Bau Nebengebäude
Stand der Beratung
Zur Kenntnis genommen · Rat der Gemeinde Spiekeroog · 8. November 2018
Zur Kenntnis genommen
am 08. November 2018 im Rat der Gemeinde Spiekeroog
(2 Beratungen insgesamt — finaler Beschluss aus dem Rat der Gemeinde Spiekeroog)
Zusammenfassung
Wie das funktioniertEin Bauherr hat die Maße eines geplanten Nebengebäudes (vermutlich Carport) überarbeitet, sodass es nun 38,57 Kubikmeter umfasst. Da dieser Wert unter der Grenze von 40 Kubikmetern liegt, ist das Vorhaben nach niedersächsischem Baurecht genehmigungsfrei. Der Bauherr hat die Vorlage selbst zur rein informativen Kenntnisnahme in die Gremien eingebracht.
Einordnung
Informationsvorlage der Verwaltung, eingebracht auf Wunsch des Bauherrn zur reinen Kenntnisnahme durch Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und Rat. Es ist kein Beschluss erforderlich.
Hintergrund
In einer früheren Sitzung (Vorlage 01/075/2018) befasste sich der Bauausschuss bereits mit dem Nebengebäude. Damals lagen offenbar noch andere Maße vor. Der Bauherr hat das Gebäude nun so verkleinert, dass es unter die Genehmigungsfreigrenze fällt. In Niedersachsen sind Nebengebäude bis 40 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt von der Baugenehmigungspflicht befreit.
Was bedeutet das für Insulaner:innen?
Die Vorlage betrifft ein privates Bauprojekt auf einem einzelnen Grundstück und hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Allgemeinheit. Da das Vorhaben genehmigungsfrei ist, muss die Gemeinde nicht tätig werden. Die Gremien nehmen die Information nur zur Kenntnis.
Die wichtigsten Punkte
- Das Nebengebäude hat nach Überarbeitung einen Brutto-Rauminhalt von 38,57 Kubikmetern
- Da der Wert unter 40 Kubikmetern liegt, ist das Vorhaben genehmigungsfrei
- Die Vorlage erfordert keinen Beschluss — sie dient ausschließlich der Information der Gremien
- Die zugehörigen Pläne und Berechnungen sind als nicht-öffentliche Anlagen beigefügt
Schlagworte
KI-gestützt zusammengefasst, Stand 25. Juli 2026. Im Zweifel gilt die Originalvorlage.
Eckdaten
- Aktenzeichen
- 01/105/2018
- Typ
- ℹ️ Informationsvorlage
- Anhänge
- 1 Dokument
- Im Radar seit
- 25. Mai 2026
- Zuletzt aktualisiert
- 25. Juli 2026
- Original
- Im Ratsinformationssystem öffnen ↗
Anlagen (1)
- 📄InformationsvorlagePDF; CHARSET=UTF-898 kB
Beratungsfolge
Verwandte Vorlagen
Ein privater Bauherr will ein Nebengebäude errichten und beantragt dafür eine Ausnahme von der geltenden Veränderungssperre. Die Verwaltung hat geprüft, dass öffentliche Belange nicht entgegenstehen, und empfiehlt die Erteilung des Einvernehmens nach § 14 Abs. 2 BauGB. Bedingung ist, dass die maximalen Grenzbebaungslängen nach niedersächsischer Bauordnung eingehalten werden — was voraussetzt, dass vorhandene Nebengebäude teilweise abgerissen werden.
Ein privater Eigentümer will ein bestehendes Wohnhaus zu einem Zweifamilienhaus mit zwei Dauerwohnungen umbauen und ein Nebengebäude (ehemaliger Stall) zu einem privaten Ferienappartement für die eigene Familie umnutzen. Die Grundflächen beider Gebäude bleiben unverändert; geplant ist lediglich eine Dachaufstockung im Haupthaus. Die Verwaltung sieht keine Versagungsgründe und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen — unter der Auflage, dass die beiden Dauerwohnungen eindeutig in der Baugenehmigung festgehalten werden.
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