Bauantrag Anbau einer Eingangsüberdachung
Stand der Beratung
Einstimmig beschlossen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 11. September 2014
Beschlossen — einstimmig
am 11. September 2014 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
Das Einvernehmen gem. § 14 Abs. 2 wird erteilt. Die Verwaltung erhält zusätzlich den Auftrag den Landkreis auf die Prüfung der Geschossigkeit hinzuweisen. Des Weiteren soll ein Gespräch mit dem Antragsteller über die Farbgestaltung geführt werden. RV Bücking erläutert den Top. Nach 2 Anmerkungen wird der Top wie folgt beschlossen.
ZusammenfassungAutomatisch · KI
Wie das funktioniertVon Claude (KI) ausschließlich aus der Originalvorlage erstellt — kein amtlicher Text der Gemeinde. Verbindlich ist die verlinkte Originalvorlage.
Ein privater Antragsteller möchte an der westlichen Seite eines Gebäudes eine Eingangsüberdachung über dem Treppenaufgang anbauen und zusätzliche Abstellfläche schaffen. Das Grundstück liegt in einem Bereich mit Veränderungssperre, weshalb der Rat sein Einvernehmen erteilen muss. Die Grundfläche des Gebäudes von rund 220 m² wird durch den Anbau nicht erhöht. Der Beschlussvorschlag lautet: Einvernehmen gemäß Paragraf 14 Abs. 2 wird erteilt.
Einordnung
Beschlussvorlage der Verwaltung zu einem privaten Bauantrag, eingegangen am 28. August 2014, für ein Grundstück im Geltungsbereich der bestehenden Veränderungssperre im Dorfbereich. Der Rat muss sein Einvernehmen erklären, damit die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Wittmund entscheiden kann.
Hintergrund
Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 28. Februar 2013 eine Veränderungssperre beschlossen und gleichzeitig einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan Dorf gefasst. Bauvorhaben in diesem Bereich bedürfen daher der Ausnahme von der Veränderungssperre. Der bestehende Treppenaufgang wurde bereits 1973 mit ausdrücklicher Genehmigung des Rates und des Landkreises errichtet. Das Grundstück liegt außerdem im Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung II und der Bauerhaltungssatzung.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ein einzelnes Grundstück im Dorfbereich und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Für die Nachbarschaft ist relevant, dass die geplante Holzkonstruktion eine Dachneigung von 5 Grad und eine grün-weiße Fassade erhalten soll. Die Gestaltungsfragen prüft die Baugenehmigungsbehörde des Landkreises eigenständig.
Die wichtigsten Punkte
- Beantragt ist eine Überdachung des Treppenaufgangs an der westlichen Gebäudeseite sowie zusätzliche Abstellfläche
- Das Grundstück liegt im Bereich der seit 2013 geltenden Veränderungssperre, die Ausnahmen erlaubt
- Die bestehende Grundfläche von rund 220 m² wird durch den Anbau nicht vergrößert
- Gemäß dem Entwurf des künftigen Bebauungsplans Dorf wäre das Grundstück im Sondergebiet SO 1 Wohnen/Ferienwohnen zulässig
- Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet: Einvernehmen wird erteilt
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 24. August 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/063/2014
- Typ
- 📄 Sitzungsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 24. August 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄SitzungsvorlagePDF; CHARSET=UTF-886 kB≈ 3 k Zeichen Volltext
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Beratungsfolge
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