Erweiterung eines Gebäudes um drei Nutzungseinheiten (Wohnraum für Mitarbeiter)
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 6. September 2018
Beschlossen — einstimmig
am 06. September 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
1.) Die erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten. 2.) Die bauliche Nutzung als Personalwohnungen ist zulässig. Diese müssen jedoch eindeutig nach Lage und Größe bestimmt und gekennzeichnet und Bestandteil der Baugenehmigung werden. 3.) Die Traufhöhe ist nicht zulässig. Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden. 4.) Die Dachform (Flachdach) ist nicht zulässig. Hierfür müsste ein „Antrag auf Zulassung einer Abweichung / Ausnahme / Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gestellt werden. RV Redelfs erklärt, dass es sich hierbei um eine Bauvoranfrage handelt. Der Bauherr müsste eine Ausnahme bzgl. der geplanten Traufhöhe beantragen, da diese in dieser Form nicht genehmigungsfähig ist. RM Klasing empfiehlt daher dem Bauherrn darüber zu informieren, dass für einen entsprechenden Bauantrag daher kein Einvernehmen erteilt worden wäre.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Eigentümer einer Beherbergungsstätte auf Spiekeroog will sein Gebäude durch eine Teilaufstockung des ersten Obergeschosses um drei Personalwohnungen erweitern. Die Verwaltung hält die Nutzung grundsätzlich für zulässig, sieht aber zwei Probleme: Die geplante Traufhöhe und das geplante Flachdach widersprechen dem Bebauungsplan Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung I. Für beides wäre eine Befreiung beim Landkreis zu beantragen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Personalwohnungen zu genehmigen, jedoch Traufhöhe und Dachform als nicht zulässig zu kennzeichnen.
Einordnung
Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme auf einen Bauvoranfrage-Antrag eines privaten Eigentümers einer Beherbergungsstätte; der Antrag liegt dem Bauausschuss, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat zur Beratung vor.
Hintergrund
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Dorf-Teil A im Sondergebiet Ferienheim/Erholungsheim. Dort sind auch Dauerwohnungen zulässig. Zusätzlich gilt die Baugestaltungssatzung I, die gleichgeneigte Sattel- oder Krüppelwalmdächer vorschreibt. Der Landkreis ist Baugenehmigungsbehörde und entscheidet abschließend über etwaige Befreiungen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft zunächst den privaten Bauherren und seine Beschäftigten, die dringend Wohnraum suchen. Mittelbar ist das Thema Mitarbeiterwohnraum auf Spiekeroog relevant für alle Betriebe, die Saisonkräfte unterbringen müssen. Für die Allgemeinheit entstehen keine direkten Kosten oder Einschränkungen.
Die wichtigsten Punkte
- Eine Beherbergungsstätte soll im ersten Obergeschoss um drei Personalwohnungen aufgestockt werden
- Die Grundfläche des Gebäudes vergrößert sich nicht, da nur ein Teilbereich aufgestockt wird
- Die geplante Traufhöhe von 6,88 m überschreitet den zulässigen Wert von 3,50 m und erfordert eine Befreiung
- Das geplante Flachdach widerspricht der Baugestaltungssatzung I und erfordert ebenfalls eine Befreiung
- Die Personalwohnungen müssen eindeutig als Dauerwohnungen in der Baugenehmigung festgeschrieben werden
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/065/2018
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8234 kB≈ 7 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauantrag sieht vor, ein bestehendes Restaurant in drei Ferienwohnungen, ein Büro und einen Rezeptionsbereich umzubauen. Eine der Ferienwohnungen soll zusätzlich eine kleine Veranda erhalten. Das Vorhaben ist nach Einschätzung der Verwaltung mit dem Bebauungsplan Dorf Teil A vereinbar. Der Beschlussvorschlag lautet, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, jedoch mit der Auflage, die Veranda an die Baugestaltungssatzung anzupassen.
Ein bestehendes Ferienhaus soll um eine inseltypische Veranda erweitert und in zwei Ferienwohnungen aufgeteilt werden. Das Grundstück liegt im Bebauungsplan Dorf - Teil A im Sondergebiet Wohnen/Ferienwohnen. Alle relevanten Vorgaben aus Bebauungsplan, Baugestaltungssatzung und Erhaltungssatzung werden eingehalten. Der Rat soll das gemeindliche Einvernehmen erteilen.
Die Verwaltung empfiehlt, den geplanten zwei Veranden und dem Windfang an einem bestehenden Ferienwohngebäude zuzustimmen, die zwei Balkonanlagen jedoch abzulehnen. Das Gebäude mit 14 Ferienwohnungen liegt im Bebauungsplangebiet Dorf-Teil A und im Bereich der Erhaltungssatzung. Die Veranden erfüllen alle Vorgaben aus Bebauungsplan und Baugestaltungssatzung, die Balkone hingegen gelten nicht als untergeordnete Baumaßnahme, weil das Gebäude bereits mehrere Balkone besitzt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, das gemeindliche Einvernehmen für die Veranden zu erteilen und für die Balkonanlagen zu verweigern.
Eine bestehende Frühstückspension soll zu 8 Ferienwohnungen und 4-5 Dauerwohnungen als Mitarbeiterwohnungen umgebaut werden. Die Verwaltung bewertet im Rahmen einer Bauvoranfrage, welche Teile des Vorhabens mit dem Bebauungsplan Dorf-Teil A und der Baugestaltungssatzung II vereinbar sind. Einige Punkte sind zulässig, andere nicht: Ein geplantes Kraggeschoss im hinteren Teil ist nach der Gestaltungssatzung nicht erlaubt, eine Einfriedung mit Klinkermauer zur Straße ebenfalls nicht. Die bestehende Dauerwohnung im Erdgeschoss darf laut Erhaltungssatzung nicht zu Ferienwohnungen umgenutzt werden.