Bau eines Lagerschuppens
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 27. Januar 2022
Beschlossen — einstimmig
am 27. Januar 2022 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre nach § 14 Abs. 2 BauGB wird erteilt. RV Redelfs erläutert den Sachstand. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig genehmigt und das Einvernehmen wird erteilt.
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin privater Antragsteller möchte einen Lagerschuppen an sein bestehendes Gebäude anbauen. Weil auf Spiekeroog seit November 2021 eine Veränderungssperre gilt, muss der Rat trotzdem zustimmen — auch wenn der Anbau nach niedersächsischem Baurecht sonst genehmigungsfrei wäre. Die Verwaltung sieht keinen Hinderungsgrund: Der Schuppen bleibt unter 40 Kubikmeter, hält Abstandsflächen ein und beeinträchtigt weder Dauerwohnraum noch Gewerbeflächen. Beschlussvorschlag: Das gemeindliche Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Baugesuch; Standort und genaue Adresse sind nicht öffentlich. Der Rat muss die Ausnahme von der seit November 2021 gültigen Veränderungssperre förmlich genehmigen.
Hintergrund
Der Gemeinderat hat am 14. Oktober 2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 22 gefasst. Damit trat eine Veränderungssperre in Kraft, die erhebliche wertsteigernde Baumaßnahmen im Geltungsbereich untersagt — auch solche, die baurechtlich sonst genehmigungsfrei wären. Ziel des B-Plans Nr. 22 ist der Erhalt von Dauerwohnraum und Gewerbeflächen auf der Insel. Ausnahmen von der Veränderungssperre sind nach Baugesetzbuch möglich, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ausschließlich eine Privatperson und ihr Grundstück. Für die übrigen Insulaner:innen hat der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen. Das Verfahren zeigt allerdings, dass die Veränderungssperre auch kleine, sonst genehmigungsfreie Vorhaben erfasst und damit den Rat einschaltet.
Die wichtigsten Punkte
- Ein privater Antragsteller will einen Lagerschuppen an ein bestehendes Gebäude anbauen
- Der Anbau ist nach niedersächsischer Bauordnung normalerweise genehmigungsfrei, fällt aber unter die Veränderungssperre vom 1. November 2021
- Der Schuppen überschreitet 40 Kubikmeter nicht und hält die vorgeschriebenen Abstandsflächen ein
- Die Maßnahme ändert weder die Nutzung von Wohnraum noch reduziert sie Gewerbeflächen
- Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen zur Ausnahme von der Veränderungssperre zu erteilen
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/203/2021
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-899 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Die Gemeinde soll ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erteilen, der die Dachaufstockung eines bestehenden Wohn- und Geschäftshauses sowie den Neubau eines Mitarbeiter-Wohnhauses auf Spiekeroog vorsieht. Das Vorhaben liegt im Bereich einer Veränderungssperre, für die eine Ausnahme nach § 14 BauGB beantragt wird. Der Bauausschuss stellte fest, dass der Bauantrag von den zuvor positiv beschiedenen Bauvoranfragen abweicht. Der aktuelle Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen erteilen, sofern der Bauantrag inhaltlich den genehmigten Bauvorbescheiden entspricht.
Der Rat soll einen früheren Beschluss aufheben, mit dem eine zweite Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne erlassen wurde. Eine Veränderungssperre friert Bauvorhaben im betroffenen Plangebiet vorübergehend ein, um laufende Planungen zu sichern. Mit der Aufhebung würde diese Einschränkung enden.
Die Gemeinde soll erneut darüber entscheiden, ob zwei Dauerwohnungen in Ferienwohnungen umgewandelt werden dürfen. Der Bauantrag war bereits 2020 abgelehnt worden; der Bauherr hat Widerspruch eingelegt. Seit November 2021 gilt auf Spiekeroog eine Veränderungssperre, die genau solche Umwandlungen verhindern soll. Die Verwaltung schlägt vor, das Einvernehmen erneut zu verweigern.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine bestehende Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne aufheben. Eine Veränderungssperre ist ein befristetes Bauverbot, das während der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans gilt. Der Rat soll über die Aufhebung dieses Verbots beraten und beschließen.