwohnungen aufgestockt werden
  • Die Grundfläche des Gebäudes vergrößert sich nicht, da nur ein Teilbereich aufgestockt wird
  • Die geplante Traufhöhe von 6,88 m überschreitet den zulässigen Wert von 3,50 m und erfordert eine Befreiung
  • Das geplante Flachdach widerspricht der Baugestaltungssatzung I und erfordert ebenfalls eine Befreiung
  • Die Personalwohnungen müssen eindeutig als Dauerwohnungen in der Baugenehmigung festgeschrieben werden

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/065/2018
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

  • 📄
    Sitzungsvorlage
    PDF; CHARSET=UTF-8234 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
    Volltext (automatisch extrahiert) anzeigen

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog23. August 2018, 22:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog6. September 2018, 22:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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