Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Im Dorf" und Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. September 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Der Rat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Im Dorf beschließen und gleichzeitig die Träger öffentlicher Belange — Behörden und Fachstellen — formal beteiligen. Beides sind gesetzlich vorgeschriebene Schritte im Aufstellungsverfahren nach Baugesetzbuch. Mit diesen Beschlüssen können Bürger:innen und Fachbehörden Stellungnahmen einreichen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Im Dorf, Spiekeroog. Die Vorlage betrifft die Phase der öffentlichen Auslegung gemäß Paragraf 3 Absatz 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gemäß Paragraf 4 Absatz 2 BauGB.
Hintergrund
Vor einem Auslegungsbeschluss steht in der Regel ein Aufstellungsbeschluss, mit dem das Verfahren formal eröffnet wurde. Die öffentliche Auslegung ist der Schritt, bei dem der Planentwurf für mindestens 30 Tage öffentlich zugänglich gemacht wird. Parallel werden Träger öffentlicher Belange — etwa Naturschutzbehörden, Versorgungsträger oder die Nationalparkverwaltung — zur Stellungnahme aufgefordert. Da nur der Titel vorliegt, sind Einzelheiten zum Plangebiet und zu früheren Beschlüssen nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit der Auslegung erhalten alle Bürger:innen das gesetzliche Recht, den Planentwurf einzusehen und schriftlich Stellung zu nehmen. Wer Einwände hat, muss sie innerhalb der Auslegungsfrist einreichen — danach ist eine Beteiligung im laufenden Verfahren nicht mehr ohne Weiteres möglich. Konkrete Auswirkungen auf den Inselaltag hängen vom Inhalt des Plans ab, der aus dem Titel allein nicht hervorgeht.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Im Dorf nach Paragraf 3 Absatz 2 BauGB beschließen
- Gleichzeitig sollen die Träger öffentlicher Belange nach Paragraf 4 Absatz 2 BauGB beteiligt werden
- Die Auslegung gibt Bürger:innen die gesetzliche Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen
- Das Verfahren befindet sich in der Beteiligungsphase — einem mittleren Stadium des Aufstellungsverfahrens
- Detailangaben zum Plangebiet liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- keine
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde legt den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Dorf Teil A erneut öffentlich aus und beteiligt Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut. Der Planentwurf vom März 2016 sichert Dauerwohnen und touristisches Wohnen im Ortszentrum planungsrechtlich ab. Ausgenommen aus dem Plangebiet sind die Bereiche Seerose mit Seeröschen sowie der Frischemarkt, die separat weiterverfolgt werden. Der Rat soll den Entwurf billigen und die Auslegung beschließen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan 'Dorf – Teil A' als Satzung beschließen und damit ein seit 2013 laufendes Planverfahren abschließen. Der Plan umfasst rund 41,6 Hektar und damit den größten Teil des besiedelten Inselkerns. Zentrales Ziel ist, Dauerwohnraum für Einheimische zu sichern und gleichzeitig Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe planungsrechtlich zu ordnen. Der Beschlussvorschlag lautet, den Plan in der Fassung vom Juni 2018 samt Begründung und Umweltbericht als Satzung festzusetzen.
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll ein neues Baugebiet für insularen Dauermietwohnraum ausweisen. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan 'Achter d Utkiek' vorzubereiten — mit Aufstellungsbeschluss im März 2021 und angestrebtem Auslegungsbeschluss im September 2021. Als Standort ist das Gebiet zwischen Friedhof und Lütt Slurpad vorgesehen. Grundlage für die Finanzierung ist ein Landeserlass von 2018, der die Vergabe von Landflächen auf Erbpachtbasis ermöglicht.
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