Beschluss über die erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §§ 3 (2), 4a (3) BauGB und die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 4 (2), 4a (3) BauGB im B-Planverfahren "Dorf-Teil A"
Stand der Beratung
Mehrheitlich beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 2. Juni 2016
Beschlossen — mehrheitlich
am 02. Juni 2016 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Zusammenfassung
Wie das funktioniertIm Bebauungsplanverfahren 'Dorf-Teil A' soll eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden. Dies ist nötig, weil nach einer früheren Beteiligung Änderungen am Plan vorgenommen wurden. Der Rat soll den entsprechenden Beschluss fassen.
Einordnung
Verwaltungsvorlage zur Bauleitplanung, Bebauungsplan 'Dorf-Teil A' (Vorlagen-Nr. 01/027/2016). Die Vorlage betrifft die Phase der erneuten förmlichen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach zwischenzeitlichen Planänderungen.
Hintergrund
Das BauGB schreibt vor, dass nach wesentlichen Planänderungen eine erneute öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und eine erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erforderlich sind. § 4a Abs. 3 BauGB regelt die Voraussetzungen für diese erneuten Verfahrensschritte. Zu den vorausgegangenen Änderungen und dem bisherigen Verfahrensstand liegen keine weiteren Informationen vor, da kein PDF beigefügt ist.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die erneute Auslegung gibt Bürger:innen die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bebauungsplan 'Dorf-Teil A' einzureichen. Wer im betroffenen Bereich wohnt oder Eigentum hat, sollte die Auslegungsfrist nutzen, um Hinweise oder Einwände vorzubringen. Über konkrete Inhalte des Plans lassen sich ohne das beigefügte PDF keine Aussagen machen.
Die wichtigsten Punkte
- Der Rat soll eine erneute förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für den B-Plan 'Dorf-Teil A' beschließen
- Gleichzeitig soll die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen werden
- Rechtsgrundlagen sind §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB
- Eine erneute Beteiligung ist nötig, wenn der Plan nach einer früheren Auslegung geändert wurde
- Details zum Planinhalt und zu den Änderungen liegen mangels PDF nicht vor
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/027/2016
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 4 Dokumente
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (4)
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde Spiekeroog will am westlichen Rand des Inseldorfes, nahe dem ehemaligen Bahnhofsgebäude am Westerloog, ein neues Wohngebiet entwickeln. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Am Bahnhof
Die Gemeinde will den Bebauungsplan „Achter d'Diek
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog soll den Bebauungsplan Nr. 22 „Dorf
Der Rat soll den geänderten Entwurf des Bebauungsplans 'Dorf – Teil A' billigen und erneut öffentlich auslegen. Der rund 41,6 Hektar große Plan deckt den größten Teil des bebauten Ortsgebiets ab und soll Dauerwohnen sichern sowie Nutzungen verbindlich ordnen. Gegenüber dem Vorläufer wurden der Bereich des Edeka-Marktes Sander aus dem Geltungsbereich herausgenommen, der Bereich Melksett als Besonderes Wohngebiet neu festgesetzt und weitere Präzisierungen zu Dauerwohnungsgrößen sowie zur Deichschutzzone vorgenommen.