Bau Fahrradunterstand und Müllverschlag ohne Dach
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Zur Kenntnis genommen
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertAn einem Mehrfamilienhaus im Bebauungsplangebiet 'Kurzentrum' sollen ein Fahrradunterstand (knapp 37,5 m³) und ein überdachungsloser Müllverschlag (7,56 m²) errichtet werden. Beide Anlagen gelten nach niedersächsischem Baurecht als verfahrensfrei — sie brauchen keine Baugenehmigung. Die Vorlage wurde auf Wunsch des Bauherrn rein informativ in die Gremien eingebracht; ein Beschluss ist nicht vorgesehen.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung, eingebracht auf Wunsch des Bauherrn; kein Genehmigungsverfahren, kein Beschlussvorschlag. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 'Kurzentrum'.
Hintergrund
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO § 60 Abs. 1) stuft Anlagen unter 40 m³ ohne Aufenthaltsräume als verfahrensfrei ein — sie dürfen ohne behördliche Genehmigung gebaut werden. Beide Anlagen bleiben unter 3 m Höhe und dürfen deshalb bis an die Grundstücksgrenze heran oder mit nur 1 m Abstand errichtet werden. Die Baugestaltungssatzung II schreibt Sattel- oder Krüppelwalmdächer vor, nimmt davon aber freistehende Nebengebäude ausdrücklich aus — daher ist kein Dach vorgeschrieben.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Das Vorhaben betrifft ausschließlich ein privates Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die übrigen Insulaner:innen. Da keine Genehmigung erforderlich ist, entsteht auch kein Entscheidungsbedarf für die Gemeinde. Die Vorlage dient lediglich der Transparenz gegenüber den Gremien.
Die wichtigsten Punkte
- Das Vorhaben ist nach NBauO genehmigungsfrei und erfordert keinen Gemeinderatsbeschluss
- Der Fahrradunterstand hat einen Rauminhalt von rund 37,5 m³, der Müllverschlag eine Fläche von 7,56 m²
- Beide Anlagen bleiben unter 3 m Höhe und können grenzständig oder mit nur 1 m Abstand gebaut werden
- Die Baugestaltungssatzung II macht für freistehende Nebengebäude keine Vorgaben zur Dachform
- Die Vorlage wurde auf Wunsch des Bauherrn informativ in Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat eingebracht
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/107/2018
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-8199 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Antragsteller möchte an ein Bestandsgebäude im Bebauungsplan-Gebiet „Kurzentrum
Der Rat soll die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Bebauungsplan „Kurzentrum
Der Bauausschuss berät über den aktuellen Planungsstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 23, der die EDEKA-Erweiterung auf Spiekeroog regeln soll. Die Verwaltung legt den Arbeitsstand vom 20. November 2022 zur Kenntnisnahme und Diskussion vor. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist noch nicht formuliert — er soll in der Sitzung selbst erarbeitet werden.
Die Gemeinde Spiekeroog soll eine bestehende Veränderungssperre für mehrere Bebauungspläne aufheben. Eine Veränderungssperre ist ein befristetes Bauverbot, das während der Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans gilt. Der Rat soll über die Aufhebung dieses Verbots beraten und beschließen.