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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Im Dorf" und Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB

Stand der Beratung

Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. September 2014

Beschluss

Beschlossen — mehrheitlich

am 09. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

ZusammenfassungAutomatisch · KI

Wie das funktioniert

Von Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.

Inselrelevanz
hoch

Der Rat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Im Dorf beschließen und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange — Behörden und Fachstellen — formal beteiligen. Beides sind gesetzlich vorgeschriebene Schritte im Aufstellungsverfahren nach Baugesetzbuch. Mit diesen Beschlüssen können Bürger:innen und Fachbehörden Stellungnahmen einreichen.

Einordnung

Verwaltungsvorlage im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Im Dorf, Spiekeroog. Die Vorlage betrifft die Phase der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß Paragraf 4 Absatz 2 BauGB.

Hintergrund

Vor einem Auslegungsbeschluss steht in der Regel ein Aufstellungsbeschluss, mit dem das Verfahren formal eröffnet wurde. Die öffentliche Auslegung ist der Schritt, bei dem der Planentwurf für mindestens 30 Tage öffentlich zugänglich gemacht wird. Parallel werden Träger öffentlicher Belange — etwa Naturschutzbehörden, Versorgungsträger oder die Nationalparkverwaltung — zur Stellungnahme aufgefordert. Da nur der Titel vorliegt, sind Einzelheiten zum Plangebiet und zu früheren Beschlüssen nicht bekannt.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Mit der Auslegung erhalten alle Bürger:innen das gesetzliche Recht, den Planentwurf einzusehen und schriftlich Stellung zu nehmen. Wer Einwände hat, muss sie innerhalb der Auslegungsfrist einreichen — danach ist eine Beteiligung im laufenden Verfahren nicht mehr ohne Weiteres möglich. Konkrete Auswirkungen auf den Inselaltag hängen vom Inhalt des Plans ab, der aus dem Titel allein nicht hervorgeht.

Die wichtigsten Punkte

  • Der Rat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Im Dorf nach Paragraf 3 Absatz 2 BauGB beschließen
  • Gleichzeitig sollen die Träger öffentlicher Belange nach Paragraf 4 Absatz 2 BauGB beteiligt werden
  • Die Auslegung gibt Bürger:innen die gesetzliche Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen
  • Das Verfahren befindet sich in der Beteiligungsphase — einem mittleren Stadium des Aufstellungsverfahrens
  • Detailangaben zum Plangebiet liegen mangels PDF nicht vor

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/060/2014
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
keine
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
24. August 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Beratungsfolge

  1. Rat der Gemeinde Spiekeroog9. September 2014, 22:00 UhrEntscheidungmehrheitlich

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