60.1-00556-23 | Bauantrag Erweiterung Wohnhaus u. twl. Nutzungsänderung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 23. November 2023
Beschlossen — einstimmig
am 23. November 2023 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Die Gemeinde erteilt das Einvernehmen zu einer Ausnahme gem. § 14 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu dem Bauvorhaben Melksett 9. Von einer über das Planungsrecht hinausgehenden Stellungnahme zum Bauantrag wird abgesehen. Es geht um den Anbau einer Veranda. Da die Dauerwohnung deutlich größer beantragt ist, als künftig im B-Plan vorgeschrieben, kann die beantragte Ausnahme in diesem Fall gewährt werden.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauantrag zur Erweiterung eines Wohnhauses und zur teilweisen Nutzungsänderung liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Details zum genauen Standort, zum Umfang der Erweiterung und zur Art der Nutzungsänderung sind mangels Vorlage nicht bekannt.
Einordnung
Es handelt sich um einen Bauantrag eines oder einer privaten Antragsteller:in zur Genehmigung durch die Gemeinde. Beantragt wird die Erweiterung eines Wohnhauses sowie eine teilweise Nutzungsänderung; der genaue Standort ist aus dem Titel nicht ersichtlich.
Hintergrund
Nur der Vorlagentitel lag vor, weitere Informationen zum Sachverhalt sind nicht verfügbar. Bauanträge auf Spiekeroog unterliegen den allgemeinen baurechtlichen Vorgaben sowie den auf der Insel geltenden planungsrechtlichen Festsetzungen. Ob ein Bebauungsplan für das betreffende Grundstück besteht, lässt sich ohne das Dokument nicht feststellen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Der Bauantrag betrifft zunächst die Eigentümer:innen des jeweiligen Grundstücks sowie unmittelbare Nachbar:innen. Eine Nutzungsänderung kann jedoch je nach Art der neuen Nutzung Auswirkungen auf das direkte Umfeld haben. Ohne das Dokument lassen sich konkrete Folgen für Insulaner:innen nicht benennen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Antrag sieht die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses vor
- Zusätzlich wird eine teilweise Nutzungsänderung beantragt
- Standort, Umfang und Art der Nutzungsänderung sind ohne das Dokument nicht bekannt
- Es liegt kein PDF vor, daher basiert diese Zusammenfassung ausschließlich auf dem Vorlagentitel
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/103/2023
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 24. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung eines Wohnhauses mit gleichzeitiger Nutzungsänderung liegt dem Rat zur Entscheidung vor. Details zu Lage, Umfang und Art der Nutzungsänderung sind aus dem Titel allein nicht erkennbar.
Ein Bauantrag für den Umbau eines Wohnhauses mit Anbau liegt dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Nähere Angaben zu Lage, Umfang und Bauherr sind aus dem Titel allein nicht ersichtlich.
Ein Wohnhaus auf Spiekeroog soll umgebaut und erweitert werden. Der Gemeinderat befasst sich mit diesem Bauvorhaben, vermutlich im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens. Weitere Details liegen nicht vor.
Ein privater Bauherr will an ein bestehendes Wohnhaus auf Spiekeroog einen separaten kleinen Anbau mit 25,65 m² Grundfläche errichten. Das Grundstück (648 m²) liegt im Bebauungsplan „Dorf–Teil A