Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs.2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Im Dorf" und Beschluss über die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 9. September 2014
Beschlossen — mehrheitlich
am 09. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertDer Gemeinderat soll beschließen, den Bebauungsplan „Im Dorf
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur förmlichen Offenlage des Bebauungsplans „Im Dorf
Hintergrund
Einem Auslegungsbeschluss geht in der Regel ein Aufstellungsbeschluss voraus, mit dem das Verfahren formell gestartet wurde. Der nun vorliegende Schritt — die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. Behörden, Versorgungsunternehmen) nach § 4 Abs. 2 BauGB — ist der zweite wesentliche Verfahrensschritt. Da kein PDF vorliegt, sind Einzelheiten zum Plangebiet und zu den Planinhalten nicht bekannt.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Mit der Auslegung erhalten alle Bürger:innen das Recht, den Planentwurf einzusehen und Stellungnahmen einzureichen. Wer im Bereich „Im Dorf
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs „Im Dorf
- confidence
- Die gleichzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Behörden u. a.) erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB
- Details zum Plangebiet, zu Festsetzungen und zum genauen Auslegungszeitraum sind mangels PDF nicht bekannt
- Die Vorlage stammt aus dem Jahr 2014 und trägt die Bezeichnung 01/060/2014
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/060/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- keine
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Beratungsfolge
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