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Spiekeroog-Radar
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Sitzungsvorlage
Sachverhalt, den ein Gremium berät.

Bau eines Lagerschuppens

Stand der Beratung

Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022

Beschluss

Beschlossen — einstimmig

am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog

Worum es ging

Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt und das Einvernehmen wird erteilt.

(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)

Zusammenfassung

Wie das funktioniert
Wie wichtig für die Insel?
mittel

Ein privater Antragsteller möchte einen Lagerschuppen an sein bestehendes Gebäude anbauen. Weil auf Spiekeroog seit November 2021 eine Veränderungssperre gilt, muss der Rat trotzdem zustimmen — auch wenn der Anbau nach niedersächsischem Baurecht sonst genehmigungsfrei wäre. Die Verwaltung sieht keinen Hinderungsgrund: Der Schuppen bleibt unter 40 Kubikmeter, hält Abstandsflächen ein und beeinträchtigt weder Dauerwohnraum noch Gewerbeflächen. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.

Einordnung

Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Baugesuch; Standort und genaue Adresse sind nicht öffentlich. Der Rat muss die Ausnahme von der seit November 2021 gültigen Veränderungssperre förmlich genehmigen.

Hintergrund

Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 gefasst. Damit trat eine Veränderungssperre in Kraft, die erhebliche wertsteigernde Baumaßnahmen im Geltungsbereich untersagt — auch solche, die baurechtlich sonst genehmigungsfrei wären. Ziel des B-Plans Nr. 22 ist der Erhalt von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen auf der Insel. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind nach Baugesetzbuch möglich, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

Was bedeutet das für Insulaner:innen?

Das Vorhaben betrifft ausschließlich eine Privatperson und ihr Grundstück. Für die übrigen Insulaner:innen hat der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren zeigt allerdings, dass die Veränderungssperre auch kleine, sonst genehmigungsfreie Vorhaben erfasst und damit den Rat einschaltet.

Die wichtigsten Punkte

  • Ein privater Antragsteller will einen Lagerschuppen an ein bestehendes Gebäude anbauen
  • Der Anbau ist nach niedersächsischer Bauordnung normalerweise genehmigungsfrei, fällt aber unter die Veränderungssperre vom 1. November 2021
  • Der Schuppen überschreitet 40 Kubikmeter nicht und hält die vorgeschriebenen Abstandsflächen ein
  • Die Maßnahme ändert weder die Nutzung von Wohnraum noch reduziert sie Gewerbeflächen
  • Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen

KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.

Eckdaten

Aktenzeichen
01/203/2021
Typ
📄 Sitzungsvorlage
Anhänge
1 Dokument
Im Radar seit
25. Mai 2026
Zuletzt aktualisiert
25. Juli 2026
Original
Im Ratsinformationssystem öffnen ↗

Anlagen (1)

Beratungsfolge

  1. Bauausschuss der Gemeinde Spiekeroog12. Januar 2022, 20:00 UhrVorberatungeinstimmig
  2. Rat der Gemeinde Spiekeroog27. Januar 2022, 20:00 UhrEntscheidungeinstimmig

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